ANHANG III VO (EU) 2019/379

Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Tschechische Republik

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

(11)
Der Gesamtbetrag pro Teilnehmer hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Mobilitätsfalls und der Anwendbarkeit der einzelnen aufgeführten Komponenten ab.
Art der Vorhaben Bezeichnung des Indikators Kostenart(1) Maßeinheit für den Indikator

Beträge

(in Landeswährung (CZK), sofern keine abweichende Angabe)

1.
Schaffung einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen des operationellen Programms  „Beschäftigung” (2014CZ05M9OP001), Prioritätsachse 1, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Neu geschaffener Platz in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung

Erwerb der Ausrüstung für eine Kinderbetreuungseinrichtung

Projektverwaltung in der Gründungsphase

Zahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung(2) 20053 einschl. MwSt. bzw. 16992 ohne MwSt.
2.
Umbau einer bestehenden Einrichtung zu einer Kindergruppe im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” (2014CZ05M9OP001), Prioritätsachse 1, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Platz in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung(3)

Erwerb der Ausrüstung für eine umgebaute Einrichtung

Erwerb von Lehrmitteln

Projektverwaltung in der Umbauphase

Zahl der Plätze, die in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung entstanden sind(4) 9518 einschl. MwSt. bzw. 8279 ohne MwSt.
3.
Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” (2014CZ05M9OP001), Prioritätsachse 1, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung

Entgelt für Lehrkräfte und sonstiges Personal

Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung

Verwaltung des Vorhabens

Auslastungsquote(5) 628(6)
4.
Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” (2014CZ05M9OP001), Prioritätsachse 1, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Erwerb einer Qualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung

Ausbildung und Prüfung zwecks Erwerbs einer Berufsqualifikation

Zahl der Personen, die eine Berufsqualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung erwerben 14178
5.
Anmietung von Räumlichkeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms  „Beschäftigung” (2014CZ05M9OP001), Prioritätsachse 1, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung

Miete für die Räumlichkeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung

Auslastungsquote(7) 56(8)
6.
Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” , Prioritätsachse 1 (2014CZ05M9OP001)
Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT)

Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:

direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung

indirekte Kosten

Arbeitsentgelt der Teilnehmer

Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 324
7.
Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” , Prioritätsachse 1 (2014CZ05M9OP001)
Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu persönlichen Kompetenzen und Führungskompetenzen

Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:

direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung

indirekte Kosten

Arbeitsentgelt der Teilnehmer

Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 593
8.
Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms  „Beschäftigung” , Prioritätsachse 1 (2014CZ05M9OP001)
Teilnahme eines Beschäftigten an einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) eines externen Sprachkurses

Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:

direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung

indirekte Kosten

Arbeitsentgelt der Teilnehmer

Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Unterrichtseinheiten 173
9.
Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” , Prioritätsachse 1 (2014CZ05M9OP001)
Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses über IT-Spezialausbildung

Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:

direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung

indirekte Kosten

Arbeitsentgelt der Teilnehmer

Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 609
10.
Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung”  (2014CZ05M9OP001), Prioritätsachse 1
Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht

Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:

direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung

indirekte Kosten

Arbeitsentgelt der Teilnehmer

Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 436
11.
Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” , Prioritätsachse 1 (2014CZ05M9OP001)
Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) einer externen technischen Schulung oder beruflichen Weiterbildung

Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:

direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung

indirekte Kosten

Arbeitsentgelt der Teilnehmer

Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 252
12.
Interne(9) berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms „Beschäftigung” (2014CZ05M9OP001), Prioritätsachse 1

Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses, der von einem internen Ausbilder in einem der folgenden Bereiche durchgeführt wird:

Grundlagen der Informationstechnologie (IT)

persönliche Kompetenzen und Führungskompetenzen

Sprachen

IT-Spezialausbildung

Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht

technische Schulung oder andere berufliche Weiterbildung

Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:

direkte Personalkosten

indirekte Kosten

Arbeitsentgelt der Teilnehmer

Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 144
13.
Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
0,1 Vollzeitarbeitseinheit (Vollzeitäquivalent — VZÄ) wurde als Schulpsychologe und/oder spezialisierter Schulpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 5871
14.
Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
0,1 VZÄ wurde als Schulassistent und/oder Sozialpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat

