Artikel 20 VO (EU) 2019/517

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 erhält folgende Fassung:

b)
trägt über eine zugelassene Registrierstelle für die TLD .eu Domänennamen in der TLD .eu ein, und zwar auf Antrag

i)
eines Unionsbürgers, unabhängig vom Wohnsitz,
ii)
einer natürlichen Person, die kein Unionsbürger ist, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat,
iii)
eines in der Union niedergelassenen Unternehmens oder
iv)
einer in der Union niedergelassenen Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften.

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