Anlage A VO (EU) 2019/773

ERTMS-Betriebsgrundsätze und -Vorschriften  Version 6

1.
ABSICHTLICH FREI GELASSEN

2.
ABSICHTLICH FREI GELASSEN

3.
EINFÜHRUNG

3.1.
Zweck und Aufbau des Dokuments

Diese Anlage enthält die Grundsätze und harmonisierten Vorschriften für den ERTMS-Betrieb. Die einzelnen Vorschriften sind wie folgt strukturiert:
i)
Titel,
ii)
falls nötig, Situationen, in denen die Vorschrift gilt, dargestellt in einem Rahmen, einschließlich der anwendbaren ETCS-Levels, u. U. mit Beschreibung der Situation für bestimmte Unterabschnitte der Vorschriften,
iii)
die Vorschrift selbst.
Wenn in dieser Anlage von ETCS-Level 1 die Rede ist, wird — sofern nicht anders angegeben — auf beide Anwendungsbereiche Bezug genommen: mit oder ohne streckenseitige Signale. Wenn in dieser Anlage von ETCS-Level 2 die Rede ist, wird — sofern nicht anders angegeben — auf beide Anwendungsbereiche Bezug genommen: mit oder ohne streckenseitige Signale. Die in dieser Anlage genannten europäischen Befehle sind in Anlage C2 dieser TSI aufgeführt. Alle sprachlichen Formulierungen zur Bezeichnung von Personen beziehen sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Personen. Teil A ist absichtlich frei gelassen. Teil B enthält die verschiedenen betrieblichen ETCS-Zugkategorien. Teil C enthält die Liste der Verweise auf nicht harmonisierte Vorschriften. In manchen Situationen steht ein Verfahren nicht mit ERTMS in Zusammenhang und hängt daher von nicht harmonisierten Vorschriften ab. Die Beschreibung der technischen Funktionen von ETCS und GSM-R ist in der betreffenden System-Anforderungsspezifikation enthalten. Wenn die auf dem DMI angezeigten Informationen keine Reaktion des Triebfahrzeugführers erforderlich machen, ist die betreffende Information nicht in den Vorschriften enthalten.

UMFANG UND ANWENDUNGSBEREICH

Diese Anlage gilt in vollem Umfang für Züge mit ETCS-Fahrzeugausrüstung, die der einheitlichen Spezifikationsgruppe der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 der Kommission mit einer Betriebssystemversion von X.Y bis einschließlich 2.2 entspricht. Sie gilt auch für Fahrzeugausrüstung, die der Spezifikationsgruppe #2 oder der Spezifikationsgruppe #3 entspricht, und weitgehend für ETCS-Fahrzeugausrüstung, die der Spezifikationsgruppe #1 der Verordnung (EU) 2016/919 entspricht, sofern das verwendete DMI die Spezifikation ERA_ERTMS_015560 erfüllt. Folgende Anwendungsstufen sind im Umfang enthalten:
i)
ETCS-Level 0,
ii)
ETCS-Level 1, unabhängig vom Vorhandensein streckenseitiger Signale oder Infill-Funktion,
iii)
ETCS-Level 2, unabhängig vom Vorhandensein streckenseitiger Signale,
iv)
Übergänge zwischen ETCS-Level 0, 1 und 2,
v)
ETCS-Level NTC,
vi)
ETCS-Übergänge von/zu Level NTC,
vii)
GSM-R.
Klasse-B-Systeme (selbst wenn sie über das ETCS-DMI betrieben werden) sind nicht im Umfang enthalten. Die Vorschriften wurden unabhängig von anderen möglicherweise vorhandenen Zugsteuerungs-/Zugsicherungssystemen entwickelt, einschließlich Strecken, die mit ETCS-Level 1 oder 2 ausgerüstet sind. Wenn ETCS-Level 1 oder ETCS-Level 2 auf Strecken eingeführt wird, die bereits mit anderen Zugsteuerungs-/Zugsicherungssystemen ausgerüstet sind, ist die Anwendbarkeit dieser Vorschriften zu überprüfen; ggf. ist eine Ergänzung durch nicht harmonisierte Vorschriften erforderlich. Dies gilt auch für Strecken, die mit ETCS-Level 1 und ETCS-Level 2 ausgerüstet sind. Die Betriebsvorschriften für das Sprechfunksystem GSM-R gelten auf mit GSM-R ausgerüsteten Strecken unabhängig vom verwendeten Zugsteuerungs-/Zugsicherungssystem. Umgekehrt gelten die ETCS-Betriebsvorschriften auf mit ETCS ausgerüsteten Strecken unabhängig vom verwendeten Sprechfunksystem. Die Anwendbarkeit der Vorschriften hängt ferner von den technischen Lösungen des streckenseitigen ERTMS-Teilsystems ab. In diesem Zusammenhang sind einige Vorschriften möglicherweise nicht anzuwenden, wenn die entsprechenden Funktionen streckenseitig nicht umgesetzt sind (z. B. wenn Streckenparameter nicht übermittelt werden oder das Verfahren für Bahnübergänge nicht umgesetzt wurde); ist aber eine Vorschrift anzuwenden, so muss dies stets in der in dieser Anlage beschriebenen Weise erfolgen. Alle Handlungen, an denen der Triebfahrzeugführer beteiligt ist, setzen seine physische Anwesenheit im Führerraum voraus, es sei denn, es ist erforderlich, einen technischen Defekt des Zuges im Stillstand zu prüfen, Anweisungen des Fahrdienstleiters über ein streckenseitiges Festnetztelefon einzuholen, oder es ist aufgrund einer Anweisung des Fahrdienstleisters oder nach nicht harmonisierten Vorschriften notwendig. In dieser Anlage wird vorausgesetzt, dass die ETCS-Fahrzeugausrüstung eingeschaltet ist, sofern nicht anders angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass das Pult des aktiven Führerraums offen ist, sofern nicht anders angegeben. Ein Ende der Fahrerlaubnis (End of Authority, EOA) kann durch ein ETCS-Haltsignal oder ein ETCS-Standortsignal physisch gekennzeichnet sein. Ein EOA kann auch durch ein Halt zeigendes streckenseitiges Signal oder eine Halt zeigende andere Markierungstafel gekennzeichnet sein. Unter bestimmten Umständen kann sich ein EOA auch an der Zugspitze befinden.

4.
REFERENZDOKUMENTE, BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

4.1.
(nicht verwendet)

4.2.
Begriffe und Abkürzungen

Tabelle 1

Begriffe*

BegriffDefinition
QuittierenBestätigung seitens des Triebfahrzeugführers auf Anforderung des fahrzeugseitigen ETCS, dass er zu berücksichtigende Informationen erhalten hat.
Geltende Höchstgeschwindigkeit (in SR)

Die niedrigste Geschwindigkeitsgrenze nach:

der Höchstgeschwindigkeit für SR,

der maximalen Zuggeschwindigkeit,

dem Fahrplan/Streckenbuch,

zeitweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen (auf anderem Weg als per europäischen Befehl 1, 2, 5, 6, 7 oder 8 übermittelt),

einem europäischen Befehl.

Genehmigung für ERTMS-Zugfahrt

Folgendermaßen erteilte Genehmigung für die Zugfahrt:

streckenseitiges Signal mit Fahrtbegriff oder

Fahrerlaubnis (MA) oder

europäischer Befehl für:

Starten in SR nach Vorbereitung einer Zugfahrt oder

Vorbeifahrt am EOA oder

Weiterfahren nach Trip.

GrenzübergangOrt, an dem ein Zug vom Eisenbahnnetz eines Mitgliedstaats in das Eisenbahnnetz eines anderen Mitgliedstaats wechselt.
DeregistrierungBeendigung der vorübergehenden Verbindung zwischen der Telefonnummer und der Zugnummer. Dieser Vorgang kann von einem Nutzer eines GSM-R-Funkgeräts, von automatischen Systemen oder durch den GSM-R-Netzbetreiber initiiert werden. Im Anschluss an die Deregistrierung kann die deregistrierte Zugnummer wiederverwendet werden.
Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine (Driver Machine Interface, DMI)Fahrzeugseitige Vorrichtung für die Kommunikation zwischen dem fahrzeugseitigen ETCS und dem Triebfahrzeugführer.
Rückwärtsfahrbereich (RV-Bereich)Bereich, in dem Rückwärtsfahrten in RV zulässig sind.
Nothaltbefehl (Emergency Stop order)Technischer ETCS-Auftrag, bei dem ein Zug mit maximaler Bremskraft bis zum Stillstand des Zuges abgebremst wird.
ETCS-Standortsignal (ETCS Location Marker)Harmonisierte streckenseitige ETCS-Markierungstafel gemäß EN 16494:2015(*) zur Kennzeichnung eines potenziellen EOA, z. B. des Endes eines Blockabschnitts.
Fahrzeugseitiges ETCSDer Teil des ETCS, der in einem Eisenbahnfahrzeug eingebaut ist.
ETCS-Haltsignal (ETCS Stop Marker)

Harmonisierte streckenseitige ETCS-Markierungstafel gemäß EN 16494:2015 zur:

Kennzeichnung eines potenziellen EOA und

Angabe der Stelle, an der ein Triebfahrzeugführer den Zug anhalten muss, wenn er keine Fahrerlaubnis hat.

Betriebliche ETCS-ZugkategorieTechnische und/oder betriebliche Merkmale eines Zuges, für den ein bestimmtes ETCS-Geschwindigkeitsprofil gilt.

Funktionsrufnummer

(GSM-R)

Vollständige Nummer im funktionalen Adresssystem zur Identifikation eines Endbenutzers oder eines Systems anhand der Funktion oder Rolle und nicht anhand einer bestimmten Funkanlage oder eines Benutzerabonnements.

Die Funktionsrufnummer kann in zwei Teile gegliedert sein:

funktionale Adressierung (Adressierung eines Anrufs auf der Grundlage einer bestimmten Nummer, die die durch einen Benutzer ausgeführte Funktion anstelle der fahrzeugseitigen GSM-R-Anlage repräsentiert),

ortsabhängige Adressierung (Adressierung einer bestimmten Funktion (in der Regel eines Fahrdienstleiters) auf der Grundlage der aktuellen Position des Benutzers (in der Regel im Zug)).

