Artikel 2 VO (EU) 2019/652

Musterformular für die Übermittlung von Informationen betreffend die Bekanntmachung einer abschließenden Entscheidung

Übermitteln die zuständigen Behörden der an einem Streitbeilegungsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2017/1852 beteiligten Mitgliedstaaten Informationen nach Artikel 18 Absätze 2 und 3 dieser Richtlinie, so nutzen sie das Musterformular in Anhang II der vorliegenden Verordnung.

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