Artikel 32 VO (EU) 2019/34

Zu veröffentlichende Informationen

Die Informationen, die von der Kommission gemäß Teil II Titel II Kapitel I Abschnitt 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 und der vorliegenden Verordnung zu veröffentlichen sind, werden über die von der Kommission gemäß Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a der vorliegenden Verordnung bereitgestellten Informationssysteme veröffentlicht.

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