Artikel 15 VO (EU) 2019/625
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 14. Dezember 2019. Die in Artikel 12 und Artikel 14 Abätze 1 und 2 enthaltenen Anforderungen gelten ab dem 21. April 2021.
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