ANHANG VI VO (EU) 2019/34

MITTEILUNG DER GENEHMIGUNG EINER VORÜBERGEHENDEN ÄNDERUNG

[Eingetragener Name] „” EU-Nr.: [nur für den EU-Amtsgebrauch] [Bitte mit „X” ankreuzen:] ☐ g.U. ☐ g.g.A.

1.
Absender

Einzelerzeuger oder Erzeugergruppierung mit einem berechtigten Interesse oder Behörden des Drittlands, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört (siehe Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34).

2.
Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

[Bitte fügen Sie eine Beschreibung der vorübergehenden Änderung(en) mit jeweiliger Begründung bei, einschließlich der Fundstelle der förmlichen Anerkennung der Naturkatastrophe bzw. der widrigen Witterungsverhältnisse durch die zuständigen Behörden oder der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen. Fügen Sie außerdem bitte eine Erklärung bei, in der erläutert wird, warum die Änderung(en) unter die Definition des Begriffs „vorübergehende Änderung” gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 fällt/fallen.]

3.
Drittland, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört

4.
Anlagen

4.1. Anwendung der genehmigten vorübergehenden Änderung

4.2. Beschluss über die Genehmigung der vorübergehenden Änderung

4.3. Nachweis, dass die Änderung in dem Drittland anwendbar ist

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