Artikel 11 VO (EU) 2019/359

Zuverlässigkeit und fachliche Eignung

Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält zu den Mitarbeitern des Antragstellers folgende Angaben:

a)
ein allgemeines Verzeichnis der direkt beim Transaktionsregister beschäftigten Mitarbeiter, einschließlich ihrer Aufgaben und der Qualifikationen pro Aufgabe;
b)
eine spezielle Beschreibung der für die Informationstechnologie zuständigen Mitarbeiter, die zur Erbringung der Transaktionsregisterdienste direkt beschäftigt werden, einschließlich ihrer jeweiligen Aufgaben und Qualifikationen;
c)
eine Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen jeder einzelnen für Innenrevision, interne Kontrollen, Compliance und Risikobewertung zuständigen Person;
d)
die Identität der mit diesen Aufgaben befassten sowie der im Rahmen einer Auslagerungsvereinbarung tätigen Mitarbeiter;
e)
Einzelheiten zu den für die Strategien und die Verfahren des Antragstellers sowie für das Transaktionsregistergeschäft relevanten Schulungen, einschließlich jeder etwaigen Prüfung oder anderen Art formaler Bewertung, die für die Mitarbeiter im Hinblick auf die Wahrnehmung von Transaktionsregistertätigkeiten vorgeschrieben sind.

Die in Buchstabe b genannte Beschreibung muss für mindestens ein Mitglied des für IT-Angelegenheiten zuständigen Führungsteams schriftliche Nachweise des Hochschulabschlusses und der Erfahrung im Bereich Informationstechnologie enthalten.

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