Artikel 13 VO (EU) 2019/34

Löschungsanträge

(1) Ein Antrag auf Löschung des Schutzes einer Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe gemäß Artikel 106 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 muss Folgendes enthalten:

a)
Angabe des geschützten Namens, auf den sich der Antrag bezieht;
b)
Name und Kontaktangaben der Behörde oder der natürlichen oder juristischen Person, die die Löschung des Schutzes beantragt;
c)
eine Beschreibung des berechtigten Interesses der natürlichen oder juristischen Person, die die Löschung des Schutzes beantragt, ausgenommen nationale Behörden, die im Rahmen der nationalen Rechtsordnung über Rechtspersönlichkeit verfügen;
d)
Angabe der Gründe für die Löschung;
e)
Einzelheiten zum Sachverhalt, Nachweise und Bemerkungen zur Unterstützung des Löschungsantrags.

Dem Antrag können gegebenenfalls Belege beigefügt werden.

Der Löschungsantrag wird nach dem Muster in Anhang VII erstellt.

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