ANHANG V VO (EU) 2019/439

ANHANG V

REFERENZINSTRUMENTE UND -PORTFOLIOS „MARKTRISIKO”

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Erläuterungen 4943 2. Instrumente 4944 3. Einzelne Portfolios 4950 4. Aggregierte Portfolios 4954

1.
Allgemeine Erläuterungen

Institute beachten die nachfolgenden Hinweise:
a)
Sofern in der Portfoliobeschreibung keine anderslautenden Angaben vorgegeben sind, werden alle Positionen zum 19. September 2018 gebucht. Sobald Positionen gebucht wurden, altern alle Portfolios während der Dauer des Vergleichs. Weiterhin erfolgt die Berechnung unter der Annahme, dass das Institut für den gesamten Zeitraum, in dem der Vergleich durchgeführt wird, keine Verwaltungseingriffe in das Portfolio unternimmt. Sofern in den Vorgaben für das jeweilige Portfolio keine anderslautenden Angaben vorgegeben sind, werden die Ausübungspreise für Optionspositionen im Verhältnis zum Basiswert zum Zeitpunkt des Börsenschlusses am Mittwoch, den 19. September 2018 festgelegt.
b)
Die Bewertung aller Instrumente wird der zuständigen Behörde des Instituts zwecks Validierung vor Durchführung des Vergleichs bis spätestens Freitag, den 5. Oktober 2018 vorgelegt. Bis zu diesem Tag sind auch die nachstehend aufgeführten erläuternden Dokumente zu den Ergebnissen zu übermitteln. Die ursprüngliche Marktbewertung ( „IMV” ) ist die Mark-to-Market-Ermittlung des Werts zum Bewertungsdatum und -zeitpunkt. Der genaue Bewertungszeitpunkt ist Mittwoch, der 26. September 2018, 17.30 Uhr MEZ (16.30 Uhr GMT).
c)
Bei der Berechnung der Positionsrisiken werden die Finanzierungskosten nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls verwenden die Institute den Tagesgeldsatz in der Währung des Instruments als Abzinsungssatz.
d)
Das Gegenparteiausfallrisiko und das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung ( „CVA” ) werden bei der Bewertung der Risiken der Portfolios soweit wie möglich unberücksichtigt gelassen.
e)
Das Risikopotenzial ( „VaR” ) (10 Tage, Konfidenzniveau 99 %) wird täglich ermittelt. Das Risikopotential unter Stressbedingungen ( „sVaR” ) und die Incremental Risk Charge ( „IRC” ) können für die Dauer des Vergleichs wöchentlich ermittelt werden und müssen im Zeitraum des Vergleichs jeweils auf den Wochenschlusskursen basieren.
f)
Die Ergebnisse werden für jedes Portfolio in der Basiswährung des jeweiligen Instruments und des Portfolios ausgewiesen (s.u.).
g)
Um die Position im Einklang mit den Marktstandards und -gepflogenheiten einzugeben, veranschlagen die Institute bei Kaufpositionen auf Credit Default Swaps ( „CDS” ) eine unverzüglich zu entrichtende Upfront-Provision. Der Fälligkeitstermin aller CDS richtet sich nach den üblichen vierteljährlichen Vertragsstichtagen.
h)
Müssen für Preiskalkulationen im Zusammenhang mit CDS-Positionen zusätzliche Daten herangezogen werden, so erfolgt dies in Übereinstimmung mit den allgemein üblichen Marktstandards und -gepflogenheiten.
i)
Der Fälligkeitstermin ist so zu legen, dass die größtmögliche zeitliche Nähe der Transaktion zum angegebenen Laufzeitende im Einklang mit den Marktstandards und -gepflogenheiten sichergestellt ist.
j)
Bezüglich weiterer in dem Dokument nicht ausdrücklich genannter wesentlicher Angaben aus der Beschreibung des Instruments wird der zuständigen Behörde ein gesondertes erläuterndes Dokument zu den Ergebnissen übermittelt, das die jeweiligen Annahmen (Zinsberechnungsmethode und gegebenenfalls Wahl eines handelbaren und liquiden Instruments) enthält.
k)
Muss eine Bank Annahmen treffen, die über die hier genannten hinausgehen und ihrer Auffassung nach für die Auslegung der Ergebnisse des Vergleichs relevant sind (z. B. Zeitpunkt des Geschäftsschlusses, Coupon Rolls, Zuordnung zu Indizes usw.), so legt sie der zuständigen Behörde eine einschlägige Beschreibung in einem gesonderten erläuternden Dokument zu den Ergebnissen vor.
l)
Die Begriffe „am Geld” (at the money, ATM), „aus dem Geld” (out of the money, OTM) und „im Geld” (in the money, ITM) beziehen sich auf die relative Position des aktuellen oder künftigen Kurses eines Basiswerts eines Derivats bezogen auf seinen Ausübungspreis ( „Moneyness” ).
m)
Sofern nicht ausdrücklich anders vorgegeben, sind alle Optionen so zu behandeln, als würden sie außerbörslich ( „OTC” ) gehandelt.
n)
Die für OTC-Optionen üblichen Zeitkonventionen sind zu befolgen (d. h. Verfallstag ist jeweils der auf einen Nicht-Handelstag folgende Geschäftstag). Die Laufzeit einer „n-Monate-” Option beträgt n Monate. Erlöschen Optionen nicht an einem Handelstag, ist der Verfallstag gemäß den üblichen Marktstandards und -gepflogenheiten werktäglich anzupassen.
o)
Sämtliche OTC-Optionen sind wie folgt zu behandeln:

