ANHANG V VO (EU) 2019/34

MITTEILUNG DER GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

[Eingetragener Name:] „…”

EU-Nr.: [nur für den EU-Amtsgebrauch]

[Zutreffendes Kästchen mit „X” ankreuzen:] □ g. U. □ g. g. A.

1.
Absender

Einzelerzeuger oder Erzeugergruppierung mit einem berechtigten Interesse oder Behörden des Drittlands, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört (siehe Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34).

2.
Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

[Bitte fügen Sie eine Beschreibung der Standardänderung(en) mit jeweiliger Begründung sowie eine Erklärung bei, in der erläutert wird, warum die Änderung(en) unter die Definition des Begriffs „Standardänderung” gemäß Artikel 105 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 fällt/fallen.]

3.
Drittland, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört

4.
Anlagen

4.1.
Anwendung der genehmigten Standardänderung
4.2.
Beschluss über die Genehmigung der Standardänderung
4.3.
Nachweis, dass die Änderung in dem Drittland anwendbar ist
4.4.
Gegebenenfalls das konsolidierte Einzige Dokument in der geänderten Fassung
4.5.
Exemplar der veröffentlichten konsolidierten Fassung der Produktspezifikation oder Fundstelle der Produktspezifikation

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