Artikel 1 VO (EU) 2019/626

Gegenstand und Anwendungsbereich

Die vorliegende Verordnung hat die Listen der Drittländer oder Drittlandsgebiete zum Gegenstand, aus denen Sendungen bestimmter für den menschlichen Verzehr bestimmter Tiere und Waren gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 mit Blick auf die Lebensmittelsicherheit in die Union verbracht werden dürfen.

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