Aktien auf Einzeladressen und Waren als amerikanisch; und

Aktienindizes, Devisen und Swaptions als europäisch.

p)
Sämtliche OTC-Optionen gelten als „ungedeckt” , d. h. die Prämie wird aus den Erstberechnungen des Marktwerts ausgenommen.
q)
In Bezug auf das Korrelationshandelsportfolio (CTP) steht APR für „All Price Risk” nach Artikel 377 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Institute, die für CTP das APR-Modell verwenden dürfen, müssen in der Folge Einzelheiten zu ihren wichtigsten Annahmen und Marktstandards und -gepflogenheiten hinsichtlich der CTP-Instrumente Nr. 56 und 57 angeben, einschließlich der Sicherungsquoten, die sie berechnet haben, damit die CTP-Instrumente bei Geschäftsabschluss (d. h. zum Buchungsdatum) CS01 neutral sind. Diese Erläuterungen sind der zuständigen Behörde bis Freitag, den 5. Oktober 2018 vorzulegen.
r)
Für Positionen, die auf eine gemeinsame Basiswährung lauten, jedoch aus einem oder mehreren auf eine andere Währung lautenden Instrumenten bestehen, wird das bereitzustellende Ergebnis in die Basiswährung für die Meldung umgerechnet, indem der der üblichen Marktpraxis entsprechende Devisenkassakurs angewendet wird, wobei dies in dem Begleitdokument erläutert wird.
s)
Sofern nicht anders vorgegeben, sind bei der Buchung aller Positionen die einschlägigen Marktkonventionen zu beachten. Im Folgenden steht „Long” für einen Kauf und „Short” für einen Verkauf. Bei CDS steht „Long” für den Kauf einer Absicherung und „Short” für den Verkauf einer Absicherung.
t)
Ist ein Instrument oder das Basisinstrument eines Derivats von einer Corporate Action betroffen, die sich auf diesen Vergleich auswirkt (z. B. Kaufoption des Emittenten, Ausfall oder ähnliche Maßnahme), so ist es ebenso wie alle dazugehörigen CDS oder Optionen aus dem Portfolio herauszunehmen.
u)
„On-the-run” bezeichnet in Bezug auf eine Indexserie die liquideste und handelbarste auf dem Markt verfügbare Serie dieses Index. Diese Wahl ist zusammen mit den dazugehörigen Ergebnissen in dem betreffenden Textfeld des Meldebogens und dem erläuternden Begleitdokument zu melden.
v)
Der Euro Interbank Offered Rate ( „Euribor” ) ist der Zinssatz, den das European Money Markets Institute für verschiedene Laufzeiten auf der Basis in Euro gehandelter Interbanken-Termineinlagen ermittelt. Der London Interbank Offered Rate ( „Libor” ) ist der Zinssatz, den Intercontinental Exchange für verschiedene Laufzeiten auf der Basis in unterschiedlichen Währungen gehandelter Interbanken-Termineinlagen ermittelt.
w)
Für die Portfolios sind Risikomaßnahmen und der Gegenwartswert im Zeitraum vom 21. Januar bis 1. Februar 2019 zu berechnen, und die Ergebnisse sind der zuständigen Behörde bis zum 28. Februar 2019 zu übermitteln.
x)
Für jedes Portfolio, sowohl einzeln als auch aggregiert, sind für die einzelnen Instrumente die IMV und Risikomaßnahmen (sowie ggf. der Gegenwartswert(1)) bereitzustellen. Alle Ergebnisse sind in der Basiswährung zu melden.
y)
Kreditspread-Portfolios sind lediglich von solchen Instituten zu berücksichtigen, denen die Genehmigung zur Modellierung spezifischer Risiken erteilt wurde. Auch Zins-Portfolios müssen von Instituten mit Teilanwendung modelliert werden, selbst wenn das spezifische Risiko nur Teil bestimmter Instrumente und einzelner Portfolios ist.
z)
Die Ergebnisse für die aggregierten Portfolios sind nur dann zu übermitteln, wenn die Ergebnisse aller Komponenten übermittelt worden sind.

