Artikel 59 VO (EU) 2019/33

Verfahrenssprachen

Alle Unterlagen und Informationen, die der Kommission im Zusammenhang mit dieser Verordnung übermittelt werden, müssen in einer der Amtssprachen der Union abgefasst sein oder zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in eine dieser Sprachen vorgelegt werden.

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