Artikel 3 VO (EU) 2019/626
Liste der Drittländer oder Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang in die Union von frischem Fleisch und Fleischzubereitungen von Huftieren zugelassen ist
Sendungen von frischem Fleisch und Fleischzubereitungen von Huftieren, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn sie aus Drittländern oder Drittlandsgebieten stammen, aus denen die Einfuhr in die Union gemäß Artikel 14 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 206/2010 zugelassen ist.
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