2.
Instrumente

Die IMV wird im Einklang mit den allgemeinen Erläuterungen für folgende Finanzinstrumente(2) bereitgestellt:

AKTIEN

1.
Longposition EUROSTOXX 50 Index (Ticker: SX5E) Future (1 P. = Bewegung um 10 EUR). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
2.
Longposition 10000 BAYER (Ticker: BAYN GR) Anteile. Basiswährung EUR;
3.
Shortposition Future BAYER (Ticker: BAYN GR) (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
4.
Shortposition Future PEUGEOT PSA (Ticker: UG FP) (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
5.
Shortposition Future ALLIANZ (Ticker: ALV GR) (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
6.
Shortposition Future BARCLAYS (Ticker: BARC LN) (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung GBP;
7.
Shortposition Future DEUTSCHE BANK (Ticker: DBK GR) (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
8.
Shortposition Future CRÉDIT AGRICOLE (Ticker: ACA FP) (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
9.
Long-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR), ATM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
10.
Short-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR), ATM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 31. Dezember 2019. Basiswährung EUR;
11.
Long-Call-Option. Basiswert PFIZER (Ticker PFE US) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung USD.
12.
Long-Put-Option. Basiswert PFIZER (Ticker PFE US) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung USD.
13.
Long-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
14.
Short-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung EUR;
15.
Long-Call-Option. Basiswert AVIVA (Ticker: AV/LN) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 31. Dezember 2019. Basiswährung GBP;
16.
Long-Put-Option. Basiswert AVIVA (Ticker: AV/LN) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile). Stichtag — 31. Dezember 2019. Basiswährung GBP;
17.
Shortposition Future NIKKEI 225 (Ticker NKY) (1 P. = 10 JPY). Stichtag — 28. Juni 2019. Basiswährung JPY.
18.
Aktienprodukt, Auto-Callable

Longposition

    Buchung am 19. September 2018

    Nominalbetrag ( „Kapital” ) 1 Mio.

Basiswert: Index Euro STOXX 50® (Ticker: SX5E)

Währung: EUR

Fälligkeit: 5 Jahre

Jährliche Auszahlung und jährliche Beobachtung (19.9.2019, 18.9.2020, 20.9.2021, 19.9.2022, 19.9.2023). Die Auszahlung erfolgt 10 Tage nach dem Stichtag.

