ANHANG II VO (EU) 2019/439
ANHANG II
AUFSICHTLICHE REFERENZPORTFOLIOS
BESTIMMUNG DER AUFSICHTLICHEN REFERENZPORTFOLIOS
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu Gegenparteien und zu den Portfolios nach Anhang I sind die in diesem Anhang festgelegten Spalten, Bezeichnungen, Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu verwenden. Wird in Anhang 1 „Nicht zutreffend” verwendet, so ist für die betreffende Variable keine spezifische Aufteilung erforderlich.C 101 — Bestimmung der Gegenparteien eines Portfolios mit geringem Ausfallrisiko ( „LDP” )
Spalte | Bezeichnung | Rechtsgrundlage | Erläuterungen |
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010 | Code der Gegenpartei | Der Code, den die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) den in die Stichprobe der Portfolios mit geringem Ausfallrisiko ( „LDP” ) einbezogenen Rechtsträgern zugewiesen hat. | |
020 | Rechtsträgerkennung ( „LEI” ) | 20-stelliger, alphanumerischer Referenzcode, der eine klare und eindeutige Identifikation der auf den weltweiten Finanzmärkten tätigen Unternehmen ermöglicht. | |
030 | Code im Kreditregister | Der im zentralen Kreditregister des Sitzlandes der Gegenpartei geführte Code. Der Code dient als Kennung der Gegenpartei. | |
040 | Code im Handelsregister | Der im öffentlichen Handelsregister des Meldelandes der Gegenpartei für die betreffende Gegenpartei geführte Code. | |
050 | ISIN-Code | Die „Internationale Wertpapierkennnummer” ( „ISIN” ), die zur eindeutigen Identifizierung der von der Gegenpartei in Umlauf gebrachten Wertpapieren dient. | |
060 | Bloomberg-Ticker | Die von Bloomberg zur eindeutigen Identifikation eines Unternehmens oder Rechtsträgers verwendete Zahlen- oder Buchstabenreihe. | |
070 | Bezeichnung | Die in den LDP-Stichproben verwendete Bezeichnung des Rechtsträgers. | |
080 | Geografisches Gebiet | Risikopositionen sind entsprechend dem Sitzland (ISO-Code oder „Sonstige Länder” ) der Gegenpartei aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen. Für die Portfolios „Mengengeschäft — KMU — durch Immobilien besichert” und „Mengengeschäft — keine KMU — durch Immobilien besichert” sind die Risikopositionen entsprechend dem Standort der Sicherheit aufzuteilen. | |
090 | Bezeichnung des Portfolios | Jede Gegenpartei wird einer der folgenden Bezeichnungen zugeordnet:
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100 | Wirtschaftszweig / Sektor der Gegenpartei | Risikopositionen sind entsprechend dem Wirtschaftszweig/Sektor der Gegenpartei aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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110 | Art der Risikoposition | Risikopositionen sind entsprechend der Art der Risikoposition aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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120 | Art der Fazilität | Risikopositionen sind entsprechend der Art der Fazilität aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen. Es ist eine der folgenden Arten von Fazilitäten anzugeben:
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130 | Art des Risikos | Risikopositionen sind entsprechend der Art des Risikos aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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140 | Regelungsansatz | Risikopositionen sind entsprechend dem bei der Berechnung der RWA verwendeten Regulierungsansatz aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
RWA für die Risikopositionsklasse „Mengengeschäft” werden anhand des Regelungsansatzes „Fortgeschrittener IRB-Ansatz” berechnet. |
C 102 — Bestimmung von Portfolios mit geringem Ausfallrisiko ( „LDP” )
Spalte | Bezeichnung | Rechtsgrundlage | Erläuterungen |
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010 | ID des Portfolios | Die dem Portfolio durch die EBA zugewiesene eindeutige ID. | |
020 | Bezeichnung des Portfolios | Jedes Portfolio wird einer der folgenden Bezeichnungen zugeordnet:
Die „Stichprobe Großunternehmen” umfasst alle in Anhang I Meldebogen 101 dieser Durchführungsverordnung aufgelisteten Rechtsträger, bei denen die Bezeichnung des Portfolios (Spalte 090 des Meldebogens 101) „Stichprobe Großunternehmen” lautet. | |
030 | Art des Risikos | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 130 von C 101. | |
040 | Regelungsansatz | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 140 von C 101. | |
050 | Geografisches Gebiet | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 080 von C 101. | |
060 | Rating | Risikopositionen sind entsprechend den vom Institut verwendeten internen Ratingstufen, vom niedrigstem Risiko zum höchstem Risiko, ausgenommen Ausfälle, die einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % entsprechen, aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen. Es werden Größen von „Rating 1” , „Rating 2” usw. verwendet. Nutzt das berichtende Institut ein einmalig entwickeltes Ratingsystem oder kann es seine Berichte nach einer internen Rahmenskala erstellen, ist diese Skala zu verwenden. In allen anderen Fällen werden die verschiedenen Ratingsysteme zusammengeführt und nach den folgenden Erläuterungen geordnet:
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070 | Risikopositions-klasse | Risikopositionen sind entsprechend der Risikopositionsklasse aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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080 | Wirtschaftszweig / Sektor der Gegenpartei | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 100 von C 101. | |
090 | Ausfallstatus | Risikopositionen sind entsprechend dem Ausfallstatus aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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100 | Art der Fazilität | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 120 von C 101. | |