GSM-R-Modus

Status der fahrzeugseitigen GSM-R-Anlage, die Funktionen vorsieht für:

Zugfahrt oder

Rangierfahrt.

GSM-R-NetzFunknetz, das GSM-R-Funktionen bereitstellt.
GSM-R-Netz-MarkierungstafelHarmonisierte streckenseitige Signaltafel für GSM-R gemäß EN 16494:2015 zur Kennzeichnung des auszuwählenden Netzes.
Fahrzeugseitige GSM-R-AnlageDer Teil der GSM-R-Anlage, der in einem Eisenbahnfahrzeug eingebaut ist.
Höchstgeschwindigkeit für RVVom ETCS streckenseitig vorgegebene Höchstgeschwindigkeit für RV.
Höchstgeschwindigkeit für SRVom ETCS streckenseitig vorgegebene Höchstgeschwindigkeit für SR.
Fahrerlaubnis (Movement Authority, MA)Genehmigung für einen Zug (eine Rangierabteilung), mit Geschwindigkeitsüberwachung an einen bestimmten Ort zu fahren.
Nichthaltebereich, Notbremsüberbrückungsabschnitt (Non-stopping area)Vom Infrastrukturbetreiber festgelegter Bereich, in dem ein Zug nicht sicher oder nicht ordnungsgemäß anhalten kann (Notbremsüberbrückungsabschnitt).
EOA-ÜberbrückungsgeschwindigkeitHöchstgeschwindigkeit bei aktivierter Funktion Override EOA.
Zulässige GeschwindigkeitHöchstgeschwindigkeit, mit der ein Zug ohne ETCS-Warnung und/oder ETCS-Bremsung fahren kann.
FahrtbegriffJeder Signalbegriff, der es dem Triebfahrzeugführer gestattet, am Signal vorbeizufahren.
Rückwärtsfahrt (RV)Zugfahrt in entgegengesetzter Fahrtrichtung bei der sich der Triebfahrzeugführer nicht im führenden Führerraum des führenden Fahrzeugs befindet.
FunkkommunikationAustausch von Informationen zwischen dem fahrzeugseitigen ETCS und der RBC-/Funk-Infill-Einheit.
ETCS-Zentrale (Radio Block Centre, RBC)Streckenseitige zentralisierte ETCS-Einheit zur Steuerung von ETCS-Zugfahrten im Level 2.
FunklochEin vordefinierter Bereich, in dem kein zuverlässiger Funkkommunikationskanal hergestellt werden kann.
RegistrierungVorübergehende Verbindung zwischen der Telefonnummer und der Zugnummer.
Entlassungsgeschwindigkeit (Release Speed)Zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen Zug beim Erreichen des Endes seiner Fahrerlaubnis (MA).
Widerruf der Fahrerlaubnis (MA)Rücknahme einer zuvor erteilten Fahrerlaubnis (MA).
StreckenbuchBeschreibung der Strecken und zugehörigen streckenseitigen Ausrüstung der Strecken, die der Triebfahrzeugführer befahren soll und die für das Führen von Zügen relevant sind.
SicherungMaßnahmen zur Vermeidung unbeabsichtigter Bewegungen von Eisenbahnfahrzeugen.
RangierfahrtBewegung von Fahrzeugen ohne Zugdaten, geregelt durch Rangierauftrag.
TandemZwei oder mehr in demselben Zug mechanisch und pneumatisch, nicht aber elektrisch gekuppelte Triebfahrzeuge, die alle ihren eignen Triebfahrzeugführer erfordern.
Zeitweilige GeschwindigkeitsbegrenzungVerringerung der Streckengeschwindigkeit für einen begrenzten Zeitraum.
TextmeldungSchriftliche Information, die auf dem DMI (Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine) angezeigt wird.
ZugdatenInformationen, die die Merkmale eines Zuges beschreiben.
ZugvorbereiterPersonal, das für die Vorbereitung eines Zuges verantwortlich ist.
ÜbergangKontrollierter Wechsel zwischen verschiedenen ETCS-Levels.
ÜbergangspunktPunkt, an dem ein Übergang zwischen ETCS-Levels stattfindet.
TripUnwiderrufliche Zwangs- oder Notbremsung durch ETCS bis zum Stillstand des Zuges/der Rangierabteilung.

Tabelle 2

Abkürzungen*

*
Eine vollständige Liste der ERTMS-Begriffe und -Abkürzungen findet sich in Unterteil 023 Glossary of Terms and Abbreviations (Glossar der Begriffe und Abkürzungen) in Anlage A der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 (TSI ZZS).
Abkürzung
ADBetriebsart „Automatic Driving” (Automatisches Fahren)
ATOAutomated Train Operation (Automatische Zugsteuerung)
BMMBig Metal Mass (Große Metallmasse)
BTMBalise Transmission Module (Balisenübertragungsmodul)
DASDriver Advisory System (Fahrerassistenzsystem für Triebfahrzeugführer)
DMIDriver Machine Interface (Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine)
EOAEnd Of Authority (Ende der Fahrerlaubnis, EOA)
ERTMSEuropean Rail Traffic Management System (Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem)
ETCSEuropean Train Control System (Europäisches Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem)
FSBetriebsart „Full Supervision” (Vollüberwachung)
GBremsstellung G (für Güterzüge)
GSM-RGlobal System for Mobile Communication — Railway (Globales Mobilfunksystem für Eisenbahnen)
IBInfrastrukturbetreiber
LSBetriebsart „Limited Supervision” (Teilüberwachung)
MAMovement Authority (Fahrerlaubnis, MA)
NLBetriebsart „Non-Leading” (Nicht führend)
NTCNational Train Control System (nationales Zugsteuerungs- und -sicherungssystem)
OSBetriebsart „On Sight” (Fahren auf Sicht)
PBremsstellung P (für Reisezüge)
RBCRadio Block Centre (ETCS-Zentrale)
RECRadio Emergency Call (Funknotruf)
EVUEisenbahnverkehrsunternehmen
RVBetriebsart „Reversing” (Rückwärtsfahrt)
SHBetriebsart „Shunting” (Rangieren)
SLBetriebsart „Sleeping” (Ferngesteuert)
SNNationales System
SRBetriebsart „Staff Responsible” (Personalverantwortung)
STMSpecific Transmission Module (Spezifisches Übertragungsmodul)
TIMSTrain Integrity Monitoring System (System zur Überwachung der Zugintegrität)
UNBetriebsart „Unfitted” (ohne Zugbeeinflussung)
VBCVirtual Balise Cover (Virtuelle Balisenabdeckung)

5.
GRUNDSÄTZE

5.1.
Grundsätze für das ETCS

5.1.1.
Führerraumsignalisierung

Der Triebfahrzeugführer beachtet die auf dem DMI angezeigten Informationen und reagiert darauf entsprechend dieser Anlage. Je nach streckenseitiger Umsetzung kann der Triebfahrzeugführer verpflichtet sein, harmonisierte Markierungstafeln gemäß EN 16494:2015 — Bahnanwendungen — Anforderungen an ERTMS-Strecken- und Signaltafeln sowie andere nicht harmonisierte streckenseitige Informationen zu berücksichtigen.

5.1.2.
Kenntnis des Betriebs-Levels

Der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter müssen stets nach den ETCS-Vorschriften handeln, die spezifisch für ein bestimmtes ETCS-Level gelten. Falls mehrere ETCS-Level nebeneinander bestehen, muss sich der Fahrdienstleiter vergewissern, in welchem ETCS-Level der betreffende Zug betrieben wird, bevor er dem Triebfahrzeugführer Anweisungen erteilt.

5.1.3.
(nicht verwendet)

5.1.4.
(nicht verwendet)

5.1.5.
(nicht verwendet)

5.1.6.
Genehmigung zum Starten einer Fahrt in SR

Die Genehmigung für den Triebfahrzeugführer, eine Fahrt in SR zu starten, wird vom Fahrdienstleiter mittels eines europäischen Befehls 7 erteilt, es sei denn, die Fahrt wird in ETCS-Level 1/2 mit streckenseitigen Signalen begonnen.

5.1.7.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in SR

Geschwindigkeitsbegrenzungen, die unter der Höchstgeschwindigkeit für SR liegen, sind durch den Fahrdienstleiter mittels eines europäischen Befehls 1, 2, 5, 6, 7 oder 8 anzuweisen, es sei denn, der Triebfahrzeugführer wird durch ein besonderes Dokument auf Papier oder in elektronischer Form über diese Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kenntnis gesetzt.

5.1.8.
Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA

Die Genehmigung für den Triebfahrzeugführer, am EOA vorbeizufahren, wird vom Fahrdienstleiter ausschließlich mittels eines europäischen Befehls 1 oder 7 erteilt.

5.1.9.
Trip bei Zugfahrten/Rangierfahrten

Nach Trip darf der Triebfahrzeugführer erst dann in gleicher oder entgegengesetzter Richtung weiterfahren, wenn ihm hierzu der Fahrdienstleiter eine Genehmigung mittels eines europäischen Befehls 2 erteilt hat.

5.1.10.
ETCS-Haltsignal (ETCS Stop Marker)

Der Triebfahrzeugführer muss bei Annäherung an ein ETCS-Haltsignal anhalten,
i)
welches das EOA der derzeitigen Fahrerlaubnis anzeigt oder
ii)
wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt, es sei denn, er hat mittels eines europäischen Befehls 1 oder 7 eine besondere Genehmigung des Fahrdienstleiters erhalten.

5.1.11.
ETCS-Standortsignal (ETCS Location Marker)

Der Triebfahrzeugführer muss bei Annäherung an ein ETCS-Standortsignal anhalten,
i)
welches das EOA der derzeitigen Fahrerlaubnis anzeigt oder
ii)
wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt, falls er einen besonderen Befehl vom Fahrdienstleiter erhalten hat.

