Artikel 2 VO (EU) 2019/517

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.
„Register” (engl. Registry) die Einrichtung, die mit der Organisation und Verwaltung der Domäne oberster Stufe (TLD — Top-Level Domain) .eu, einschließlich der Pflege der entsprechenden Datenbanken und der damit verbundenen öffentlichen Abfragedienste, der Registrierung von Domänennamen, des Betriebs des Domänennamenregisters, des Betriebs der TLD-Namenserver des Registers und der Verteilung der TLD-Zonendateien über Namenserver, betraut ist;
2.
„Registrierstelle” (engl. Registrar) eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Vertrags mit dem Register die Registrierung von Domänennamen für Registranten vornimmt;
3.
„Protokolle für internationale Domänennamen” Normen und Protokolle, die die Verwendung anderer Schriftzeichen als der des American Standard Code for Information Interchange (ASCII) in Domänennamen unterstützen;
4.
„WHOIS-Datenbank” die Sammlung von Daten mit Informationen über die technischen und administrativen Aspekte der Registrierungen in der TLD .eu;
5.
„Grundsätze und Verfahren für die Funktionsweise der TLD .eu” detaillierte Regeln für die Funktionsweise und die Verwaltung der TLD .eu;
6.
„Registrierung” die Reihe von Handlungen und Verfahrensschritten, von der Einleitung bis zum Abschluss, die von den Registrierstellen und dem Register auf Antrag einer natürlichen oder juristischen Person durchgeführt werden, um die Registrierung eines Domänennamens für eine bestimmte Dauer vorzunehmen.

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