Artikel 17 VO (EU) 2019/628

Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von ausgelassenen tierischen Fetten und Grieben für den menschlichen Verzehr

Um die Bescheinigungsanforderungen nach den Artikeln 88 und 89 sowie Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 zu erfüllen, ist das Muster der amtlichen Bescheinigung in Anhang III Teil V der vorliegenden Verordnung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von ausgelassenen tierischen Fetten und Grieben für den menschlichen Verzehr zu verwenden.

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