5.2.
(nicht verwendet)

6.
ETCS-BETRIEBSVORSCHRIFTEN

6.1.
Inbetriebnahme des fahrzeugseitigen ETCS

Der Triebfahrzeugführer schaltet das fahrzeugseitige ETCS ein. Levels 0, 1, 2, NTC

6.1.1.
Eingabe von Daten zum Beginn der Zugfahrt

Wenn der Triebfahrzeugführer vom fahrzeugseitigen ETCS dazu aufgefordert wird, muss er die Triebfahrzeugführer-ID, die Zugnummer, das ETCS-Level, die Funknetz-ID sowie die RBC-ID und -Telefonnummer eingeben, erneut eingeben oder neu bestätigen. Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Anmeldung in Funknetz fehlgeschlagen”

gibt der Triebfahrzeugführer die Funknetz-ID ein.

6.1.2.
Manuelle Datenänderung

Falls eine Änderung erforderlich ist, muss der Triebfahrzeugführer Folgendes eingeben/ändern und bestätigen:
i)
die Zugnummer,
ii)
die Triebfahrzeugführer-ID im Stillstand oder, sofern national zulässig, während der Fahrt,
iii)
das ETCS-Level, die Funknetz-ID sowie die RBC-ID und -Telefonnummer im Stillstand.

6.2.
Vorbereiten einer Fahrt

Das fahrzeugseitige ETCS ist in Betrieb. Levels 0, 1, 2, NTC In ETCS-Level 2 wendet der Triebfahrzeugführer die Vorschrift „Verfahren in unerwarteten Situationen bei der Vorbereitung einer Zugfahrt” (Abschnitt 6.40.2) an, wenn der Zug abgelehnt wird.

6.2.1.
Das Triebfahrzeug muss als Zug fahren

Der Triebfahrzeugführer muss
i)
die Vorschrift „Eingabe von Zugdaten während der Zugvorbereitung” (Abschnitt 6.4.1) anwenden,
ii)
„Start” wählen.
Wenn ein Quittieren für SR verlangt wird, wendet der Triebfahrzeugführer die Vorschrift „Das Triebfahrzeug muss als Zug fahren, und ein Quittieren für SR wird verlangt” (Abschnitt 6.2.4) an. Wenn in ETCS-Level 2 ein Quittieren für SH verlangt wird, wendet der Triebfahrzeugführer die Vorschrift „Verfahren in unerwarteten Situationen bei der Vorbereitung einer Zugfahrt” (Abschnitt 6.40.1) an.

6.2.2.
Das Triebfahrzeug muss in SH fahren

Der Triebfahrzeugführer bereitet das Rangieren vor und wendet die Vorschrift „Durchführen von Rangierfahrten in SH” (Abschnitt 6.3) an.

6.2.3.
Das Triebfahrzeug muss in NL fahren

Der Triebfahrzeugführer des nicht führenden Triebfahrzeugs bereitet eine Tandemfahrt vor und wendet die Vorschrift „Durchführen einer Tandemfahrt” (Abschnitt 6.32) an.

6.2.4.
Das Triebfahrzeug muss als Zug fahren, und ein Quittieren für SR wird verlangt

Level 1 ohne streckenseitige Signale, Level 2 ohne streckenseitige Signale Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer dies dem Fahrdienstleiter melden, die Genehmigung zum Starten in SR mittels eines europäischen Befehls 7 erhalten und diesen quittieren. Bevor er dem Triebfahrzeugführer das Starten in SR genehmigt, muss der Fahrdienstleiter gemäß nicht harmonisierten Vorschriften
i)
prüfen, ob alle Bedingungen für die Fahrstraße erfüllt sind,
ii)
alle erforderlichen Beschränkungen und/oder Anweisungen prüfen und zum europäischen Befehl 7 hinzufügen,
iii)
prüfen, ob zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzungen zum europäischen Befehl 7 hinzugefügt werden müssen.
Wenn sich der Zug an einem ETCS-Haltsignal befindet: Der Fahrdienstleiter genehmigt dem Triebfahrzeugführer die Vorbeifahrt an diesem ETCS-Haltsignal mittels eines europäischen Befehls 7. Diese Genehmigung gilt von diesem bis zum nächsten ETCS-Haltsignal. Wenn die Bedingungen dies zulassen, kann der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer mittels desselben europäischen Befehls 7 auch die Vorbeifahrt an diesem zweiten ETCS-Haltsignal genehmigen. Die Genehmigung gilt dann bis zu dem ETCS-Haltsignal, das auf das zweite in Fahrtrichtung folgt. Der Triebfahrzeugführer muss
i)
den europäischen Befehl 7 vom Fahrdienstleiter erhalten,
ii)
die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen,
iii)
die Funktion „Override” (Unterdrückung der ETCS-Zwangsbremsung) für jedes der zu passierenden ETCS-Haltsignale verwenden, außer er ist angewiesen, dies nicht zu tun, und auf das folgende Symbol warten:

iv)
die Zugfahrt beginnen,
v)
die EOA-Überbrückungsgeschwindigkeit einhalten, solange das Symbol angezeigt wird.
Wenn sich der Zug nicht an einem ETCS-Haltsignal befindet: Der Fahrdienstleiter genehmigt dem Triebfahrzeugführer das Starten mittels eines europäischen Befehls 7. Diese Genehmigung gilt von der aktuellen Position bis zum ersten ETCS-Haltsignal in Fahrtrichtung. Wenn die Bedingungen dies zulassen, kann der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer mittels desselben europäischen Befehls 7 auch die Vorbeifahrt an diesem nächsten ETCS-Haltsignal genehmigen. Die Genehmigung gilt dann bis zu dem ETCS-Haltsignal, das auf das letzte in Fahrtrichtung folgt, an dem die Vorbeifahrt mittels eines europäischen Befehls 7 genehmigt worden war. Der Triebfahrzeugführer muss
i)
den europäischen Befehl 7 vom Fahrdienstleiter erhalten,
ii)
die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen,
iii)
die Zugfahrt beginnen,
iv)
wenn er sich einem ETCS-Haltsignal nähert und mittels eines europäischen Befehls 7 die Genehmigung zur Vorbeifahrt an diesem erhalten hat, die Funktion „Override” (Unterdrückung der ETCS-Zwangsbremsung) verwenden, außer er ist angewiesen, dies nicht zu tun, und auf das folgende Symbol warten:

v)
die Zugfahrt beginnen oder fortsetzen,
vi)
die EOA-Überbrückungsgeschwindigkeit einhalten, solange das Symbol angezeigt wird.
Es ist möglich, mehr als einen europäischen Befehl für die Vorbeifahrt an einer gleichen Anzahl von ETCS-Haltsignalen zu erteilen. Wenn der Fahrdienstleiter feststellen kann, dass das Gleis bis zum Ende der zu erteilenden Genehmigung frei ist, kann er den Triebfahrzeugführer von der Verpflichtung zum Fahren auf Sicht in SR befreien. Level 1 mit streckenseitigen Signalen, Level 2 mit streckenseitigen Signalen Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer die Vorschrift „Fahren in SR” (Abschnitt 6.14) anwenden.

6.2.5.
Das Triebfahrzeug muss in SL fahren

Der Triebfahrzeugführer/Zugvorbereiter muss sicherstellen, dass alle Führerpulte aller nicht führenden Triebfahrzeuge, die mit dem führenden Triebfahrzeug elektrisch verbunden sind und von diesem aus ferngesteuert werden, geschlossen (deaktiviert) sind und so lange geschlossen bleiben, wie das Triebfahrzeug von dem führenden Triebfahrzeug ferngesteuert wird.

6.3.
Durchführen von Rangierfahrten in SH

Das Fahrzeug muss in SH fahren. Levels 1, 2

6.3.1.
Manuelles Umschalten in SH

Der Triebfahrzeugführer wählt „SH” im Einklang mit nicht harmonisierten Vorschriften.

6.3.2.
Automatisches Umschalten in SH

Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer
i)
zunächst sicherstellen, dass er über korrekte Informationen über die durchzuführende Fahrt verfügt,
ii)
danach quittieren.

6.3.3.
Fahren in SH

Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.3.4.
Beibehalten von SH beim Wechsel des Führerraums

Wenn es im Rangierverfahren erforderlich ist, verschiedene Führerräume zu verwenden, ist der Triebfahrzeugführer berechtigt, vor dem Schließen des Führerpults „SH beibehalten” zu wählen.

6.3.5.
Beenden von SH

Wenn alle in SH durchzuführenden Rangierfahrten beendet sind, muss der Triebfahrzeugführer
i)
„SH beenden” wählen,
ii)
sicherstellen, dass sich kein Triebfahrzeug mehr im Status „SH beibehalten” befindet.

6.3.6.
Genehmigung für SH verweigert

Level 2 Wenn eine der folgenden Textmeldungen angezeigt wird:

„SH abgelehnt”

„Anfrage SH fehlgeschlagen”

informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation. Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter wenden nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.3.7.
Überfahren einer festgelegten Grenze eines Rangierbereichs

Wenn eine Rangierabteilung eine festgelegte Grenze eines Rangierbereichs überfahren muss, wenden Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.4.
Eingabe von Zugdaten

Zugdaten müssen eingegeben oder geändert werden. Levels 0, 1, 2, NTC

6.4.1.
Eingabe von Zugdaten während der Zugvorbereitung

Der Triebfahrzeugführer/Zugvorbereiter muss alle folgenden Zugdaten eingeben/ändern und bestätigen, soweit diese Daten nicht fahrzeugseitig vorkonfiguriert sind oder von externen ETCS-Quellen empfangen werden:
i)
Betriebliche ETCS-Zugkategorie,
ii)
Zuglänge,
iii)
Bremshundertstel/Bremsverhältnis,
iv)
maximale Zuggeschwindigkeit,
v)
Achslastkategorie,
vi)
druckertüchtigte Zugausrüstung,
vii)
Lademaß,
viii)
weitere Daten zu den verfügbaren STM,
ix)
spezifische Daten für ATO, falls verlangt.
Vor der Bestätigung der fahrzeugseitig vorkonfigurierten Zugdaten oder von externen ETCS-Quellen empfangenen Zugdaten, die vom Triebfahrzeugführer geändert werden können, muss der Zugvorbereiter sicherstellen, dass die Zugdaten mit der Zugbildung übereinstimmen.