Kupon 6 %

Autocall-Level (ursprünglicher Wert): Tagesschluss 17. Oktober 2017

Barriere Kuponzahlung: 60 % des Autocall-Levels

Schutzbarriere: 55 % des Autocall-Levels

Nicht garantiertes Kapital, falls der Index unter der Schutzbarriere liegt (bei der Kapitalrendite ab dem fünften Jahr handelt es sich um eine anteilige Rendite' sofern der Level unterhalb der Schutzbarriere liegt: so liegt beispielsweise die Kapitalrendite bei 40 %, wenn SX5E = 40 % des ursprünglichen Levels).

Falls SX5E > = 60 % (Barriere Kupon) des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, so wird ein Kupon von 6 % ausbezahlt.

Falls SX5E > = 100 % des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, so erfolgt ein Produkt-Call und die Auszahlung umfasst Kupon und Kapital (100 %).

Falls SX5E < 60 % (Barriere Kupon) des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, so wird kein Kupon ausbezahlt.

Falls SX5E < 55 % (Schutzbarriere) des ursprünglichen Werts zum Ende von Jahr 5, so wird das Kapital lediglich anteilig ausbezahlt. Falls SX5E >= 55 % (Schutzbarriere) des ursprünglichen Werts zum Ende von Jahr 5, so wird das Kapital vollständig ausbezahlt.

IR

19.
Fünf-Jahres-IRS EURO — erhalte Festsatz und bezahle variablen Satz. Festsatzseite: erhalte jährlich. Variabler Zinssatz: 3-Monats-EURIBOR, bezahle vierteljährlich. Nominal: 10 Mio. EUR. Roll-Konvention und Kalender: Standard. Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden) Fälligkeit: 21. September 2023. Basiswährung EUR.
20.
Zweijährige EUR-Swaption auf 5-jährigen Zinssatz-Swap. Nominal 10 Mio. EUR.

Das Institut ist der Verkäufer der Option auf den Swap. Die Gegenpartei des Instituts kauft das Recht, einen Swap mit dem Institut abzuschließen; übt die Gegenpartei ihr Recht aus, erhält sie den festen Satz, während das Institut den variablen Satz erhält.

Swaption mit einer Laufzeit von zwei Jahren (21. September 2020) auf IRS, definiert unter Instrument Nr. 19.

Fälligkeit des zugrunde liegenden Swaps: 21. September 2025.

Prämienzahlung zum Buchungsdatum (21. September 2018). Cash-settled.

Der Ausübungspreis basiert auf dem IRS-Kurs, definiert unter Instrument Nr. 19 (d. h. der Ausübungspreis entspricht dem Festsatz wie definiert unter Instrument Nr. 19).

Basiswährung EUR;

21.
Fünf-Jahres-IRS USD. Erhalte festen Satz und bezahle variablen Satz. Festsatz: erhalte jährlich. Variabler Zinssatz: 3-Monats-USD-LIBOR, bezahle vierteljährlich. Nominal 10 Mio. USD. Roll-Konvention und Kalender: Standard. Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden) Fälligkeitstermin: 21. September 2023. Basiswährung USD.
22.
Zwei-Jahres-IRS GBP. Erhalte festen Satz und bezahle variablen Satz. Festsatz: erhalte jährlich. Variabler Zinssatz: 3-Monats-GBP-LIBOR, bezahle vierteljährlich. Nominal 10 Mio. GBP. Roll-Konvention und Kalender: Standard. Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden) Fälligkeitstermin: 21. September 2020. Basiswährung GBP;
23.
Longposition auf zehnjährige Schuldverschreibungen von UBS AG mit Ober- und Untergrenze (Ticker: UBSG VX).

Nominal(Kapital-)betrag: 1 Mio. USD.

Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen sind vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten von UBS AG.

Die Schuldverschreibungen sind zu einem Jahressatz verzinslich, der dem 3-Monats-USD-LIBOR zuzüglich 1,5 % pro Jahr ( „variabler Zinssatz” ) entspricht, wobei eine Obergrenze von 7,5 % pro Jahr ( „Zinsobergrenze” ) und eine Untergrenze von 2,5 % pro Jahr ( „Zinsuntergrenze” ) gilt.

