Artikel 7 VO (EU) 2019/500

Bericht

Ein Jahr nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht befasst sich insbesondere mit den praktischen Problemen, die für die betroffenen Personen auftreten, einschließlich der mangelnden Kontinuität bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.