Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/321

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Februar 2019

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Stephen Quest

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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