Artikel 37 VO (EU) 2019/715

Darstellung des Haushaltsplans der Unionseinrichtung

Im Haushaltplan der Unionseinrichtung wird Folgendes ausgewiesen:

a)
im Einnahmenplan:

i)
die geschätzten Einnahmen der Unionseinrichtung für das laufende Haushaltsjahr ( „Jahr n” ),
ii)
die für das vorangegangene Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und die Einnahmen des Jahres n-2,
iii)
die Erläuterungen zu den einzelnen Einnahmenlinien.

b)
im Ausgabenplan:

i)
die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für das Jahr n,
ii)
die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für das vorangegangene Haushaltsjahr sowie die im Jahr n-2 gebundenen Ausgabemittel und die geleisteten Ausgaben, wobei letztere auch als prozentualer Anteil an den Haushaltsmitteln der Unionseinrichtung des Jahres n angegeben werden;
iii)
eine Übersicht über die Fälligkeitspläne für die Zahlungen, die aufgrund von Mittelbindungen früherer Haushaltsjahre in den nächsten Haushaltsjahren anstehen;
iv)
die Erläuterungen zu den einzelnen Untergliederungen.

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