ANHANG V VO (EU) 2019/33

Angaben, die gemäß Artikel 53 Absatz 2 bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen

im Barrique gegoren im Barrique ausgebaut im Barrique gereift

im […]nfass gegoren

[Angabe des verwendeten Holzes]

im […]nfass ausgebaut

[Angabe des verwendeten Holzes]

im […]nfass gereift

[Angabe des verwendeten Holzes]

im Fass gegoren im Fass ausgebaut im Fass gereift
Der Wortteil „fass” kann durch „barrique” ersetzt werden.

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