ANHANG III VO (EU) 2019/379
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Tschechische Republik
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Bezeichnung des Indikators | Kostenart(1) | Maßeinheit für den Indikator |
Beträge (in Landeswährung (CZK), sofern keine abweichende Angabe) |
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Neu geschaffener Platz in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung |
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Zahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung(2) | 20053 einschl. MwSt. bzw. 16992 ohne MwSt. | ||||||||||||||||||||||||||
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Platz in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung(3) |
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Zahl der Plätze, die in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung entstanden sind(4) | 9518 einschl. MwSt. bzw. 8279 ohne MwSt. | ||||||||||||||||||||||||||
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Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(5) | 628(6) | ||||||||||||||||||||||||||
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Erwerb einer Qualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung |
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Zahl der Personen, die eine Berufsqualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung erwerben | 14178 | ||||||||||||||||||||||||||
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Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(7) | 56(8) | ||||||||||||||||||||||||||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT) |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 324 | ||||||||||||||||||||||||||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu persönlichen Kompetenzen und Führungskompetenzen |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 593 | ||||||||||||||||||||||||||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) eines externen Sprachkurses |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Unterrichtseinheiten | 173 | ||||||||||||||||||||||||||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses über IT-Spezialausbildung |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 609 | ||||||||||||||||||||||||||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 436 | ||||||||||||||||||||||||||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) einer externen technischen Schulung oder beruflichen Weiterbildung |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 252 | ||||||||||||||||||||||||||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses, der von einem internen Ausbilder in einem der folgenden Bereiche durchgeführt wird:
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Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 144 | ||||||||||||||||||||||||||
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0,1 Vollzeitarbeitseinheit (Vollzeitäquivalent — VZÄ) wurde als Schulpsychologe und/oder spezialisierter Schulpädagoge pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat | 5871 | ||||||||||||||||||||||||||
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0,1 VZÄ wurde als Schulassistent und/oder Sozialpädagoge pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat |
Schulassistent: 3617 Sozialpädagoge: 4849 |
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0,1 VZÄ wurde als Kinderbetreuer/in pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat | 3402 | ||||||||||||||||||||||||||
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Block von 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | 17833 | ||||||||||||||||||||||||||
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Block von 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | 8917 | ||||||||||||||||||||||||||
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Stunden der Weiterbildung für Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung | Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Pädagogen |
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Thematische Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der thematischen Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) | 3872 | ||||||||||||||||||||||||||
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Block von 30 Stunden externem Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen | 31191 | ||||||||||||||||||||||||||
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Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagogen, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat | 4505 | ||||||||||||||||||||||||||
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Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen | 8456 | ||||||||||||||||||||||||||
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Tandem-Unterricht(10) von 2,75 Stunden | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden | 815 | ||||||||||||||||||||||||||
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Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden | 5637 | ||||||||||||||||||||||||||
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0,1 VZÄ pro Monat eines Berufsberaters und/oder eines Koordinators für die Zusammenarbeit zwischen einer Schule und Arbeitgebern | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat | 4942 | ||||||||||||||||||||||||||
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Schulungszyklus von 8,5 Stunden mit strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen und einen Mentor | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 8,5 Stunden pro strukturierter Hospitation in einer Schule, einem Unternehmen bzw. einer Bildungseinrichtung | 2395 | ||||||||||||||||||||||||||
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Schulungszyklus von 3,75 Stunden oder 4 Schulungszyklen à 3,75 Stunden unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 3,75 Stunden, unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft |
Ein Zyklus: 1103 Vier Zyklen: 4412 |
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Mobile Monate pro Forscher | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Anzahl der mobilen Monate pro Forscher |
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
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Ein mindestens 24 Stunden Lehrtätigkeit umfassendes 4-Tages-Praktikum für Lehrkräfte in einer Schule eines anderen europäischen Staates |
Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, und zwar:
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Anzahl der 4-Tages-Praktika, an denen Lehrkräfte in einer Schule in einem anderen europäischen Staat teilgenommen haben |
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Unterrichtsstunde mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens. | Alle förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der direkten IKT-Kosten und der direkten Personalkosten | Anzahl der Unterrichtsstunden mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens. | 2000 | ||||||||||||||||||||||||||
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Projekttag mit kooperativem Unterricht von Lehrkräften | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten |
Anzahl der Projekttage mit kooperativem Unterricht, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
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6477 |
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2.
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Anpassungen der Beträge:
Der Satz der Einheitskosten 6–11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellungskosten der Schulung und die indirekten Kosten. Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Der Satz der Einheitskosten 13–17, 19–27 und 29 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Die Sätze der Einheitskosten 28 können angepasst werden, indem die Beträge für die Lebenshaltungskostenzulage, die Mobilitätszulage, die Familienzulage, die Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie die Verwaltungskosten und die indirekten Kosten ersetzt werden. Der Satz der Einheitskosten 30 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten. Der Satz der Einheitskosten 32 kann angepasst werden, indem der Betrag für Reisekosten in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Reisekosten, die direkten Personalkosten und die indirekten Kosten. Die Anpassungen werden anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen:- —
beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll;
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bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und
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bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung.
