Artikel 8 VO (EU) 2019/500
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Tag, an dem die Verträge gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden.
Diese Verordnung gilt jedoch nicht, wenn zu dem Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Verordnung ein im Einklang mit Artikel 50 Absatz 2 EUV mit dem Vereinigten Königreich geschlossenes Austrittsabkommen in Kraft getreten ist.
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