Artikel 29 VO (EU) 2019/628
Muster der amtlichen Bescheinigung für Notschlachtungen außerhalb des Schlachtbetriebs
Um die Bescheinigungsanforderungen nach den Artikeln 88 und 89 sowie Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 zu erfüllen, ist das Muster der amtlichen Bescheinigung in Anhang V der vorliegenden Verordnung zu verwenden, wenn Notschlachtungen außerhalb des Schlachtbetriebs gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 durchgeführt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.