Jegliche Zahlungen im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen, einschließlich Zinsen und Kapitalbetrag bei Fälligkeit, setzen voraus, dass UBS AG kreditwürdig ist. Die Institute werden aufgefordert, eine geeignete Abzinsungskurve zu verwenden, die in den Erläuterungen zu erklären ist;

Einkommen: Für die Schuldverschreibungen werden vierteljährlich Zinsen zu einem Zinssatz gezahlt, der unter folgenden Voraussetzungen dem variablen Zinssatz entspricht:

i.
liegt der variable Zinssatz zu einem Datum der Bestimmung des Kupons unter der Zinsuntergrenze, so entspricht der für die betreffende Zinsperiode anzuwendende Zinssatz der Zinsuntergrenze; und
ii.
liegt der Zinssatz zu einem Datum der Bestimmung des Kupons über der Zinsobergrenze, so entspricht der für die betreffende Zinsperiode anwendbare Zinssatz der Zinsobergrenze.

Zinszahlungsbetrag

Der für eine Zinsperiode auf Schuldverschreibungen zu zahlende Zinsbetrag entspricht dem Produkt aus:

a)
dem Kapitalbetrag der Schuldverschreibungen;
b)
dem für diese Zinsperiode geltenden Zinssatz; und
c)
einer Bruchzahl, deren Zähler die Anzahl der Tage der Zinsperiode (berechnet auf der Grundlage eines 360-Tage-Jahres mit zwölf 30-Tage-Monaten) und deren Nenner 360 ist.
Handels- und Abwicklungsdatum19. September 2018
ZinszahlungsdatenVierteljährlich, am 19. der Monate Dezember, März, Juni und September, beginnend am 19. Dezember 2018, während der Laufzeit der Schuldverschreibungen (vorbehaltlich der darin beschriebenen Anpassungen).
Fälligkeitstermin19. September 2028
WährungUSD
Zinsberechnungsbasis30/360
GeschäftstagekonventionFollowing Unadjusted
Datum der Bestimmung des Kupons

Für jede Zinsperiode am vorletzten Londoner Bankarbeitstag unmittelbar vor dem jeweiligen Zinsstichtag.

Ein „Londoner Bankarbeitstag” ist ein Tag, an dem die Geschäftsbanken für allgemeine Geschäfte (einschließlich für Devisengeschäfte und Deviseneinlagen) in London offen sind und an dem Geschäfte in US-Dollar auf dem Londoner Interbankmarkt getätigt werden.

24.
Longposition 5 Mio. EUR (ISIN DE0001135085). Stichtag — 4. Juli 2028. Basiswährung EUR;
25.
Shortposition 2 Mio. EUR (ISIN DE0001102317). Stichtag — 15. Mai 2023. Basiswährung EUR;
26.
Longposition 5 Mio. EUR (ISIN IT0005246134). Stichtag — 15. Mai 2028. Basiswährung EUR;
27.
Longposition 1 Mio. EUR (ISIN IT0005172322). Stichtag — 15. März 2023. Basiswährung EUR;
28.
Longposition 5 Mio. EUR (ISIN ES00000124C5). Stichtag — 31. Oktober 2028. Basiswährung EUR;
29.
Shortposition 5 Mio. EUR (ISIN FR0011317783). Stichtag — 25. Oktober 2027. Basiswährung EUR;
30.
Shortposition 10 Mio. EUR (ISIN DE0001102390). Stichtag — 15. Februar 2026. Basiswährung EUR;
31.
Longposition 5 Mio. GBP (ISIN GB0002404191). Stichtag — 7. Dezember 2028. Basiswährung GBP;
32.
Longposition 5 Mio. EUR (ISIN PTOTETOE0012). Stichtag — 21. Juli 2026. Basiswährung EUR;
33.
Shortposition 10 Mio. USD (ISIN US912828V236). Stichtag — 31. Dezember 2023. Basiswährung USD.
34.
Longposition BRAZIL GOVT 5 Mio. USD (ISIN US105756BU30). Stichtag — 5. Januar 2023. Basiswährung USD.
35.
Longposition MEXICO GOVT 5 Mio. USD (ISIN US91086QBC15). Stichtag — 2. Oktober 2023. Basiswährung USD.
36.
Zehn-Jahres-IRS EURO — erhalte variablen Satz und bezahle Festsatz. Festsatzseite: bezahle jährlich. Variabler Zinssatz: 3-Monats-EURIBOR, erhalte vierteljährlich. Nominal: 10 Mio. EUR; Roll-Konvention und Kalender: Standard. Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden) Fälligkeit: 21. September 2028. Basiswährung EUR;
37.
Fünf-Jahres-IRS EURO — erhalte variablen Satz und bezahle Festsatz. Festsatzseite: bezahle jährlich. Variabler Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR, erhalte vierteljährlich. Nominal: 10 Mio. EUR. Roll-Konvention und Kalender: Standard. Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden) Fälligkeit: 21. September 2023. Basiswährung EUR.