Schulassistent: 3617

Sozialpädagoge: 4849

15.
Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
0,1 VZÄ wurde als Kinderbetreuer/in pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 3402
16.
Veranstaltung außerschulischer Aktivitäten für Kinder/Schüler, bei denen das Risiko schulischer Misserfolge besteht, im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Block von 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg 17833
17.
Unterstützung von Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg durch Nachhilfe im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Block von 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg 8917
18.
Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen durch strukturierte Weiterbildungskurse im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms  „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Stunden der Weiterbildung für Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Pädagogen
1)
435 für Schulungen während der regulären Unterrichtszeit
2)
170 für Schulungen außerhalb der regulären Unterrichtszeit
19.
Elterninformationen auf Elterntreffen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Thematische Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der thematischen Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) 3872
20.
Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Block von 30 Stunden externem Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen 31191
21.
Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagogen, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat 4505
22.
Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen 8456
23.
Berufliche Weiterentwicklung des Lehrpersonals von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Tandem-Unterricht(10) von 2,75 Stunden Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden 815
24.
Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden 5637
25.
Berufsberatungsdienstleistungen in Schulen und Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern im Rahmen des operationellen Programms  „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
0,1 VZÄ pro Monat eines Berufsberaters und/oder eines Koordinators für die Zusammenarbeit zwischen einer Schule und Arbeitgebern Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 4942
26.
Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Schulungszyklus von 8,5 Stunden mit strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen und einen Mentor Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 8,5 Stunden pro strukturierter Hospitation in einer Schule, einem Unternehmen bzw. einer Bildungseinrichtung 2395
27.
Kompetenzweiterentwicklung von Pädagogen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
Schulungszyklus von 3,75 Stunden oder 4 Schulungszyklen à 3,75 Stunden unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 3,75 Stunden, unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft

Ein Zyklus: 1103

Vier Zyklen: 4412

28.
Mobilität von Forschern im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 2
Mobile Monate pro Forscher Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der mobilen Monate pro Forscher
Komponenten Betrag (11) (EUR)
Lebenshaltungskostenzulage (für einen Zuzug nach CZ) Nachwuchsforscher 2674
Leitender Forscher 3990
Der Betrag für die Lebenshaltungskostenzulage bei einem Wegzug aus CZ errechnet sich durch Multiplikation der Beträge für einen Zuzug mit dem für das jeweilige Zielland geltenden Korrekturkoeffizienten laut nachstehender Nummer 3.
Mobilitätszulage 600
Familienzulage 500
Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking 800
Verwaltungskosten und indirekte Kosten 650
29.
Unterstützung von Schülern mit einer anderen Muttersprache, Lehrern oder Eltern durch Bereitstellung einer interkulturellen Arbeitskraft oder eines zweisprachigen Assistenten im Rahmen des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4
1)
0,1 VZÄ pro Monat einer interkulturellen Arbeitskraft(11) oder eines zweisprachigen Assistenten
2)
Eine Arbeitsstunde (60 Minuten) — von einer interkulturellen Arbeitskraft geleistet(12)
Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens
1)
Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat, die eine interkulturelle Arbeitskraft bzw. ein zweisprachiger Assistent geleistet hat
2)
Anzahl der von einer interkulturellen Arbeitskraft geleisteten Arbeitsstunden
1)
Interkulturelle Arbeitskraft: 5373

Zweisprachiger Assistent: 4464

2)
Interkulturelle Arbeitskraft: 308
30.
Transnationale Mobilitätsprojekte zur Schulung von Lehrkräften im Rahmen des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag” (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 „Ausbildung und Lernen und Förderung der Beschäftigung”
Ein mindestens 24 Stunden Lehrtätigkeit umfassendes 4-Tages-Praktikum für Lehrkräfte in einer Schule eines anderen europäischen Staates

Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, und zwar:

1)
Gehälter der Teilnehmer
2)
Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule
3)
Reise- und Aufenthaltskosten
Anzahl der 4-Tages-Praktika, an denen Lehrkräfte in einer Schule in einem anderen europäischen Staat teilgenommen haben
1)
5087
2)
350 EUR
3)
Für jedes 4-Tages-Praktikum können diese Beträge um einen Betrag pro Teilnehmer für Reise- und Aufenthaltskosten gemäß folgender Matrix ergänzt werden:

    Reisekosten nach Entfernung — wie folgt(13):

    Betrag
    10–99 km: 20 EUR
    100–499 km: 180 EUR
    500–1999 km: 275 EUR
    2000–2999 km: 360 EUR
    3000–3999 km: 530 EUR
    4000–7999 km: 820 EUR
    8000 km und mehr: 1300 EUR

    Aufenthaltskosten nach Land — wie folgt:

    Betrag
    Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 448 EUR
    Belgien, Bulgarien, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Finnland, 392 EUR
    Deutschland, Spanien, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, 336 EUR
    Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien. 280 EUR

31.
Entwicklung der Kompetenzen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des Lehrpersonals und der Schülern in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms  „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Unterrichtsstunde mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens. Alle förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der direkten IKT-Kosten und der direkten Personalkosten Anzahl der Unterrichtsstunden mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens. 2000
32.
Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung” (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3
Projekttag mit kooperativem Unterricht von Lehrkräften Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten

