Artikel 1 VO (EU) 2019/59

(1) Auf die Einfuhren von Aluminiumheizkörpern sowie Bauelementen oder Bauteilen dieser Heizkörper, auch zusammengesetzt, ausgenommen elektrische Heizkörper sowie Bauelemente oder Bauteile davon, die derzeit unter den KN-Codes ex76151010, ex76151080, ex76169910 und ex76169990 (TARIC-Codes 7615101010, 7615108010, 7616991091, 7616999001 und 7616999091) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen Zollsatz (%) TARIC-Zusatzcode
Zhejiang Flyhigh Metal Products Co., Ltd. 12,6 B272
Metal Group Co. Ltd. 56,2 B273
Sira (Tianjin) Aluminium Products Co. Ltd. 14,9 B279
Sira Group (Tianjin) Heating Radiators Co. Ltd. 14,9 B280
In Anhang I aufgeführte Unternehmen 21,2
Alle übrigen Unternehmen 61,4 B999

(3) Die Anwendung der für die in Absatz 2 genannten Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Vorgaben in Anhang II entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

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