FX

38.
Shortposition, 6-monatiger EUR/USD-Forward-Vertrag (d. h. USD Long, EUR Short). Cash-settled. Mit 10 Mio. USD nominal erworben zum am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatz. Basiswährung EUR;
39.
Longposition, 6-monatiger EUR/GBP-Forward-Vertrag (d. h. GBP Long, EUR Short). Cash-settled. Mit 10 Mio. GBP nominal erworben zum am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/GBP-EZB-Referenzsatz. Basiswährung EUR;
40.
Longposition, 1 Mio. USD zum am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatz. Cash-Position. Basiswährung EUR;
41.
Long-Call-Option. 10 Mio. EUR. Entsprechender Betrag auf der Grundlage des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatzes. Ausübungspreis: 110 % des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatzes. Ablauf: 19. September 2019. Basiswährung EUR;
42.
Long-Call-Option. 10 Mio. EUR. Entsprechender Betrag auf der Grundlage des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatzes. Ausübungspreis: 90 % des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatzes. Ablauf: 19. September 2019. Basiswährung EUR;
43.
Short-Call-Option. 10 Mio. EUR. Entsprechender Betrag auf der Grundlage des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatzes. Ausübungspreis: 100 % des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/USD-EZB-Referenzsatzes. Ablauf: 19. September 2019. Basiswährung EUR;
44.
Short-Call-Option. 10 Mio. EUR. Entsprechender Betrag auf der Grundlage des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/GBP-EZB-Referenzsatzes. Ausübungspreis: 110 % des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/GBP-EZB-Referenzsatzes. Ablauf: 19. September 2019. Basiswährung EUR;
45.
Long-Put-Option. 10 Mio. EUR. Entsprechender Betrag auf der Grundlage des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/JPY-EZB-Referenzsatzes. Ausübungspreis: 110 % des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/JPY-EZB-Referenzsatzes. Ablauf: 19. September 2019. Basiswährung EUR;
46.
Short-Put-Option. 10 Mio. EUR. Entsprechender Betrag auf der Grundlage des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/AUD-EZB-Referenzsatzes. Ausübungspreis: 110 % des am Tagesschluss des Buchungsdatums geltenden EUR/AUD-EZB-Referenzsatzes. Ablauf: 19. September 2019. Basiswährung EUR;
47.
„Mark-to-Market” -bewerteter (5 Jahre) Währungsswap EUR/USD. Erhalte USD und bezahle EUR.

EUR: 3-Monats-EURIBOR, bezahle vierteljährlich

USD: 3-Monats-USD-LIBOR, erhalte vierteljährlich

Nominal 10 Mio. EUR, bereinigt auf vierteljährlicher Basis

Roll-Konvention und Kalender: Standard.

Stichtag wie Buchungsdatum.

Fälligkeit: 19. September 2023.

Basiswährung EUR.

