Artikel 9 VO (EU) 2019/517
Merkmale des Registers
(1) Das Register ist eine gemeinnützige Organisation. Es hat seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung und den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Gebiet der Union.
(2) Das Register darf Gebühren erheben. Diese Gebühren müssen in direktem Bezug zu den angefallenen Kosten stehen.
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