Artikel 20 VO (EU) 2019/359
Transparenz hinsichtlich der Preispolitik
In einem Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister wird Folgendes beschrieben:
- a)
- die Preispolitik des Antragstellers, einschließlich etwaiger Nachlässe und Rabatte sowie der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme solcher Vergünstigungen;
- b)
- die Struktur der vom Antragsteller für Transaktionsregister- und Nebendienstleistungen erhobenen Gebühren, einschließlich der geschätzten Kosten der Transaktionsregister- und Nebendienstleistungen sowie Einzelheiten zu den Methoden, nach denen die gesonderten Kosten, die dem Antragsteller bei der Erbringung von Transaktionsregister- und Nebendienstleistungen möglicherweise entstehen, verbucht werden;
- c)
- die Methoden, nach denen der Antragsteller die Informationen allen Arten von Nutzern zugänglich macht, einschließlich einer Kopie der Gebührenstruktur, wenn Transaktionsregister- und Nebendienstleistungen entflochten werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.