Artikel 111 VO (EU) 2019/715
Auskunftsrecht des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sind befugt, zu den in ihre Zuständigkeitsbereiche fallenden Haushaltsangelegenheiten alle erforderlichen Auskünfte und Nachweise von der Unionseinrichtung zu erhalten.
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