Anlage J VO (EU) 2019/773
Glossar
Die Definitionen dieses Glossars gelten für die Verwendung der Begriffe in dieser Verordnung. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2016/797 und in Nummer 2.2 der TSI „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen” .Begriff | Definition |
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Unfall | Gemäß der Definition in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2016/798. |
Zulassung der Zugfahrt | Ausführung von Bedienungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten zur sicheren Durchführung des Zugverkehrs in Stellwerken, in Kontrollräumen für Bahnstromversorgung und in Betriebsleitstellen, die die Erlaubnis für Zugfahrten erteilen. Dazu gehört nicht das Personal von Eisenbahnverkehrsunternehmen, das für die Verwaltung der Ressourcen wie Zugpersonal und Fahrzeuge verantwortlich ist. |
Zug des kombinierten Verkehrs | Ein Zug des kombinierten Verkehrs ist ein Güterzug, der ganz oder teilweise aus Güterwagen besteht, die mit intermodalen Ladeeinheiten (z. B. Wechselbehältern, Sattelanhängern, Containern, Abrollcontainern) beladen sind. |
Kompetenz | Qualifikation und Erfahrung, die erforderlich sind, um die betreffende Aufgabe sicher und zuverlässig zu erfüllen. Erfahrung kann dabei auch während der Schulung gesammelt werden. |
Gefahrguttransport | Gemäß der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland(1). |
Gestörter Betrieb | Betrieb bei ungeplanten Ereignissen, die einen normalen Zugbetrieb verhindern. |
Abfertigung | Siehe Zugabfertigung. |
Triebfahrzeugführer | Gemäß der Definition in Artikel 3 der Richtlinie 2007/59/EG. |
Notruf | Verbindungsaufbau in bestimmten Gefahrsituationen zur Warnung aller Züge/Rangierabteilungen in einem definierten Gebiet. |
EOA (End Of Authority, Ende der Fahrerlaubnis) | Ort, bis zu dem ein Zug oder eine Rangierabteilung fahren darf. |
Überfahren eines Endes der Fahrerlaubnis (EoA) ohne Genehmigung | Als Überfahren eines Endes der Fahrerlaubnis ohne Genehmigung gilt jeder Fall, in dem ein Zug unter folgenden Umständen über das Ende der Fahrerlaubnis hinaus fährt:
Dies gilt für eine im ETCS beschriebene Fahrerlaubnis und für eine durch Anweisung oder Signalgebung erteilte Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind Fälle, in denen Fahrzeuge ohne angekoppeltes Triebfahrzeug oder unbesetzte Züge entlaufen. |
Europäischer Befehl | Eine harmonisierte betriebliche Anweisung gleichartigen Inhalts an Triebfahrzeugführer in der gesamten Europäischen Union, damit diese in gleicher Weise auf gleichartige Situationen reagieren. |
Evakuierung | Evakuierung eines Zuges bedeutet, dass alle Fahrgäste aufgefordert werden, den Zug zu verlassen und sich unter Aufsicht des Zugpersonals auf die Infrastruktur zu begeben, nachdem sich das Zugpersonal mit dem Fahrdienstleiter oder anderen zuständigen Mitarbeitern des Infrastrukturbetreibers darüber verständigt hat, dass dies sicher erfolgen kann. |
Sondertransport | Ein Fahrzeug und/oder die beförderte Ladung, die aufgrund von Bauart/Auslegung, Abmessungen oder Gewicht nicht den Parametern der Strecke entspricht und eine Sondererlaubnis für die Fahrt erfordert und besondere Bedingungen für einen Teil oder die gesamte Fahrt erfordern kann. |
Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz | Im Rahmen dieser Verordnung bezieht sich dies nur auf die medizinischen und psychologischen Anforderungen hinsichtlich des Betriebs der jeweiligen Elemente des Teilsystems. |
Heißläufer | Radsatzlager, dessen Temperatur die zulässige Betriebstemperatur überschreitet. |
Störung | Gemäß der Definition in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2016/798. |
Zuglänge | Gesamtlänge aller Fahrzeuge über Puffer einschließlich Lokomotive(n). |
Schleife | Mit dem durchgehenden Hauptgleis verbundenes Hauptgleis, das zum Vorfahren, Kreuzen und Abstellen genutzt wird. |
Nationale Anweisung | Eine auf nationaler Ebene oder von einem Infrastrukturbetreiber festgelegte Anweisung in Bezug auf bestimmte Situationen eines Klasse-B-Systems oder den Übergang zwischen Klasse-A- und Klasse-B-Systemen. |