6.4.2.
Manuelle Änderung von Zugdaten

Nach jeder Änderung der Zugzusammensetzung sowie nach einem technischen Problem, das eine Änderung der Zugdaten bewirkt, muss der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer
i)
die neuen Zugdaten bestimmen,
ii)
die neuen Zugdaten eingeben,
iii)
die neuen Zugdaten bestätigen.

6.4.3.
Ändern von Zugdaten aus externen ETCS-Quellen

Wenn die folgende Textmeldung auf dem DMI angezeigt wird:

„ETCS-Zugdaten geändert”

a)
wenn die Änderung der Zugdaten zu einer Bremsung führt

Bei Stillstand des Zuges muss der Triebfahrzeugführer:
i)
die Bremsung quittieren,
ii)
nach entsprechender Aufforderung des fahrzeugseitigen Systems die Zugdaten ändern und/oder bestätigen,
iii)
die geänderten Zugdaten berücksichtigen.
In ETCS-Level 1 und ETCS-Level 2, falls keine neue MA empfangen wird, genehmigt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer die Vorbeifahrt am EOA (Vorschrift „Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA” , Abschnitt 6.39).

b)
in allen anderen Fällen

Der Triebfahrzeugführer berücksichtigt die geänderten Zugdaten.

6.5.
(nicht verwendet)

6.6.
(nicht verwendet)

6.7.
Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level 0

6.7.1.
Ankündigung

Der Zug nähert sich einem ETCS-Level-0-Bereich. Levels 1, 2, NTC Wenn ein Übergang zu ETCS-Level 0 durch Anzeige des folgenden Symbols angekündigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.7.2.
Quittieren

Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer quittieren.

6.7.3.
Fahren

Der Zug fährt in einem ETCS-Level-0-Bereich. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.8.
Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level 1

6.8.1.
Ankündigung

Der Zug nähert sich einem ETCS-Level-1-Bereich. Levels 0, 2, NTC Wenn ein Übergang zu ETCS-Level 1 durch Anzeige des folgenden Symbols angekündigt wird: bereitet sich der Triebfahrzeugführer auf die Anwendung der Vorschriften für ETCS-Level 1 vor.

6.8.2.
(nicht verwendet)

6.8.3.
Fahren

Der Zug fährt in einem ETCS-Level-1-Bereich. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer die Vorschriften für ETCS-Level 1 an.

6.9.
Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level 2

6.9.1.
Ankündigung

Der Zug nähert sich einem ETCS-Level-2-Bereich. Levels 0, 1, NTC Wenn ein Übergang zu ETCS-Level 2 durch Anzeige des folgenden Symbols angekündigt wird: bereitet sich der Triebfahrzeugführer auf die Anwendung der Vorschriften für ETCS-Level 2 vor.

6.9.2.
(nicht verwendet)

6.9.3.
Fahren

Der Zug fährt in einem ETCS-Level-2-Bereich. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer die Vorschriften für ETCS-Level 2 an. Wenn er vom Fahrdienstleiter zur manuellen Bestätigung der Zugvollständigkeit auf dem DMI aufgefordert wird, darf der Triebfahrzeugführer dies nur im Stillstand und gemäß den Vorschriften des EVU tun.

6.10.
(nicht verwendet)

6.11.
Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level NTC

6.11.1.
Ankündigung

Der Zug nähert sich einem ETCS-Level-NTC-Bereich. Levels 0, 1, 2 Wenn ein Übergang zu ETCS-Level NTC durch Anzeige eines Symbols mit dem Namen des geltenden NTC angekündigt wird, z. B.: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an. Für jedes NTC gibt es ein spezifisches Symbol.

6.11.2.
Quittieren

Wenn das Symbol für das geltende NTC mit blinkendem Rahmen angezeigt wird, z. B.: muss der Triebfahrzeugführer quittieren. Für jedes NTC gibt es ein spezifisches Symbol.

6.11.3.
Fahren

Der Zug fährt in einem ETCS-Level-NTC-Bereich. Wenn das Symbol für das geltende NTC angezeigt wird, z. B.: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an. Für jedes NTC gibt es ein spezifisches Symbol.

6.12.
Fahren in FS

Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: soll der Triebfahrzeugführer
i)
die zulässige Geschwindigkeit nicht überschreiten;
ii)
er kann, falls DAS-Informationen fahrzeugseitig verfügbar sind,

die auf dem DMI angezeigte Richtgeschwindigkeit befolgen,

antriebslos weiterfahren, wenn angezeigt wird,

die Fahrplanhalte einhalten, falls angegeben,

das Auslassen eines Fahrplanhalts verlangen, wenn dies angewiesen wird und diese Option auf dem DMI verfügbar ist,

die Türen betätigen, wenn er durch entsprechende DMI-Anzeigen dazu aufgefordert wird.

In ETCS-Level 1 mit streckenseitigen Signalen ist der Triebfahrzeugführer berechtigt, ohne neue MA weiterzufahren, wenn das streckenseitige Signal einen Fahrtbegriff anzeigt. Wenn zusätzlich die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Aufnahme/Einfahrt FS”

darf der Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht überschreiten, die für den Teil des Zuges gelten, der nicht durch die MA für FS abgedeckt ist.

6.13.
Fahren in OS

Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer
i)
quittieren,
ii)
die Fahrt nach der Vorschrift 9 der Anlage B2 beginnen oder fortsetzen.
Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer
i)
die Vorschrift 9 der Anlage B2 anwenden, solange dieses Symbol angezeigt wird,
ii)
die zulässige Geschwindigkeit einhalten.
Wenn zusätzlich die folgende Textmeldung angezeigt wird: „Aufnahme/Einfahrt OS” darf der Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht überschreiten, die für den Teil des Zuges gelten, der nicht durch die MA für OS abgedeckt ist.

6.14.
Fahren in SR

Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer
i)
zunächst eine Genehmigung für eine ERTMS-Zugfahrt erhalten,
ii)
die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen,
iii)
danach quittieren.
Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer
i)
auf Sicht fahren, sofern er nicht durch einen europäischen Befehl 1, 2 oder 7 vom Fahren auf Sicht in SR befreit ist,
ii)
die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten,
iii)
in ETCS-Level 1 ohne streckenseitige Signale und in ETCS-Level 2 ohne streckenseitige Signale dem Fahrdienstleiter die Annäherung an das nächste ETCS-Haltsignal melden und die Vorschrift „Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA” (Abschnitt 6.39) anwenden, es sei denn, die Vorbeifahrt an diesem ETCS-Haltsignal ist bereits mittels eines europäischen Befehls genehmigt worden.
Es ist möglich, mehr als einen europäischen Befehl für die Vorbeifahrt an einer gleichen Anzahl von ETCS-Haltsignalen zu erteilen.

6.15.
Fahren in LS

Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: quittiert der Triebfahrzeugführer im Einklang mit nicht harmonisierten Vorschriften. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.16.
Fahren in UN

Level 0 Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: quittiert der Triebfahrzeugführer im Einklang mit nicht harmonisierten Vorschriften. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.17.
Fahren in SN

Level NTC Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: quittiert der Triebfahrzeugführer im Einklang mit nicht harmonisierten Vorschriften. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.18.
Zug nähert sich einem EOA mit Entlassungsgeschwindigkeitsanzeige

Levels 1, 2 Wenn sich der Zug einem EOA nähert und auf dem DMI eine Entlassungsgeschwindigkeit angezeigt wird, ist der Triebfahrzeugführer berechtigt:
i)
sich unter Einhaltung der Entlassungsgeschwindigkeit einem Signal, einem ETCS-Haltsignal, einem ETCS-Standortsignal oder einem Gleisabschluss zu nähern, das bzw. der sich kurz hinter dem auf dem DMI angezeigten EOA befindet,
ii)
in ETCS-Level 1 mit streckenseitigen Signalen unter Einhaltung der Entlassungsgeschwindigkeit weiterzufahren, wenn das streckenseitige Signal einen Fahrtbegriff anzeigt.

6.19.
Umgang mit einer Aufforderung zur Bestätigung einer freien Strecken

Der Zug steht still oder nähert sich einem streckenseitigen Signal oder einem ETCS-Haltsignal/ETCS-Standortsignal. Level 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: ist der Triebfahrzeugführer berechtigt, zu bestätigen, dass die Strecke frei ist, sofern er sicherstellen kann, dass der Gleisabschnitt zwischen der Spitze des Zuges und dem nächsten streckenseitigen Signal oder ETCS-Haltsignal/ETCS-Standortsignal frei ist.

6.20.
Befahren eines Abschnittes mit gesenkten Stromabnehmern

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, der mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden muss. Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: * muss der Triebfahrzeugführer den/die Stromabnehmer unter Berücksichtigung ihrer Position absenken. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: * lässt der Triebfahrzeugführer den/die Stromabnehmer in gesenkter Position. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: * ist der Triebfahrzeugführer berechtigt, den/die Stromabnehmer unter Berücksichtigung ihrer Position anzuheben.
*
Die genauen Abmessungen und die Gestaltung der Markierungstafeln müssen der Norm EN 16494:2015 entsprechen.

6.21.
Ändern der Fahrstromversorgung

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, auf dem die Fahrstromversorgung geändert werden muss. Levels 1, 2 Wenn eines der folgenden Symbole angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und eine der folgenden Markierungstafeln aufgestellt ist: muss der Triebfahrzeugführer die Fahrstromversorgung entsprechend ändern. Wenn eines der folgenden Symbole angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und eine der folgenden Markierungstafeln aufgestellt ist: muss der Triebfahrzeugführer sicherstellen, dass die Fahrstromversorgung entsprechend geändert wurde. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: wird der Triebfahrzeugführer darüber informiert, dass er sich einer Strecke ohne Fahrstromsystem nähert. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: wird der Triebfahrzeugführer darüber informiert, dass er eine Strecke ohne Fahrstromsystem erreicht.