WARENPOSITIONEN

48.
Longposition, 3500000 6-monatige ATM London Gold Forwards-Verträge (1 Vertrag = 0,001 Feinunzen, nominal: 3500 Feinunzen). Basiswährung USD. Barausgleich;
49.
Shortposition, 3500000 12-monatige ATM London Gold Forwards-Verträge (1 Vertrag = 0,001 Feinunzen, nominal: 3500 Feinunzen). Basiswährung USD. Barausgleich;
50.
Longposition, 30 Verträge über 6 Monate, WTI-Rohöl Call-Optionen mit Ausübungspreis = 12 Monats-Forward-Kurs am Tagesschluss zum Buchungsdatum (1 Vertrag = 1000 Barrel. Gesamtnominalvolumen 30000 Barrel). Basiswährung USD. Barausgleich;
51.
Shortposition, 30 Verträge über 6 Monate, WTI-Rohöl Put-Optionen mit Ausübungspreis = 12 Monats-Forward-Kurs am Tagesschluss zum Buchungsdatum (1 Vertrag = 1000 Barrel. Gesamtnominalvolumen 30000 Barrel). Basiswährung USD. Barausgleich.

KREDITSPREAD(3)

52.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf Portugal. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
53.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. USD, CDS auf Italien. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
54.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1 Mio. USD, CDS auf Spanien. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
55.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio., CDS auf Mexiko. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
56.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. USD, CDS auf Brasilien. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
57.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. USD, CDS auf UK. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
58.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf AXA (Ticker CS FP). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung EUR;
59.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf AXA (Ticker CS FP). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2021. Basiswährung EUR;
60.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1 Mio. GBP, CDS auf Aviva (Ticker AV/LN). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung GBP;
61.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. GBP, CDS auf Aviva (Ticker AV/LN). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2021. Basiswährung GBP;
62.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf Vodafone (Ticker VOD LN). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung EUR;
63.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf ENI SpA (Ticker EMI IM). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung EUR;
64.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1 Mio. USD, CDS auf Eli Lilly (Ticker LLY US). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
65.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf Unilever (Ticker UNA NA). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung EUR;
66.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf Total SA (Ticker FP FP). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung EUR;
67.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. EUR, CDS auf Volkswagen Group (Ticker VOW GR). Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung EUR;
68.
Longposition in türkischen Staatsanleihen 1 Mio. USD. Fälligkeit: 22. März 2024 (ISIN US900123CF53). Basiswährung USD.
69.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1 Mio. USD, CDS auf Türkei. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.
70.
Longposition in Schuldverschreibungen von AXA, 1 Mio. EUR, Fälligkeit 29. Januar 2024 (ISIN FR0011524248). Basiswährung EUR;
71.
Longposition in Schuldverschreibungen von Volkswagen Group,1 Mio. EUR, Fälligkeit 2. Oktober 2023 (ISIN XS1586555861). Basiswährung EUR;
72.
Shortposition 1 Mio. EUR, Schuldverschreibungen von Volkswagen Group. Fälligkeit 30. März 2021 (ISIN XS1586555606). Basiswährung EUR;
73.
Longposition auf Schuldverschreibungen von Total SA, 1 Mio. EUR. Fälligkeit: 15. März 2023 (ISIN XS0830194501). Basiswährung EUR;

CTP

74.
Shortposition auf Spread-Hedged Super Senior-Tranche von iTraxx Europe Index, On-the-run Serie. Attachment-Point: 25 %; Detachment-Point: 100 %. Nominal 5 Mio. EUR. Fälligkeit: 5 Jahre. Fortlaufender Spread 100 Bp. Das Portfolio kommt durch Absicherung der Index-Tranche mit der On-the-run Serie des iTraxx Europe Index zustande, um zum Buchungsdatum einen CS01-Wert von null zu erreichen. Es sind keine zusätzlichen Re-Hedging-Geschäfte erforderlich. Basiswährung EUR;
75.
Long (d. h. Kauf der Absicherung), 1 Mio. USD, „First-to-default Basket Swap” auf {Brasilien, Mexiko und die Türkei}. Stichtag wie Buchungsdatum. Umstrukturierungsklausel: VOLL. Fälligkeit: 20. September 2023. Basiswährung USD.

