Artikel 1 VO (EU) 2019/456

Der Eintrag für das neuartige Lebensmittel Koriandersamenöl aus Coriandrum sativum in der Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/2283, die im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 erstellt wurde, wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

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