Artikel 20 VO (EU) 2019/517
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 erhält folgende Fassung:
- b)
-
trägt über eine zugelassene Registrierstelle für die TLD .eu Domänennamen in der TLD .eu ein, und zwar auf Antrag
- i)
- eines Unionsbürgers, unabhängig vom Wohnsitz,
- ii)
- einer natürlichen Person, die kein Unionsbürger ist, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat,
- iii)
- eines in der Union niedergelassenen Unternehmens oder
- iv)
- einer in der Union niedergelassenen Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften.
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