Artikel 3 VO (EU) 2019/517

Registrierungsvoraussetzungen

Die Registrierung eines oder mehrerer Domänennamen in der TLD .eu kann beantragt werden von

a)
einem Unionsbürger, unabhängig vom Wohnsitz,
b)
einer natürlichen Person, die kein Unionsbürger ist, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat,
c)
einem in der Union niedergelassenen Unternehmen und
d)
einer in der Union niedergelassenen Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften.

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