Artikel 2 VO (EU) 2019/463

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verordnung (EU) 2015/2365 für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet endet.

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