110 | Besicherungsstatus | Spalten 150 bis 210 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungs-verordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission(1) | Risikopositionen sind entsprechend dem Besicherungsstatus aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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120 | Art der Sicherheit | Spalten 150 bis 210 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungs-verordnung (EU) Nr. 680/2014 | Risikopositionen sind entsprechend der Art der Sicherheit aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
Es ist darauf hinzuweisen, dass Risikopositionen, die nach dem Substitutionsansatz behandelt werden, bereits den entsprechenden Risikopositionsklassen zugeschlagen wurden und daher nicht unter den Buchstaben g, h oder i zu melden sind. |
130 | Gegenpartei | Risikopositionen sind entsprechend der Gegenpartei aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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140 | Größe der Gegenpartei | Risikopositionen sind entsprechend der Größe der Gegenpartei, die auf dem Gesamtjahresumsatz der konsolidierten Gruppe basiert, der die Gegenpartei angehört, aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
Der Gesamtjahresumsatz wird gemäß Artikel 4 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission(3) berechnet und bezieht sich auf das ein Jahr vor dem Meldestichtag endende Jahr. | |
150 | NACE-Code | Risikopositionen sind entsprechend der Wirtschaftstätigkeit der Gegenpartei gemäß den NACE-Codes (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU), mit denen „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften” mit einer Detaillierungsstufe (z. B. „F — Baugewerbe/Bau” ) und „Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften” mit zwei Detaillierungsstufen (z. B. „K65 — Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)” ) bezeichnet werden, aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen. | |
160 | Art der Risikoposition | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 110 von C 101. | |
170 | Risikopositionswert | Spalte 110 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungs-verordnung (EU) Nr. 680/2014 | Risikopositionen sind entsprechend dem als Wert der Risikoposition (d. h. Forderungshöhe bei Ausfall (EAD)) ausgedrückten Risikopositionswert aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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180 | Bilanzieller Ansatz | Risikopositionen sind entsprechend dem bilanziellen Ansatz aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
Risikopositionen, bei denen es sich um Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, Derivate und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist oder produktübergreifende vertragliche Nettingvereinbarungen handelt und die dem Gegenparteiausfallrisiko unterliegen, werden Buchstabe c Sonstiges zugeordnet. Diese Risikopositionen sind nicht unter den Buchstaben a oder b zu melden. |
C 103 — Bestimmung von Portfolios mit hohem Ausfallrisiko
Spalte | Rechtsgrundlage | Erläuterungen | |
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010 | ID des Portfolios | Die jedem Portfolio durch die EBA zugewiesene eindeutige ID. | |
020 | Bezeichnung des Portfolios | Jedes Portfolio erhält von der EBA eine der folgenden Bezeichnungen:
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030 | Art des Risikos | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 130 von C 101. | |
040 | Regelungsansatz | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 140 von C 101. | |
050 | Geografisches Gebiet | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 080 von C 101. | |
060 | Rating | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 060 von C 102. | |
070 | Risikopositionsklasse | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 070 von C 102. | |
080 | Wirtschaftszweig / Sektor der Gegenpartei | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 100 von C 101. | |
090 | Ausfallstatus | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 090 von C 102. | |
100 | Art der Fazilität | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 120 von C 101. | |
110 | Besicherungsstatus | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 110 von C 102. | |
120 | Art der Sicherheit | Risikopositionen sind entsprechend der Art der Sicherheit aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
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130 | NACE-Code | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 150 von C 102. | |
140 | Größe der Gegenpartei | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 140 von C 102. | |
150 | Art der Risikoposition | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 110 von C 101. | |
160 | Risikopositionswert | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 170 von C 102. | |
170 | Indexierter Beleihungsauslauf | Risikopositionen sind entsprechend dem indexierten Beleihungsauslauf (indexed Loan-to-Value, „ILTV” ), der das Verhältnis zwischen dem gegenwärtigen Darlehensbetrag und dem Gegenwartswert der Immobilie angibt, aufzuteilen und Portfolios zuzuordnen:
Der indexierte Beleihungsauslauf ist vorsichtig zu berechnen und muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
Die Institute dokumentieren ihre Berechnungen und stellen diese Unterlagen ihrer zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung. | |
180 | Bilanzieller Ansatz | Es gelten die Erläuterungen für Spalte 180 von C 102. |
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