Artikel 32 VO (EU) 2019/473

Einsetzung und Aufgaben des Verwaltungsrates

(1) Es wird ein Verwaltungsrat der Agentur eingesetzt.

(2) Der Verwaltungsrat

a)
ernennt und entlässt den Direktor gemäß Artikel 39;
b)
nimmt bis zum 1. Juli jeden Jahres den Tätigkeitsbericht der Agentur für das vorangegangene Jahr an und übermittelt ihn dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof und den Mitgliedstaaten. Der Bericht wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht;
c)
nimmt bis zum 30. November jeden Jahres das einheitliche Programmplanungsdokument an, das unter anderem die mehrjährige Programmplanung und die jährliche Programmplanung der Agentur für das darauf folgende Jahr enthält.

Das einheitliche Programmplanungsdokument enthält die Prioritäten der Agentur. Es räumt den Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit den Kontroll- und Inspektionsprogrammen Vorrang ein. Es wird unbeschadet des jährlichen Haushaltsverfahrens der Union angenommen. Das einheitliche Programmplanungsdokument wird in Anbetracht der Stellungnahme der Kommission zur mehrjährigen Programmplanung angenommen, nachdem das Europäische Parlament und der Rat konsultiert wurden. Der Verwaltungsrat übermittelt dieses Dokument unverzüglich dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission;

d)
verabschiedet den endgültigen Haushaltsplan der Agentur vor Beginn des Haushaltsjahres und passt ihn gegebenenfalls nach Maßgabe des Unionsbeitrags und der sonstigen Einnahmen der Agentur an;
e)
nimmt seine Aufgaben in Bezug auf den Haushalt der Agentur gemäß den Artikeln 44, 45 und 47 wahr;
f)
übt die Disziplinargewalt über den Direktor aus;
g)
gibt sich eine Geschäftsordnung, die gegebenenfalls die Einrichtung von Unterausschüssen des Verwaltungsrates vorsieht;
h)
legt die für die Erfüllung der Aufgaben der Agentur erforderlichen Verfahren fest;
i)
gewährleistet angemessene Folgemaßnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen der internen oder externen Prüfberichte und Evaluierungen sowie der Untersuchungsberichte des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF).

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