ANHANG I VO (EU) 2019/6
INFORMATIONEN GEMÄß ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE A
- 1.
- Rechtsgrundlage für Anträge auf Marktzulassung
- 2.
- Antragsteller
- 2.1.
- Name oder Firma und ständige Anschrift oder eingetragene Niederlassung des Antragstellers
- 2.2.
- Name oder Firma und ständige Anschrift oder eingetragene Niederlassung des Herstellers/der Hersteller oder des Einführers/der Einführer des Fertigtierarzneimittels s und Name oder Unternehmensname und ständige Adresse oder Sitz des Unternehmens des Herstellers des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
- 2.3.
- Name und Anschrift der Standorte, die in die verschiedenen Stufen der Herstellung, Einfuhr, Prüfung und Chargenfreigabe einbezogen sind
- 3.
- Identifizierung des Tierarzneimittels
- 3.1.
- Name des Tierarzneimittels und anatomisch-therapeutisch-chemikalischer Veterinärcode ( „ATCvet-Code” )
- 3.2.
- Wirkstoff(e) und, gegebenenfalls, Verdünnungsmittel
- 3.3.
- Stärke, bzw. bei immunologischen Tierarzneimitteln biologische Aktivität, Potenz oder Titer
- 3.4.
- Darreichungsform
- 3.5.
- Verabreichungsweg
- 3.6.
- Zieltierarten
- 4.
- Informationen zu Herstellung und Pharmakovigilanz
- 4.1.
- Nachweis einer Herstellungserlaubnis oder Zertifikat über die gute Herstellungspraxis
- 4.2.
- Bezugsnummer der Pharmakovigilanz-Stammdokumentation
- 5.
- Tierarzneimittelinformationen
- 5.1.
- Vorgeschlagene Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels), erstellt gemäß Artikel 35
- 5.2.
- Beschreibung der endgültigen Aufmachung des Tierarzneimittels, einschließlich Verpackung und Kennzeichnung
- 5.3.
- Vorgeschlagener Wortlaut der Angaben, die auf der Primärverpackung, der äußeren Umhüllung und der Packungsbeilage zu machen sind, gemäß den Artikeln 10 bis 16
- 6.
- Sonstige Informationen
- 6.1.
- Liste der Länder, in denen eine Zulassung (Genehmigung für das Inverkehrbringen) für das Tierarzneimittel erteilt oder widerrufen wurde
- 6.2.
- Kopien aller Fachinformationen entsprechend den von den Mitgliedstaaten erteilten Zulassungen
- 6.3.
- Liste der Länder, in denen ein Antrag gestellt oder abgelehnt wurde
- 6.4.
- Liste der Mitgliedstaaten, in denen das Tierarzneimittel in Verkehr gebracht werden soll
- 6.5.
- Kritische Expertenberichte über Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Tierarzneimittels
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.