6.22.
Befahren eines Abschnitts mit ausgeschaltetem Hauptschalter

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, auf dem der Hauptschalter ausgeschaltet werden muss. Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: * muss der Triebfahrzeugführer den Hauptschalter unter Berücksichtigung der Position der Stromabnehmer ausschalten oder, falls der Infrastrukturbetreiber dies zulässt, darf er den Hauptschalter eingeschaltet lassen, ohne aber den Antrieb zu betätigen. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: * muss der Triebfahrzeugführer den Hauptschalter ausgeschaltet lassen oder, falls der Infrastrukturbetreiber dies zulässt, weiterhin ohne Antrieb fahren. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: * ist der Triebfahrzeugführer berechtigt, den Hauptschalter unter Berücksichtigung der Position der Stromabnehmer einzuschalten, und darf den Antrieb wieder betätigen.
*
Die genauen Abmessungen und die Gestaltung der Markierungstafeln müssen der Norm EN 16494:2015 entsprechen.

6.23.
Befahren eines Nichthaltebereichs (Notbremsüberbrückungsabschnitts)

Der Zug nähert sich einem Nichthaltebereich (Notbremsüberbrückungsabschnitt). Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wird der Triebfahrzeugführer über einen bevorstehenden Bereich informiert, in dem er einen Halt vermeiden muss. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer einen Halt vermeiden.

6.24.
Befahren eines Abschnitts mit Verbot des Benutzens der Magnetschienenbremse

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, auf dem die Magnetschienenbremse nicht verwendet werden darf. Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: löst der Triebfahrzeugführer (außer in einer Notsituation) die Magnetschienenbremse, sofern sie betätigt worden ist. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: darf der Triebfahrzeugführer die Magnetschienenbremse nur im Notfall verwenden.

6.25.
Befahren eines Abschnitts mit Verbot des Benutzens der Wirbelstrombremse

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, auf dem die Wirbelstrombremse nicht verwendet werden darf. Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: löst der Triebfahrzeugführer (außer in einer Notsituation) die Wirbelstrombremse, sofern sie betätigt worden ist. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: darf der Triebfahrzeugführer die Wirbelstrombremse nur im Notfall verwenden.

6.26.
Befahren eines Abschnitts mit Verbot des Benutzens der Nutzbremse

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, auf dem die Nutzbremse nicht verwendet werden darf. Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: löst der Triebfahrzeugführer (außer in einer Notsituation) die Nutzbremse, sofern sie betätigt worden ist. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: darf der Triebfahrzeugführer die Nutzbremse nur im Notfall verwenden.

6.27.
Befahren eines Abschnitts mit Druckertüchtigung

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, auf dem die Ansaugöffnungen der Klimaanlage geschlossen werden müssen. Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: schließt der Triebfahrzeugführer die Ansaugöffnungen der Klimaanlage. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: hält der Triebfahrzeugführer die Ansaugöffnungen der Klimaanlage geschlossen. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: ist der Triebfahrzeugführer berechtigt, die Ansaugöffnungen der Klimaanlage zu öffnen.

6.28.
Betätigen des akustischen Warnsignals

Levels 1, 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: betätigt der Triebfahrzeugführer das akustische Warnsignal, sofern dies nach nicht harmonisierten Vorschriften nicht untersagt ist.

6.29.
Ändern der Haftreibung

Der Zug nähert sich einem Streckenabschnitt, auf dem die Haftreibung geändert werden kann. Levels 1, 2 Wenn der nationale Wert dies zulässt, kann der Triebfahrzeugführer „Verminderte Haftreibung” wählen, wenn die Haftreibung schlecht ist oder er vom Fahrdienstleiter darüber informiert wird. Wenn der Triebfahrzeugführer nicht vom Fahrdienstleiter informiert worden ist, bevor er „Verminderte Haftreibung” wählt, muss er dies dem Fahrdienstleiter melden. Wird ein Fahrdienstleiter über schlechte Haftreibungsbedingungen informiert, muss er — falls möglich — die ETCS-Funktion für verminderte Haftreibung aktivieren, und falls dies nicht möglich ist, die vom IB vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen, bis der Normalbetrieb wiederhergestellt ist. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: wendet der Triebfahrzeugführer interne Vorschriften des EVU an.

6.30.
Befahren eines Funklochs

Der Zug befindet sich auf einem Streckenabschnitt ohne Funkverbindung. Level 2 Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: darf der Triebfahrzeugführer mit jeder gültigen Fahrerlaubnis weiterfahren. Erreicht der Triebfahrzeugführer das Ende der Fahrerlaubnis (EOA) und wird das Symbol immer noch angezeigt, so muss der Triebfahrzeugführer dies dem Fahrdienstleiter melden. Der Fahrdienstleiter und der Triebfahrzeugführer wenden die Vorschrift „Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA” (Abschnitt 6.39) an.

6.31.
(nicht verwendet)

6.32.
Durchführen einer Tandemfahrt

Ein nicht führendes Triebfahrzeug wird an das führende Triebfahrzeug (oder an einen Zug mit führendem Triebfahrzeug) gekuppelt. Levels 0, 1, 2, NTC

6.32.1.
Umschalten in NL

Der Triebfahrzeugführer des nicht führenden Triebfahrzeugs wählt „NL” (Non-Leading). Wenn das folgende Symbol auf dem DMI angezeigt wird: bestätigt der Triebfahrzeugführer des nicht führenden Triebfahrzeugs dem Triebfahrzeugführer des führenden Triebfahrzeugs, dass sich das nicht führende Triebfahrzeug in NL befindet.

6.32.2.
Durchführen der Tandemfahrt

Beide Triebfahrzeugführer wenden interne Vorschriften des EVU an.

6.32.3.
Beenden von NL

Wenn der Zug stillsteht, muss der Triebfahrzeugführer des nicht führenden Triebfahrzeugs
i)
die Bremsen betätigen,
ii)
dem Triebfahrzeugführer des führenden Triebfahrzeugs bestätigen, dass sich das nicht führende Triebfahrzeug nicht mehr in NL befindet.

6.33.
Widerruf einer Genehmigung für eine ERTMS-Zugfahrt

Der Fahrdienstleiter beschließt, bestehende Fahrten anders zu organisieren. Levels 1, 2

6.33.1.
Maßnahmen vor der Neuorganisation der Fahrten

a)
Falls eine kooperative MA-Kürzung möglich ist

Wenn möglich, widerruft der Fahrdienstleiter in ETCS-Level 2 eine MA mittels kooperativer MA-Kürzung.

b)
In allen anderen Fällen

In allen anderen Fällen wendet der Fahrdienstleiter nicht harmonisierte Vorschriften an, um den Zug anzuhalten, wenn dieser nicht bereits stillsteht.

Sobald der Zug stillsteht und bevor er Fahrten anders organisiert, weist der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch den europäischen Befehl 3 oder andere verfügbare Mittel an, stehen zu bleiben und gegebenenfalls alle fahrzeugseitig verbliebenen MA zu löschen.

6.33.2.
Weiterfahrt der Züge ermöglichen

Zur Weiterfahrt muss der Fahrdienstleiter:
i)
eine Genehmigung für eine ERTMS-Zugfahrt erteilen,
ii)
den europäischen Befehl 3 widerrufen, wenn ein solcher erteilt wurde.

6.34.
In Notsituationen zu treffende Maßnahmen

Es kommt zu einer Notsituation. Levels 1, 2

6.34.1.
Züge sichern

Wenn ein Mitglied des Personals eine Notsituation erkennt, wendet es die Vorschrift 14 der Anlage B2 an. Um Züge in ETCS-Level 2 anzuhalten, kann der Fahrdienstleiter den Nothaltbefehl (Emergency Stop Order) erteilen; dieser darf erst zurückgenommen werden, wenn eine sichere Weiterfahrt dieser Züge möglich ist. Der Fahrdienstleiter kann den europäischen Befehl 3 verwenden, um die angehaltenen Züge erforderlichenfalls im Stillstand zu belassen. Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„ETCS-Nothalt”

und es zum Trip kommt, muss der Triebfahrzeugführer die Vorschrift „Maßnahmen bei Trip” (Abschnitt 6.41) anwenden.

6.34.2.
Weiterfahrt der Züge ermöglichen

Der Fahrdienstleiter muss
i)
entscheiden, ob er eine Zugfahrt genehmigen kann,
ii)
entscheiden, ob Anweisungen und/oder Beschränkungen für die Zugfahrt erforderlich sind,
iii)
den Nothaltbefehl widerrufen, wenn dieser erteilt wurde,
iv)
den europäischen Befehl 3 widerrufen, wenn ein solcher erteilt wurde,
v)
den Triebfahrzeugführern die Genehmigung zur Weiterfahrt erteilen.
Zum Ermöglichen der Weiterfahrt von Zügen, bei denen kein Trip erfolgt ist, und wenn Anweisungen und/oder Beschränkungen erforderlich sind, erteilt der Fahrdienstleiter europäische Befehle. In ETCS-Level 1 mit streckenseitigen Signalen fährt der Triebfahrzeugführer auf Sicht bis zum nächsten streckenseitigen Signal. Zum Ermöglichen der Weiterfahrt von Zügen, bei denen ein Trip erfolgt ist, wenden der Fahrdienstleiter und der Triebfahrzeugführer die Vorschrift „Maßnahmen bei Trip — Weiterfahrt” (Abschnitt 6.41.2) an.

6.34.3.
Rangierfahrten sichern und fortsetzen

Fahrdienstleiter und Triebfahrzeugführer wenden nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.35.
Anhalten in einem sicheren Bereich

Der Triebfahrzeugführer muss den Zug in einem sicheren Bereich anhalten. Levels 1, 2 Der Triebfahrzeugführer aktiviert auf dem Display die Anzeige der sicheren Bereiche, in denen der Zug halten kann. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: und der Triebfahrzeugführer beschließt, im angegebenen sicheren Bereich zu halten, berücksichtigt er die auf dem DMI angezeigte verbleibende Entfernung oder die Entfernung bis zu der Markierungstafel, die den Beginn des sicheren Bereichs anzeigt. Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: oder wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder wenn diese Funktion streckenseitig nicht unterstützt wird und folgende Markierungstafel aufgestellt ist: und der Triebfahrzeugführer beschließt, im angegebenen sicheren Bereich zu halten, hält er den Zug unter Berücksichtigung der Zuglänge an. Wenn folgende Markierungstafel aufgestellt ist: wird der Triebfahrzeugführer darüber informiert, dass er das Ende des sicheren Bereichs erreicht hat.

