Artikel 1 VO (EU) 2019/564

Artikel 35 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251 erhält folgende Fassung:

Artikel 35 Übergangsbestimmungen

(1) Die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannten Gegenparteien können ihre bei Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung bestehenden Risikomanagementverfahren weiterhin auf nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden, die zwischen dem 16. August 2012 und dem jeweiligen Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung geschlossen oder einer Novation unterzogen wurden.

(2) Die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannten Gegenparteien können ihre am 14. März 2019 bestehenden Risikomanagementverfahren auch weiterhin auf nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden, wenn diese alle folgenden Bedingungen erfüllen:

a)
Die nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte wurden entweder vor dem in den Artikeln 36, 37 und 38 festgelegten jeweiligen Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung oder — falls früher — dem 11. April 2019 geschlossen oder einer Novation unterzogen;
b)
die Novation der nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte verfolgt einzig und allein den Zweck, eine im Vereinigten Königreich niedergelassene Gegenpartei durch eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Gegenpartei zu ersetzen;
c)
die Novation der nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte erfolgt zwischen dem Tag nach dem Tag, an dem das Unionsrecht nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet, und dem späteren der folgenden Zeitpunkte:

i)
dem in Artikel 36, 37 und 38 festgelegten jeweiligen Geltungsbeginn oder
ii)
zwölf Monate nach dem Tag nach dem Tag, an dem das Unionsrecht nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet.

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