Artikel 37 VO (EU) 2019/715
Darstellung des Haushaltsplans der Unionseinrichtung
Im Haushaltplan der Unionseinrichtung wird Folgendes ausgewiesen:
- a)
-
im Einnahmenplan:
- i)
- die geschätzten Einnahmen der Unionseinrichtung für das laufende Haushaltsjahr ( „Jahr n” ),
- ii)
- die für das vorangegangene Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und die Einnahmen des Jahres n-2,
- iii)
- die Erläuterungen zu den einzelnen Einnahmenlinien.
- b)
-
im Ausgabenplan:
- i)
- die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für das Jahr n,
- ii)
- die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für das vorangegangene Haushaltsjahr sowie die im Jahr n-2 gebundenen Ausgabemittel und die geleisteten Ausgaben, wobei letztere auch als prozentualer Anteil an den Haushaltsmitteln der Unionseinrichtung des Jahres n angegeben werden;
- iii)
- eine Übersicht über die Fälligkeitspläne für die Zahlungen, die aufgrund von Mittelbindungen früherer Haushaltsjahre in den nächsten Haushaltsjahren anstehen;
- iv)
- die Erläuterungen zu den einzelnen Untergliederungen.
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