6.36.
Rückwärtsfahrt in RV

Ein Zug muss in einen Rückwärtsfahrbereich (RV-Bereich) in umgekehrter Fahrtrichtung bewegt werden. Levels 1, 2

6.36.1.
Vorbereiten der Fahrt in RV

Wenn der Zug stillsteht und das folgende Symbol angezeigt wird: löst der Triebfahrzeugführer den Übergang zu RV aus, wobei er den Fahrdienstleiter informiert, falls möglich, und alle weiteren Anweisungen befolgt.

6.36.2.
Fahren in RV

Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer
i)
quittieren,
ii)
den Zug nach den Anweisungen des Fahrdienstleiters in RV zurücksetzen, sobald das folgende Symbol angezeigt wird:

iii)
die Höchstgeschwindigkeit für RV einhalten,
iv)
die zulässige zu fahrende Entfernung einhalten.

6.36.3.
Überschreiten der zulässigen Entfernung in RV

Wenn die folgende Textmeldung mit blinkendem Rahmen angezeigt wird:

„RV-Distanz überschritten”

muss der Triebfahrzeugführer
i)
sich beim Fahrdienstleiter melden,
ii)
bei Stillstand des Zuges quittieren, wenn die zulässige Entfernung in RV nicht verlängert wurde,
iii)
die Bremse lösen.

6.36.4.
Beenden von RV

Nachdem der Zug die Rückwärtsfahrt (RV) abgeschlossen hat und sobald er stillsteht, meldet sich der Triebfahrzeugführer beim Fahrdienstleiter. Wenn keine weitere Fahrt in RV erforderlich ist, schließt der Triebfahrzeugführer das Führerpult, um RV zu beenden.

6.37.
Verfahren bei unbeabsichtigten Bewegungen

Nach einem Stillstand hat sich der Zug/die Rangierabteilung unbeabsichtigt bewegt, und das fahrzeugseitige ETCS hat die Bremse betätigt. Levels 1, 2 Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Roll- oder Stillstandsüberwachung angesprochen”

sichert der Triebfahrzeugführer den Zug/die Rangierabteilung gemäß den internen Vorschriften des EVU und quittiert das Betätigen der Bremse.

6.38.
Verfahren bei einer vom fahrzeugseitigen System erkannten ungeeigneten Strecke

Levels 1, 2 Wenn eine der folgenden Meldungen angezeigt wird: „Strecke ungeeignet — Lademaß” „Strecke ungeeignet — Strom-/Spannungssystem” „Strecke ungeeignet — Achslastkategorie” ist eine ungeeignete Strecke erkannt worden. Der Triebfahrzeugführer muss den Zug mit Betriebsbremsung anhalten. Der Triebfahrzeugführer informiert den Fahrdienstleiter und befolgt dessen Anweisungen.

6.39.
Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA

Einem Triebfahrzeugführer muss genehmigt werden, an einem EOA vorbeizufahren. Levels 1, 2 Bevor der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer mittels eines europäischen Befehls 1 die Vorbeifahrt am EOA genehmigt, muss er im nach nicht harmonisierten Vorschriften
i)
prüfen, ob alle Bedingungen für die Fahrstraße erfüllt sind,
ii)
alle erforderlichen Beschränkungen und/oder Anweisungen prüfen und zum europäischen Befehl 1 hinzufügen,
iii)
prüfen, ob zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzungen zum europäischen Befehl 1 hinzugefügt werden müssen.
Wenn der Fahrdienstleiter feststellen kann, dass das Gleis bis zum Ende der zu erteilenden Genehmigung frei ist, kann er den Triebfahrzeugführer von der Verpflichtung zum Fahren auf Sicht in SR befreien. Es ist möglich, mehr als einen europäischen Befehl für die Vorbeifahrt an einer gleichen Anzahl von ETCS-Haltsignalen zu erteilen. Zur Vorbeifahrt am EOA muss der Triebfahrzeugführer
iv)
vom Fahrdienstleiter den europäischen Befehl 1 für dieses EOA erhalten,
v)
die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen,
vi)
die Funktion „Override EOA” verwenden,
vii)
und wenn das folgende Symbol angezeigt wird:
die Zugfahrt beginnen oder fortsetzen, die EOA-Überbrückungsgeschwindigkeit einhalten, solange das Symbol angezeigt wird.

6.40.
Verfahren in unerwarteten Situationen bei der Vorbereitung einer Zugfahrt

Level 2

6.40.1.
Das Triebfahrzeug muss als Zug fahren, aber ein Quittieren für SH wird verlangt

Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation informieren, dann quittieren und die Anweisungen des Fahrdienstleiters befolgen.

6.40.2.
Der Zug wird zurückgewiesen

Wenn die folgende Textmeldung auf dem DMI angezeigt wird: „RBC lehnt Zug ab” informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation. Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter wenden nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.41.
Maßnahme bei Trip

Bei einer Zugfahrt/Rangierfahrt kommt es zum Trip. Levels 1, 2

6.41.1.
Sofortmaßnahmen

Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer davon ausgehen, dass eine potenziell gefährliche Situation vorliegt, und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen dieser Situation zu verhindern bzw. zu verringern. Dazu kann auch die Rückwärtsfahrt des Zuges/der Rangierabteilung gehören. Wenn das folgende Symbol mit blinkendem Rahmen angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer quittieren und die Bremsen betätigen.

a)
Wenn eine sofortige Rückwärtsfahrt aufgrund einer Notsituation erforderlich ist

Wenn der Triebfahrzeugführer beschließt oder vom Fahrdienstleiter angewiesen wird, den Zug/die Rangierabteilung wegen einer Notsituation rückwärts zu fahren, und wenn das folgende Symbol angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer den Zug/die Rangierabteilung rückwärts fahren und die Anweisungen des Fahrdienstleiters befolgen. Sobald der Zug/die Rangierabteilung im Stillstand ist, informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation.

b)
In allen anderen Fällen

Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter und befolgt dessen Anweisungen.

6.41.2.
Weiterfahrt

a)
In gleicher Fahrtrichtung

Bevor der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer mittels eines europäischen Befehls 2 die Genehmigung zur Weiterfahrt nach Trip erteilt, muss er im Einklang mit nicht harmonisierten Vorschriften:
i)
prüfen, ob alle Bedingungen für die Fahrstraße erfüllt sind,
ii)
alle erforderlichen Beschränkungen und/oder Anweisungen prüfen und zum europäischen Befehl 2 hinzufügen,
iii)
prüfen, ob zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzungen zum europäischen Befehl 2 hinzugefügt werden müssen.
Wenn der Fahrdienstleiter feststellen kann, dass das Gleis bis zum Ende der genehmigten Zugfahrt frei ist, kann er den Triebfahrzeugführer von der Verpflichtung zum Fahren auf Sicht in SR befreien. Vor dem Weiterfahren muss der Triebfahrzeugführer
i)
einen europäischen Befehl 2 mit allen weiteren Anweisungen vom Fahrdienstleiter erhalten,
ii)
je nach durchzuführender Aufgabe „Start” oder „SH” auswählen und den Anweisungen im europäischen Befehl 2 folgen,
iii)
die Zugfahrt/Rangierfahrt erneut beginnen.
Wenn in ETCS-Level 2 zu irgendeinem Zeitpunkt des Prozesses die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Kommunikationsfehler RBC”

informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation. Der Fahrdienstleiter und der Triebfahrzeugführer wenden die Vorschrift „Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA” (Abschnitt 6.39) an. In diesem Fall erteilt der Fahrdienstleiter einen europäischen Befehl 1 anstelle eines europäischen Befehls 2.

b)
In entgegengesetzter Fahrtrichtung

Der Fahrdienstleiter weist den Triebfahrzeugführer mittels eines europäischen Befehls 3 an, im Stillstand zu verbleiben und EOM durchzuführen (End of Mission), und weist ihn dann mittels eines europäischen Befehls 7 an, in entgegengesetzter Fahrtrichtung weiterzufahren. Der Triebfahrzeugführer führt EOM durch und wendet dann die Vorschrift „Inbetriebnahme des fahrzeugseitigen ETCS” (Abschnitt 6.1) und die Vorschrift „Vorbereiten einer Fahrt” (Abschnitt 6.2) an. Wenn sich der Triebfahrzeugführer nicht im führenden Führerraum befindet, wendet er interne Vorschriften des EVU an, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

6.41.3.
Keine Fahrt erforderlich nach Trip

Wenn nach einem Trip ein Zug/eine Rangierabteilung nicht bewegt werden muss, weist der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer mittels eines europäischen Befehls 3 an, im Stillstand zu verbleiben und EOM durchzuführen.

6.41.4.
Trip in SH beim Überfahren einer festgelegten Grenze eines Rangierbereichs

Levels 1, 2 Wenn es bei einer Rangierfahrt beim Überfahren einer festgelegten Grenze eines Rangierbereichs zum Trip kommt, wenden Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.42.
Maßnahmen bei streckenseitiger ETCS-Störung

Das fahrzeugseitige System empfängt Informationen über eine Störung der streckenseitigen ETCS-Ausrüstung. Levels 1, 2 Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Störung der ETCS-Streckenausrüstung”

informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation.

6.43.
Maßnahmen bei Inkompatibilität zwischen streckenseitigem und fahrzeugseitigem ETCS

Das System erkennt eine Inkompatibilität zwischen streckenseitiger und fahrzeugseitiger ETCS-Ausrüstung und es kommt zum Trip. Levels 1, 2 Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„ETCS-Streckenausrüstung nicht kompatibel”

kann der Zug nicht in ETCS weiterfahren. Der Triebfahrzeugführer muss die Vorschrift „Maßnahmen bei Trip” (Abschnitt 6.41) anwenden.

6.44.
Maßnahmen bei nicht gesichertem (defektem) Bahnübergang

Der Zug nähert sich einem nicht gesicherten (defekten) Bahnübergang. Levels 1, 2

6.44.1.
In FS, OS oder LS

Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer die Vorschrift 7 der Anlage B2 anwenden.

6.44.2.
In SR

Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Bahnübergang nicht gesichert”

muss der Triebfahrzeugführer die Vorschrift 7 der Anlage B2 anwenden.