Betriebssprache | Sprache bzw. Sprachen, die von einem Infrastrukturbetreiber für die Vermittlung von betriebs- oder sicherheitsrelevanten Meldungen zwischen dem Personal des Infrastrukturbetreibers und Eisenbahnverkehrsunternehmen verwendet wird/werden und in seinen Netzzugangsbedingungen veröffentlicht ist/sind. |
Betriebliche Anweisung (Befehl) | Förmliche Informationen, die zwischen dem Fahrdienstleiter und dem Triebfahrzeugführer ausgetauscht werden, um den Eisenbahnbetrieb in bestimmten Situationen sicherzustellen bzw. fortzusetzen. Betriebliche Anweisungen (Befehle) gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. |
Reisende(r) | Person (jedoch kein Beschäftigter mit speziellen Aufgaben im Zug), die im Zug fährt bzw. sich vor und nach einer Zugfahrt auf dem Eisenbahngelände aufhält. |
Leistungsüberwachung | Systematische Beobachtung und Aufzeichnung/Dokumentation der Leistung des Zugbetriebs und der Infrastruktur mit dem Ziel, die Leistung beider zu verbessern. |
Qualifikation | Physische und psychologische Eignung für die Aufgaben in Verbindung mit den erforderlichen Kenntnissen. |
Echtzeit | Möglichkeit, Informationen zu bestimmten Ereignissen bei einer Zugfahrt (Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt in einem Bahnhof) zu dem Zeitpunkt zu verarbeiten/auszutauschen, zu dem sie eintreten. |
Meldepunkt | Im Fahrplan angegebener Punkt, an dem ein Bericht über die Ankunft, Durchfahrt oder Abfahrt der Züge verlangt wird. |
Streckenabschnitt | Spezieller Abschnitt bzw. spezielle Abschnitte einer Strecke. |
Sicherheitsrelevante Tätigkeit | Tätigkeit, die sich auf die Eisenbahnsicherheit auswirkt und von Personal durchgeführt wird, das mit dem Vorbereiten, Fahren und Steuern von Zügen beauftragt ist oder anderweitig an Zugfahrten mitwirkt. |
Planmäßiger Halt | Ein aus kommerziellen oder betrieblichen Gründen eingeplanter Halt. |
Rangierabteilung | Ein angetriebenes Fahrzeug, das mit Fahrzeugen gekuppelt sein kann und dazu bestimmt ist, unter Rangierbedingungen ohne Zugdaten bewegt zu werden. |
Nebengleis | Alle Gleise innerhalb einer Betriebsstelle, die nicht für Zugverkehrsbewegungen genutzt werden. |
Fahrdienstleiter | Personal, das für die Einstellung der Fahrstraßen von Zügen/Rangierabteilungen und die Erteilung von Anweisungen an die Triebfahrzeugführer zuständig ist. |
Personal | Beschäftigte eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines Infrastrukturbetreibers bzw. deren Unterauftragnehmer, die Aufgaben nach dieser Verordnung erfüllen. |
Haltsignal | Jede Signalstellung, die dem Triebfahrzeugführer eine Vorbeifahrt an diesem Signal verbietet. |
Fahrplanhalt | Im Fahrplan eines Zugs festgelegter Punkt, an dem dieser planmäßig anhält, um bestimmte Tätigkeiten zu ermöglichen, z. B. Ein-, Um- und Aussteigen von Reisenden. |
Fahrplan | Dokument oder System mit Einzelangaben zu Fahrten von Zügen auf Fahrplantrassen. |
Fahrzeitmesspunkt | Im Fahrplan eines Zugs gekennzeichneter Punkt, an dem eine bestimmte Zeit gemessen wird, z. B. Ankunfts-, Abfahrts- oder Durchfahrtszeit (wenn der Zug an dem Punkt nicht hält). |
Triebfahrzeug | Fahrzeug, das allein fahren und andere Fahrzeuge ziehen kann, die mit ihm gekuppelt sind. |
Zug | Triebfahrzeug(e) mit oder ohne andere gekuppelte Fahrzeuge und mit spezifischen Zugdaten, die zwischen zwei oder mehr festgelegten Punkten entsprechend einer zugewiesenen Zugtrasse verkehren und durch eine eindeutige Zugnummer gekennzeichnet sind. |
Zugbildung | Zugbildung ist die Reihung der Fahrzeuge in einem Zug. Dies umfasst sowohl die Zusammenstellung der Fahrzeuge innerhalb eines Zuges als auch die spezifischen Fahrzeugmerkmale. |
Zugabfertigung | Mitteilung an den Triebfahrzeugführer, dass alle Bahnhofs- oder Betriebswerktätigkeiten beendet sind und — soweit das verantwortliche Personal betroffen ist — die Zugfahrt genehmigt ist. |
Zugpersonal | Mitglieder des Bordpersonals eines Zuges, die nachweislich qualifiziert sind und von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu eingesetzt werden, spezifische, genau festgelegte sicherheitsrelevante Aufgaben im Zug zu erfüllen, zum Beispiel der Lokführer oder Schaffner. |