Anzahl der Projekttage mit kooperativem Unterricht, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

bestehend aus 4 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten außerhalb des normalen Schulumfelds

für eine Gruppe von mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko

eines Schulversagens, ergänzt durch mindestens 60 Minuten gemeinsame Vorbereitung und Reflexion

6477

2.
Anpassungen der Beträge:

Der Satz der Einheitskosten 6–11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellungskosten der Schulung und die indirekten Kosten. Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Der Satz der Einheitskosten 13–17, 19–27 und 29 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Die Sätze der Einheitskosten 28 können angepasst werden, indem die Beträge für die Lebenshaltungskostenzulage, die Mobilitätszulage, die Familienzulage, die Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie die Verwaltungskosten und die indirekten Kosten ersetzt werden. Der Satz der Einheitskosten 30 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten. Der Satz der Einheitskosten 32 kann angepasst werden, indem der Betrag für Reisekosten in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Reisekosten, die direkten Personalkosten und die indirekten Kosten. Die Anpassungen werden anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen:

beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll;

bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und

bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung.

Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichten jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz).

Zur Lebenshaltungskostenzulage, Mobilitätszulage, Familienzulage und zu den Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie den Verwaltungskosten und den indirekten Kosten: Änderungen der Sätze für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Rahmen des Programms „Horizont 2020” gemäß Veröffentlichung unter https://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/

Zu den Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten laut Einheitskosten unter 30: Änderungen der Sätze für Reise- und Organisationskosten sowie für die Unterstützung von Einzelpersonen gemäß Festlegung der Europäischen Kommission für Leitaktion 1 (Mobilitätsprojekte) im Rahmen des Programms „Erasmus+” (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de/).

Zu den Reisekosten laut Einheitskosten unter 32: Änderungen der Sätze für Reisen zwischen 10 und 99 km gemäß dem „Entfernungsrechner” des Programms Erasmus+ (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de).

3.
Tabelle mit den Koeffizienten für die Auslandsmobilität von Forschern

LandKorrekturkoeffizientLandKorrekturkoeffizient
Albanien0,908Lettland0,906
Argentinien0,698Luxemburg1,193
Australien1,253Ungarn0,909
Belgien1,193Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien0,816
Bosnien und Herzegowina0,878Malta1,069
Brasilien1,098Mexiko0,840
Bulgarien0,853Republik Moldau0,729
Montenegro0,798Deutschland1,179
Tschechische Republik1,000Niederlande1,245
Volksrepublik China1,014Norwegen1,574
Dänemark1,615Polen0,912
Estland0,934Portugal1,063
Färöer1,600Österreich1,251
Finnland1,391Serbien0,801
Frankreich1,325Rumänien0,815
Kroatien1,163Russland1,378
Indien0,630Griechenland1,106
Indonesien0,899Slowakei0,986
Irland1,354Slowenien1,027
Italien1,273Spanien1,165
Israel1,297Schweden1,333
Japan1,383Schweiz1,350
Republik Südafrika0,666Türkei1,033
Südkorea1,255Ukraine1,101
Kanada1,031Vereinigte Staaten von Amerika1,186
Zypern1,095Vereinigtes Königreich1,436
Litauen0,872Vietnam0,610

Fußnote(n):

(1)

Für die Einheitskosten 1–5 deckt die jeweilige Kostenart alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten ab, außer bei den Vorhabenarten 1 und 2, die auch andere Kostenarten umfassen können.

(2)

D. h. jeder neue Platz im Rahmen der Kapazität einer neuen, gemäß den nationalen Vorschriften registrierten Kinderbetreuungseinrichtung; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor.

(3)

Die Kindergruppe muss gemäß den nationalen Rechtsvorschriften über die Kinderbetreuung in einer Kindergruppe als solche registriert sein.

(4)

D. h. jeder Platz im Rahmen der Kapazität einer bestehenden Einrichtung, die kurz zuvor gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Kindergruppe registriert wurde; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor.

(5)

Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100.

(6)

Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung.

(7)

Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100.

(8)

Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung.

(9)

Eine interne Weiterbildung wird von einem internen Ausbilder durchgeführt.

(10)

Als Tandem-Unterricht wird die Zusammenarbeit zweier Pädagogen bezeichnet, die sich gegenseitig in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen, indem sie sich gemeinsam mit Lehrmethoden in einer Klasse befassen, diese planen und umsetzen.

(11)

Dieser Indikator wird für interkulturelle Arbeitskräfte und zweisprachige Assistenten verwendet, die in Vollzeit oder Teilzeit direkt von der Schule beschäftigt werden.

(12)

Dieser Indikator wird für externe interkulturelle Arbeitskräfte verwendet, die von der Schule zur Erbringung von Dienstleistungen auf Stundenbasis beauftragt werden.

(13)

Je nach Entfernung und pro Teilnehmer. Reisewege werden mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission berechnet: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.