Artikel 7 VO (EU) 2019/472

Referenzpunkte für die Bestandserhaltung

Die folgenden Referenzpunkte für die Bestandserhaltung zur Sicherung der vollen Fähigkeit zur Reproduktion der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände werden auf der Grundlage dieses Plans insbesondere vom ICES oder von einem ähnlichen unabhängigen wissenschaftlichen Gremium, das auf Unionsebene oder international anerkannt ist, angefordert:

a)
MSY Btrigger für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände;
b)
Blim für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände.

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