Artikel 34 VO (EU) 2019/33
Änderung eines traditionellen Begriffs
Ein Antragsteller, der die Bedingungen des Artikels 25 erfüllt, kann für die in Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben a bis f genannten Elemente die Genehmigung einer Änderung eines eingetragenen traditionellen Begriffs beantragen.
Die Artikel 26 bis 31 gelten sinngemäß für Änderungsanträge.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.