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Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichten jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz).
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Zur Lebenshaltungskostenzulage, Mobilitätszulage, Familienzulage und zu den Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie den Verwaltungskosten und den indirekten Kosten: Änderungen der Sätze für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Rahmen des Programms „Horizont 2020” gemäß Veröffentlichung unter https://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/
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Zu den Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten laut Einheitskosten unter 30: Änderungen der Sätze für Reise- und Organisationskosten sowie für die Unterstützung von Einzelpersonen gemäß Festlegung der Europäischen Kommission für Leitaktion 1 (Mobilitätsprojekte) im Rahmen des Programms „Erasmus+” (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de/).
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Zu den Reisekosten laut Einheitskosten unter 32: Änderungen der Sätze für Reisen zwischen 10 und 99 km gemäß dem „Entfernungsrechner” des Programms Erasmus+ (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de).
- 3.
- Tabelle mit den Koeffizienten für die Auslandsmobilität von Forschern
Land | Korrekturkoeffizient | Land | Korrekturkoeffizient | |
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Albanien | 0,908 | Lettland | 0,906 | |
Argentinien | 0,698 | Luxemburg | 1,193 | |
Australien | 1,253 | Ungarn | 0,909 | |
Belgien | 1,193 | Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien | 0,816 | |
Bosnien und Herzegowina | 0,878 | Malta | 1,069 | |
Brasilien | 1,098 | Mexiko | 0,840 | |
Bulgarien | 0,853 | Republik Moldau | 0,729 | |
Montenegro | 0,798 | Deutschland | 1,179 | |
Tschechische Republik | 1,000 | Niederlande | 1,245 | |
Volksrepublik China | 1,014 | Norwegen | 1,574 | |
Dänemark | 1,615 | Polen | 0,912 | |
Estland | 0,934 | Portugal | 1,063 | |
Färöer | 1,600 | Österreich | 1,251 | |
Finnland | 1,391 | Serbien | 0,801 | |
Frankreich | 1,325 | Rumänien | 0,815 | |
Kroatien | 1,163 | Russland | 1,378 | |
Indien | 0,630 | Griechenland | 1,106 | |
Indonesien | 0,899 | Slowakei | 0,986 | |
Irland | 1,354 | Slowenien | 1,027 | |
Italien | 1,273 | Spanien | 1,165 | |
Israel | 1,297 | Schweden | 1,333 | |
Japan | 1,383 | Schweiz | 1,350 | |
Republik Südafrika | 0,666 | Türkei | 1,033 | |
Südkorea | 1,255 | Ukraine | 1,101 | |
Kanada | 1,031 | Vereinigte Staaten von Amerika | 1,186 | |
Zypern | 1,095 | Vereinigtes Königreich | 1,436 | |
Litauen | 0,872 | Vietnam | 0,610 |
Fußnote(n):
- (1)
Für die Einheitskosten 1–5 deckt die jeweilige Kostenart alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten ab, außer bei den Vorhabenarten 1 und 2, die auch andere Kostenarten umfassen können.
- (2)
D. h. jeder neue Platz im Rahmen der Kapazität einer neuen, gemäß den nationalen Vorschriften registrierten Kinderbetreuungseinrichtung; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor.
- (3)
Die Kindergruppe muss gemäß den nationalen Rechtsvorschriften über die Kinderbetreuung in einer Kindergruppe als solche registriert sein.
- (4)
D. h. jeder Platz im Rahmen der Kapazität einer bestehenden Einrichtung, die kurz zuvor gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Kindergruppe registriert wurde; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor.
- (5)
Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100.
- (6)
Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung.
- (7)
Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100.
- (8)
Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung.
- (9)
Eine interne Weiterbildung wird von einem internen Ausbilder durchgeführt.
- (10)
Als Tandem-Unterricht wird die Zusammenarbeit zweier Pädagogen bezeichnet, die sich gegenseitig in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen, indem sie sich gemeinsam mit Lehrmethoden in einer Klasse befassen, diese planen und umsetzen.
- (11)
Dieser Indikator wird für interkulturelle Arbeitskräfte und zweisprachige Assistenten verwendet, die in Vollzeit oder Teilzeit direkt von der Schule beschäftigt werden.
- (12)
Dieser Indikator wird für externe interkulturelle Arbeitskräfte verwendet, die von der Schule zur Erbringung von Dienstleistungen auf Stundenbasis beauftragt werden.
- (13)
Je nach Entfernung und pro Teilnehmer. Reisewege werden mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission berechnet: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de
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