Zugvorbereitung | Verfahren, mit dem ein Zug auf den sicheren Betriebseinsatz vorbereitet wird, sodass die Zugausrüstung einwandfrei funktioniert und die Zugbildung den vorgesehenen Fahrstrecken entspricht. Es umfasst das Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen, das Verbinden oder Trennen von Schläuchen, Datenleitungen und Kabeln und das Anbringen/Einschalten eines Zugschlusssignals. Die Zugvorbereitung umfasst auch das Einstellen der Bremskonfiguration sowie die Inspektionen, Tests und Prüfungen vor der Abfahrt.
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Abkürzung | Bedeutung |
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AC | Wechselstrom (Alternating Current) |
ATP | Automatische Zugsicherung |
ZZS | Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung |
CEN | Europäisches Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation) |
COTIF | Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires) |
KV | Kombinierter Verkehr (Combined Transport) |
dB | Dezibel |
DC | Gleichstrom (Direct Current) |
DMI | Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine (Driver Machine Interface) |
EG | Europäische Gemeinschaft |
EKG | Elektrokardiogramm |
EIRENE | Europäisches integriertes Eisenbahn-Funknetzwerk (European Integrated Railway Radio Enhanced Network) |
EN | Europäische Norm |
ENE | Energie |
EOA | EOA (End Of Authority, Ende der Fahrerlaubnis) |
ERA | Eisenbahnagentur der Europäischen Union |
ERATV | Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen (European Register of Authorised Types of Vehicles) |
ERTMS | Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System) |
ETCS | Europäisches Zugsteuerungssystem |
EU | Europäische Union |
FRS | Spezifikation für funktionale Anforderungen (Functional Requirement Specification) |
GSM-R | Digitale Mobilfunk-Kommunikation für Eisenbahnen |
ILU | Intermodale Ladeeinheit (Intermodal Loading Unit) |
IB | Infrastrukturbetreiber |
INF | Infrastruktur |
VVS | Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung |
OSJD | Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (Organisation for Cooperation between Railways) |
PPV/PPW | Russische Abkürzung für „Prawila Polsowanija Wagonami w meschdunarodnom soobschtschenij” = Vorschriften für den Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen im internationalen Verkehr |
RINF | Infrastrukturregister |
RST | Fahrzeuge (Rolling Stock) |
EVU | Eisenbahnverkehrsunternehmen |
SIL | Sicherheitsintegritätsstufe (Safety Integrity Level) |
SMS | Sicherheitsmanagementsystem |
SPAD | Überfahrenes Haltsignal (Signal Passed at Danger) |
SRS | System-Anforderungsspezifikation (System Requirements Specification) |
TAF | Telematikanwendungen im Güterverkehr (Telematic Applications for Freight) |
TEN | Transeuropäisches Netz |
TPS | Zugsicherungssystem (Train Protection System) |
TSI | Technische Spezifikation für die Interoperabilität |
UIC | Internationaler Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de fer) |
TSI „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen” (TSI LOC&PAS) | Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union |
TSI „Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung” (TSI ZZS) | Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission vom 27. Mai 2016 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union |
TSI „Lärm” (TSI NOI) | Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm” sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU |
TSI „Güterwagen” (TSI WAG) | Verordnung (EU) Nr. 321/2013 der Kommission vom 13. März 2013 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Güterwagen” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/861/EG |
TSI „Personen mit eingeschränkter Mobilität” (TSI PRM) | Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität |
TSI „Energie” (TSI ENE) | Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Energie” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union |
TSI „Infrastruktur” (TSI INF) | Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union |
TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln” (TSI SRT) | Verordnung (EU) Nr. 1303/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln” im Eisenbahnsystem der Europäischen Union |
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13).
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