3.
Einzelne Portfolios

Bereitstellung der erforderlichen Risikomaßnahmen und des Gegenwartswerts der folgenden einzelnen Portfolios:AKTIENIRFXWARENPOS.KreditspreadCTP
Portfolio

Kombination aus Instrumenten

Instrument (gemäß seiner Nummer in Abschnitt 2 — Menge jedes Instruments)

BasiswährungRisikomaßnahmen erforderlich
11-1000 InstrumenteEURVaR und sVaR
2

1-1000 Instrumente

1-1000 Instrumente

1-1000 Instrumente

EURVaR und sVaR
3

1-100 Instrumente

1-100 Instrumente

EURVaR und sVaR
4

1-100 Instrumente

1-100 Instrumente

GBPVaR und sVaR
51-1000 InstrumenteJPYVaR und sVaR
6

1-500 Instrumente

1-500 Instrumente

EURVaR und sVaR
718-1 InstrumentEURVaR und sVaR
8

1-1000 Instrumente

1-1000 Instrumente

USDVaR und sVaR
9

2-1 Instrumente

1-100 Instrumente

EURVaR und sVaR
10

6-1000 Instrumente

1-1000 Instrumente

1-1000 Instrumente

EURVaR und sVaR
111-1 InstrumentEURVaR und sVaR
1220-1 InstrumentEURVaR und sVaR
131-1 InstrumentUSDVaR und sVaR
141-1 InstrumentGBPVaR und sVaR
1523-1 InstrumentUSDVaR; sVaR; IRC
16

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
17

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
18

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
19

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR und sVaR;
20

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR und sVaR;
21

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR und sVaR;
22

1-1 Instrument

20-1 Instrument

EURVaR und sVaR;
231-1 InstrumentGBPVaR; sVaR; IRC
24

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
25

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR und sVaR
26

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
27

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR und sVaR
28

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR und sVaR
29

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR und sVaR
30

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR und sVaR
311-1 InstrumentEURVaR und sVaR
3247-1 InstrumentEURVaR und sVaR
33

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR und sVaR
34

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR und sVaR
35

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR und sVaR
36

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
37

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
38

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
39

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
40

1-1 Instrument

1-1 Instrument

GBPVaR; sVaR; IRC
41

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
42

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
43

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
44

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
45

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
46

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
471-1 InstrumentUSDVaR; sVaR; IRC
48

1-1 Instrument

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
49

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
50

1-1 Instrument

1-1 Instrument

EURVaR; sVaR; IRC
51

1-5 Instrumente

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
52

1-5 Instrumente

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
53

1-5 Instrumente

1-1 Instrument

1-5 Instrumente

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; IRC
541-1 InstrumentEURVaR; sVaR; APR
551-1 InstrumentUSDVaR; sVaR; APR
56

1-5 Instrumente

1-5 Instrumente

1-1 Instrument

1-1 Instrument

USDVaR; sVaR; APR

4.
Aggregierte Portfolios

Bereitstellung der erforderlichen Risikomaßnahmen und des Gegenwartswerts der folgenden aggregierten Finanzportfolios:
Aggreg. PortfolioBeschreibungKombination einzelner Portfolios (einzelne Portfolios nach den Ziffern in Abschnitt 2)BasiswährungAngeforderte Risikomaßnahmen
57Gesamtportfolio Nicht-CTP1, 2, 6, 7, 9, 11, 12, 18, 21, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 41, 43EURVaR; sVaR; IRC
58AKTIEN kumulativ1, 2, 6, 7, 9EURVaR und sVaR
59IR kumulativ11, 12, 18, 21EURVaR und sVaR
60FX kumulativ27, 28, 30, 31, 32EURVaR und sVaR
61Warenposition kumulativ33, 34USDVaR und sVaR
62Kreditspread kumulativ38, 41, 43EURVaR; sVaR; IRC
63CTP kumulativ in EUR54, 56EURVaR; sVaR; APR

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