6.45.
Maßnahmen bei Balisenlesefehler

Es kommt zu einem Balisenlesefehler, und das fahrzeugseitige ETCS betätigt die Bremse (es kommt nicht zum Trip). Levels 1, 2 Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird: „Balisenlesefehler” und es nicht zum Trip kommt, informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation. Falls keine neue MA empfangen wird, wenn der Zug stillsteht, genehmigt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer die Vorbeifahrt am EOA nach der Vorschrift „Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA” (Abschnitt 6.39). Wenn die Situation erneut eintritt, wenden Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.46.
Maßnahmen bei fehlgeschlagenem Leven-Übergang

Der Übergang findet statt, aber fahrzeugseitig wird keine MA empfangen, die nach dem Übergangspunkt gültig ist, oder der Übergang findet beim Überfahren des Übergangspunkts nicht statt. Levels 1, 2 Der Übergangspunkt zwischen ETCS-Levels kann durch folgende streckenseitige Markierungstafel angezeigt werden: *
*
Die genauen Abmessungen und die Gestaltung der Markierungstafel müssen der Norm EN 16494:2015 entsprechen.

6.46.1.
Bei einem Trip

Der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter müssen die Vorschrift „Maßnahmen bei Trip” (Abschnitt 6.41) anwenden. Nachdem der Triebfahrzeugführer „Start” gewählt hat, muss er
i)
prüfen, welches korrekte ETCS-Level auszuwählen ist,
ii)
das ETCS-Level ändern (Vorschrift „Manuelle Datenänderung” (Abschnitt 6.1.2)),

und anschließend weiterfahren.

Wenn das auszuwählende ETCS-Level fahrzeugseitig nicht verfügbar ist, wenden der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter die Vorschrift 15 der Anlage B2 an.

6.46.2.
In SR

Der Triebfahrzeugführer muss
i)
den Zug anhalten,
ii)
die folgende Vorschrift „In allen anderen Fällen” (Abschnitt 6.46.3) anwenden.

6.46.3.
In allen anderen Fällen

Der Triebfahrzeugführer muss
i)
den Fahrdienstleiter über die Situation informieren,
ii)
im Stillstand das korrekte auszuwählende ETCS-Level prüfen,
iii)
das ETCS-Level ändern (Vorschrift „Manuelle Datenänderung” (Abschnitt 6.1.2)),

und anschließend weiterfahren.

Wenn das auszuwählende ETCS-Level fahrzeugseitig nicht verfügbar ist, wenden der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter die Vorschrift 15 der Anlage B2 an.

6.47.
Maßnahmen bei fehlenden RBC-Information

In einem nicht als Funkloch gekennzeichneten Bereich werden keine RBC-Informationen empfangen, und das fahrzeugseitige ETCS betätigt die Bremsen (es kommt nicht zum Trip). Level 2 Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Kommunikationsfehler RBC”

informiert der Triebfahrzeugführer bei Stillstand des Zuges den Fahrdienstleiter über die Situation. Falls keine neue MA empfangen wird, wenn der Zug stillsteht, genehmigt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer die Vorbeifahrt am EOA nach der Vorschrift „Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA” (Abschnitt 6.39).

6.48.
Maßnahmen bei Ausfall der Funkkommunikation

Es kommt zu einem Ausfall der ETCS-Funkkommunikation Levels 0, 1, 2, NTC Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: prüft der Triebfahrzeugführer das ETCS-Level, die Funknetz-ID sowie die RBC-ID und -Telefonnummer und korrigiert diese bei Bedarf (Vorschrift „Manuelle Datenänderung” (Abschnitt 6.1.2)). Wenn die RBC-Funkkommunikation auch dann nicht hergestellt werden kann, informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation.

a)
In ETCS-Level 2 während der Vorbereitung einer Fahrt, wenn das Triebfahrzeug in SH fahren muss

Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter wenden nicht harmonisierte Vorschriften an.

b)
In ETCS-Level 2 während der Vorbereitung einer Tandemfahrt

Der Triebfahrzeugführer des nicht führenden Triebfahrzeugs informiert den Triebfahrzeugführer des führenden Triebfahrzeugs über den Ausfall der Funkkommunikation. Beide Triebfahrzeugführer wenden interne Vorschriften des EVU an.

c)
In allen anderen Fällen

Der Fahrdienstleiter genehmigt dem Triebfahrzeugführer die Vorbeifahrt am EOA nach der Vorschrift „Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA” (Abschnitt 6.39).

6.49.
Maßnahmen bei fehlgeschlagenem Selbsttest

Levels 0, 1, 2, NTC Wenn dem Triebfahrzeugführer ein Fehler zu einem ETCS-Gerät angezeigt wird, schaltet er das fahrzeugseitige ETCS aus und wieder ein, um einen neuen Selbsttest auszulösen. Wenn die gleichen Informationen erneut angezeigt werden, versucht der Triebfahrzeugführer, das Problem mithilfe der anwendbaren technischen Informationen zu beheben. Ist dies erfolglos oder nicht möglich, informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation. Der Triebfahrzeugführer fordert den Austausch des Triebfahrzeugs an. Wenn das Triebfahrzeug bewegt werden muss, wenden der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter die Vorschrift 15 der Anlage B2 an.

6.50.
Maßnahmen bei Störung der fahrzeugseitigen Funkausrüstung

Levels 0, 1, 2, NTC Wenn eine Störung der fahrzeugseitigen Funkausrüstung erkannt wird, informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation.

6.50.1.
Während der Vorbereitung des Triebfahrzeugs

Level 2 Der Triebfahrzeugführer fordert einen Austausch des Triebfahrzeugs an. Wenn das Triebfahrzeug bewegt werden muss, informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter, wendet Vorschriften des EVU an und befolgt alle Anweisungen des Fahrdienstleiters. Wenn das Triebfahrzeug nicht bewegt werden muss, schaltet der Triebfahrzeugführer das fahrzeugseitige ETCS aus.

6.50.2.
Während der Fahrt

Level 1 mit Infill-Funktion per Funk, Level 2 Der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter wenden die Vorschrift 15 der Anlage B2 an.

6.51.
Maßnahmen bei DMI-Ausfall

Das DMI fällt aus. Levels 0, 1, 2, NTC Bei einem Ausfall des DMI wenden der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter die Vorschrift 15 der Anlage B2 an, es sei denn, auf dem Fahrerpult ist ein anderes DMI vorhanden.

6.52.
Maßnahmen bei Systemausfall

Levels 0, 1, 2, NTC Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: versucht der Triebfahrzeugführer, das Problem mithilfe der anwendbaren technischen Informationen zu beheben. Ist dies erfolglos oder nicht möglich, wenden der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter die Vorschrift 15 der Anlage B2 an.

6.53.
Maßnahmen bei NTC-Ausfall

Levels 0, 1, 2, NTC Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird: „[Name des NTC] gestört” quittiert der Triebfahrzeugführer und wendet nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.54.
Anwenden von VBC

Levels 0, 1, 2, NTC Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter wenden nicht harmonisierte Vorschriften an.

6.55.
Fahren in AD

Der Triebfahrzeugführer schaltet die fahrzeugseitige ATO ein. Levels 1, 2

6.55.1.
Aktivieren von ATO

Wenn das folgende Symbol angezeigt wird, kann der Triebfahrzeugführer die automatische Zugsteuerung (ATO) aktivieren, indem er sie auswählt: Wenn ATO aktiviert ist, wird das folgende Symbol angezeigt: Fahren in ATO Wenn das folgende Symbol angezeigt wird: muss der Triebfahrzeugführer
i)
„Fahrplanhalt auslassen” aktivieren, wenn dies nach dem Fahrplan erforderlich ist oder er dazu angewiesen wird,
ii)
möglicherweise nachdem er an einem Fahrplanhalt zum Stillstand gekommen ist, den Zug manuell bewegen, um seine Position zu korrigieren, und zwar in Fahrtrichtung (wenn angezeigt wird), nachdem er etwaige Fahrgäste darüber informiert hat, oder in umgekehrter Fahrtrichtung (wenn angezeigt wird, falls vom Fahrdienstleiter genehmigt und nachdem er etwaige Fahrgäste darüber informiert hat, bis angezeigt wird),
iii)
das Öffnen/Schließen der Tür betätigen, wenn er durch die entsprechende DMI-Anzeige dazu aufgefordert wird.

6.55.2.
Deaktivieren von ATO

Der Triebfahrzeugführer kann ATO deaktivieren durch
i)
Auswählen der Schaltfläche mit diesem Symbol
ii)
Betätigen der Bremsen
iii)
Ausschalten von ATO
iv)
Auswählen der Funktion „Override” .
Sobald ATO deaktiviert ist, beachtet der Triebfahrzeugführer das Symbol, das die aktuelle ETCS-Betriebsart anzeigt, und befolgt die Vorschrift für die nun geltende Betriebsart.

6.56.
Maßnahmen bei TIMS-Ausfall

Level 2, wenn die Zugvollständigkeit bestätigt werden muss Wenn der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer eines Zuges, der in einem ETCS-Level-2-Bereich fahren soll oder fährt und dessen Zugvollständigkeit bestätigt werden muss, feststellt, dass das TIMS ausgefallen ist, wendet er die Vorschrift 15 der Anlage B2 an.

6.57.
Maßnahmen bei beeinträchtigter Odometrie

Levels 1, 2 Wenn die folgende Textmeldung angezeigt wird:

„Odometrie beeinträchtigt”

muss der Triebfahrzeugführer die Vorschrift 15 der Anlage B2 anwenden.

7.
BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR DEN GSM-R-SPRECHFUNK

7.1.
Auswahl des GSM-R-Modus

Der Triebfahrzeugführer muss den GSM-R-Modus ändern. Wenn der angezeigte GSM-R-Modus nicht mit der durchzuführenden Aufgabe (Zugfahrt oder Rangierfahrt) übereinstimmt, wählt der Triebfahrzeugführer den korrekten Modus aus.

7.2.
Eingabe der Funktionsrufnummer

Der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer führt die Registrierung durch. Der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer gibt die Funktionsrufnummer ein:
i)
so früh wie möglich vor der ersten Abfahrt,
ii)
jedes Mal, wenn sich die Funktionsrufnummer ändert.

