Artikel 1 VO (EU) 2019/564
Artikel 35 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251 erhält folgende Fassung:
Artikel 35(1) Die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannten Gegenparteien können ihre bei Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung bestehenden Risikomanagementverfahren weiterhin auf nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden, die zwischen dem 16. August 2012 und dem jeweiligen Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung geschlossen oder einer Novation unterzogen wurden.
(2) Die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannten Gegenparteien können ihre am 14. März 2019 bestehenden Risikomanagementverfahren auch weiterhin auf nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden, wenn diese alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- a)
- Die nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte wurden entweder vor dem in den Artikeln 36, 37 und 38 festgelegten jeweiligen Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung oder — falls früher — dem 11. April 2019 geschlossen oder einer Novation unterzogen;
- b)
- die Novation der nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte verfolgt einzig und allein den Zweck, eine im Vereinigten Königreich niedergelassene Gegenpartei durch eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Gegenpartei zu ersetzen;
- c)
-
die Novation der nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte erfolgt zwischen dem Tag nach dem Tag, an dem das Unionsrecht nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet, und dem späteren der folgenden Zeitpunkte:
- i)
- dem in Artikel 36, 37 und 38 festgelegten jeweiligen Geltungsbeginn oder
- ii)
- zwölf Monate nach dem Tag nach dem Tag, an dem das Unionsrecht nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet.
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