7.3.
Auswahl des GSM-R-Netzes an einem Grenzübergang

Der Zug nähert sich einem Grenzübergang.

7.3.1.
Deaktivieren der automatischen Netzauswahl

Nähert er sich einem Abschnitt in der Nähe von Netzgrenzen, muss der Triebfahrzeugführer die (fahrzeugseitige) automatische Netzauswahlfunktion im Zugfunk-Fahrzeuggerät, sofern aktiviert, deaktivieren, wenn er vom Streckenbuch dazu angewiesen wird.

7.3.2.
Auswahl eines anderen GSM-R-Netzes

Wenn der Triebfahrzeugführer laut Streckenbuch oder aufgrund einer GSM-R-Netz-Markierungstafel * die Anweisung hat, ein anderes GSM-R-Netz auszuwählen, wählt er das angegebene GSM-R-Netz im Zugfunk-Fahrzeuggerät aus, es sei denn, das Netz wird aufgrund eines Befehls des streckenseitigen ETCS ausgewählt. Führt der Triebfahrzeugführer einen Notruf, darf er die manuelle Auswahl nicht vornehmen, solange der Notruf aktiv ist.
*
Die genauen Abmessungen und die Gestaltung der Markierungstafel müssen der Norm EN 16494:2015 entsprechen.

7.4.
Durchführen einer Deregistrierung

Der Zug muss manuell deregistriert werden. Am Ende der Zugfahrt oder auf Anweisung des Fahrdienstleiters muss der Triebfahrzeugführer die Deregistrierung vornehmen.

7.5.
(nicht verwendet)

7.6.
Maßnahmen bei fehlgeschlagenem Selbsttest

Wird durch eine Textmeldung angezeigt, dass der Selbsttest des GSM-R-Zugfunk-Fahrzeuggeräts fehlgeschlagen ist (z. B. „Selbsttest fehlgeschlagen” ), muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation informieren. Der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter wenden die Vorschrift 8 der Anlage B2 an.

7.7.
Maßnahmen, wenn währen des Betriebs kein GSM-R-Netz vorhanden ist

Wird durch eine Textmeldung angezeigt, dass kein GSM-R-Netz vorhanden ist (z. B. „Kein Netz” , „Kein GSM-R-Signal” ), wenden der Triebfahrzeugführer und der Fahrdienstleiter die Vorschrift 8.2 der Anlage B2 an.

7.8.
(nicht verwendet)

7.9.
Maßnahmen bei fehlgeschlagener Deregistrierung

Wenn die Deregistrierung nicht möglich ist, informiert der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über die Situation, wendet Vorschriften des EVU an und befolgt alle Anweisungen.

7.10.
Maßnahmen bei nicht verfügbarer Funktionsrufnummer

Wird durch eine Textmeldung angezeigt, dass die eingegebene Funktionsrufnummer nicht verfügbar ist (z. B. „Nummer nicht verfügbar” ), prüft der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer, ob die Rufnummer korrekt ist, und versucht, die Registrierung unter Verwendung der korrekten Rufnummer erneut vorzunehmen. Schlägt die Registrierung erneut fehl, informiert er den Fahrdienstleiter über die Situation, wendet Vorschriften des EVU an und befolgt alle Anweisungen.

7.11.
Maßnahmen bei bereits verwendeter Funktionsrufnummer

Wird durch eine Textmeldung angezeigt, dass die eingegebene Funktionsrufnummer bereits verwendet wird (z. B. „Nummer wird bereits verwendet” oder „Nummer bereits vergeben” ), prüft der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer, ob die Rufnummer korrekt ist, und versucht, die Registrierung unter Verwendung der korrekten Rufnummer erneut vorzunehmen. Wenn die verwendete Funktionsrufnummer korrekt war, ruft der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer diese Funktionsrufnummer an und fordert die andere Partei auf, die aktuelle Rufnummer zu deregistrieren, es sei denn, nicht harmonisierte Vorschriften stehen dem entgegen.
i)
Wenn der Anruf erfolgreich ist und die andere Partei die betreffende Rufnummer deregistriert, beginnt der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer erneut mit dem Verfahren zur Registrierung der Funktionsrufnummer.
ii)
Erfolgt keine Antwort auf den Anruf, veranlasst der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer eine erzwungene Deregistrierung der betreffenden Funktionsrufnummer.
In allen anderen Fällen informiert der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über das Problem und befolgt dessen Anweisungen.

7.12.
Maßnahmen bei fehlgeschlagener Registrierung der Funktionsrufnummer

Wenn die Funktionsrufnummer nicht registriert werden kann, informiert der Zugvorbereiter/Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleister über die Situation, wendet Vorschriften des EVU an und befolgt alle Anweisungen.

7.13.
GSM-Public als primäres Kommunikationsnetz (falls diese Option fahrzeugseitig verfügbar ist)

7.13.1.
Wechsel von GSM-R zu GSM-Public

Wird der Triebfahrzeugführer durch eine Markierungstafel, die das Einfahren in ein GSM-Netz anzeigt, oder durch Anweisungen im Streckenbuch dazu angewiesen, wählt er das angegebene öffentliche GSM-Netz aus, es sei denn, das Netz wird automatisch ausgewählt. Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter wenden nicht harmonisierte Vorschriften an.

7.13.2.
Wechsel von GSM-Public zu GSM-R

Wird der Triebfahrzeugführer durch eine Markierungstafel, die das (Wieder-)Einfahren in ein GSM-R-Netz anzeigt, oder durch Anweisungen im Streckenbuch dazu angewiesen, wählt er das angegebene GSM-R-Netz aus, es sei denn, das GSM-R-Netz wird automatisch ausgewählt. Ist das GSM-R-Netz nicht verfügbar, wendet der Triebfahrzeugführer die Vorschrift 8.2 der Anlage B2 an.

7.14.
GSM-Public als Ausweichkommunikationsnetz (falls diese Option fahrzeugseitig verfügbar ist)

7.14.1.
Wechsel von GSM-R zu GSM-Public

Wenn die Verbindung zum GSM-R-Netz verloren geht, wählt der Triebfahrzeugführer ein alternatives öffentliches GSM-Netz aus, sofern er nach vorheriger Anweisung des Fahrdienstleiters oder nach Anweisungen im Regelbuch und/oder Streckenbuch dazu die Genehmigung hat, es sei denn, das fahrzeugseitige GSM-R-Endgerät ist für eine automatische Netzauswahl konfiguriert. Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter wenden nicht harmonisierte Vorschriften an.

7.14.2.
Wechsel von GSM-Public zu GSM-R

Auf Anweisung des Fahrdienstleiters oder nach Anweisungen im Regelbuch und/oder Streckenbuch wählt der Triebfahrzeugführer das angegebene GSM-R-Netz im Zugfunk-Fahrzeuggerät manuell aus, es sei denn, das fahrzeugseitige GSM-R-Endgerät ist für eine automatische Netzauswahl konfiguriert.

8.
TEIL A — ABSICHTLICH FREI GELASSEN

9.
TEIL B — LISTE DER BETRIEBLICHEN ETCS-ZUGKATEGORIEN

Die betrieblichen ETCS-Zugkategorien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
BezeichnungZugtypBremsstellungÜberhöhungsfehlbetrag
PASS 1ReisezugP80
PASS 2130
PASS 3150
TILT 1Reisezug mit Neigetechnik165
TILT 2180
TILT 3210
TILT 4225
TILT 5245
TILT 6275
TILT 7300
FP 1Güterzug80
FP 2100
FP 3130
FP 4150
FG 1G80
FG 2100
FG 3130
FG 4150

10.
TEIL C — LISTE DER VERWEISE AUF NICHT HARMONISIERTE VORSCHRIFTEN

In diesem Teil sind die nicht harmonisierten Vorschriften der Anlage A aufgeführt. In der Tabelle ist ferner festgelegt, welche Stelle (IB oder EVU) dafür zuständig ist, für jede dieser Vorschriften in ihrem jeweiligen Sicherheitsmanagementsystem weitere Einzelheiten festzulegen.
VerweisThemaZuständig
5.1.1Beobachtung der Strecke durch den Triebfahrzeugführer über FührerraumsignalisierungEVU

6.2.4

6.39

6.41.2

Prüfen der StreckenbedingungenIB

6.2.4

6.39

6.41.2

Prüfen erforderlicher Beschränkungen und/oder Anweisungen für Fahrten in SRIB

6.2.4

6.39

6.41.2

Prüfen von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die unter der Höchstgeschwindigkeit für SR liegenIB
6.3.1Manuelles Umschalten in SHEVU
6.3.3Fahren in SHIB
6.3.6SH durch RBC abgelehnt/Anfrage SH fehlgeschlagenIB
6.3.7Überfahren einer festgelegten Grenze eines RangierbereichsIB
6.7.1Ankündigung eines ETCS-Level-0-ÜbergangsIB
6.7.3Fahren in ETCS-Level 0IB
6.11.1Ankündigung eines ETCS-Level-NTC-ÜbergangsIB
6.11.3Fahren in ETCS-Level NTCIB
6.15Quittieren von LSIB
6.15Fahren in LSIB
6.16Quittieren von UNIB
6.16Fahren in UNIB
6.17Quittieren von SNIB
6.17Fahren in SNIB
6.28Betätigen des akustischen WarnsignalsIB
6.33.1Widerruf einer Genehmigung für eine ERTMS-ZugfahrtIB
6.34.3Rangierfahrten sichern und fortsetzenIB
6.40.2Zurückweisung des Zuges bei der Vorbereitung einer FahrtIB
6.41.4Trip in SHIB
6.45Maßnahmen bei BalisenlesefehlerIB
6.48 aMaßnahmen bei Ausfall der Funkkommunikation, wenn SH angefordert wirdIB
6.53Maßnahmen bei NTC-AusfallIB
6.54Anwenden von VBCIB
7.11Maßnahmen bei bereits verwendeter FunktionsrufnummerIB
7.13.1Wechsel von GSM-R zu GSM-PublicIB
7.14.1Wechsel von GSM-R zu GSM-PublicIB

Fußnote(n):

(*)

EN 16494:2015 — Bahnanwendungen — Anforderungen an ERTMS-Strecken- und Signaltafeln.

© Europäische Union 1998-2021

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