Anlage J VO (EU) 2019/773

Glossar

Die Definitionen dieses Glossars gelten für die Verwendung der Begriffe in dieser Verordnung. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2016/797 und in Nummer 2.2 der TSI „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen” .
BegriffDefinition
UnfallGemäß der Definition in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2016/798.
Zulassung der ZugfahrtAusführung von Bedienungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten zur sicheren Durchführung des Zugverkehrs in Stellwerken, in Kontrollräumen für Bahnstromversorgung und in Betriebsleitstellen, die die Erlaubnis für Zugfahrten erteilen. Dazu gehört nicht das Personal von Eisenbahnverkehrsunternehmen, das für die Verwaltung der Ressourcen wie Zugpersonal und Fahrzeuge verantwortlich ist.
Zug des kombinierten VerkehrsEin Zug des kombinierten Verkehrs ist ein Güterzug, der ganz oder teilweise aus Güterwagen besteht, die mit intermodalen Ladeeinheiten (z. B. Wechselbehältern, Sattelanhängern, Containern, Abrollcontainern) beladen sind.
KompetenzQualifikation und Erfahrung, die erforderlich sind, um die betreffende Aufgabe sicher und zuverlässig zu erfüllen. Erfahrung kann dabei auch während der Schulung gesammelt werden.
GefahrguttransportGemäß der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland(1).
Gestörter BetriebBetrieb bei ungeplanten Ereignissen, die einen normalen Zugbetrieb verhindern.
AbfertigungSiehe Zugabfertigung.
TriebfahrzeugführerGemäß der Definition in Artikel 3 der Richtlinie 2007/59/EG.
NotrufVerbindungsaufbau in bestimmten Gefahrsituationen zur Warnung aller Züge/Rangierabteilungen in einem definierten Gebiet.
EOA (End Of Authority, Ende der Fahrerlaubnis)Ort, bis zu dem ein Zug oder eine Rangierabteilung fahren darf.
Überfahren eines Endes der Fahrerlaubnis (EoA) ohne Genehmigung

Als Überfahren eines Endes der Fahrerlaubnis ohne Genehmigung gilt jeder Fall, in dem ein Zug unter folgenden Umständen über das Ende der Fahrerlaubnis hinaus fährt:

Überfahren eines streckenseitigen Haltsignals oder eines Haltbefehls (STOP), wenn kein ATP-System in Betrieb ist,

Überfahren eines Endes der Fahrerlaubnis, das von einem ATP-System ausgegeben wird,

Überfahren eines durch vorschriftsmäßige mündliche oder schriftliche Anweisung übermittelten Punkts,

Überfahren von Haltetafeln,

Überfahren von Handsignalen.

Dies gilt für eine im ETCS beschriebene Fahrerlaubnis und für eine durch Anweisung oder Signalgebung erteilte Fahrerlaubnis.

Ausgenommen sind Fälle, in denen Fahrzeuge ohne angekoppeltes Triebfahrzeug oder unbesetzte Züge entlaufen.

Europäischer BefehlEine harmonisierte betriebliche Anweisung gleichartigen Inhalts an Triebfahrzeugführer in der gesamten Europäischen Union, damit diese in gleicher Weise auf gleichartige Situationen reagieren.
EvakuierungEvakuierung eines Zuges bedeutet, dass alle Fahrgäste aufgefordert werden, den Zug zu verlassen und sich unter Aufsicht des Zugpersonals auf die Infrastruktur zu begeben, nachdem sich das Zugpersonal mit dem Fahrdienstleiter oder anderen zuständigen Mitarbeitern des Infrastrukturbetreibers darüber verständigt hat, dass dies sicher erfolgen kann.
SondertransportEin Fahrzeug und/oder die beförderte Ladung, die aufgrund von Bauart/Auslegung, Abmessungen oder Gewicht nicht den Parametern der Strecke entspricht und eine Sondererlaubnis für die Fahrt erfordert und besondere Bedingungen für einen Teil oder die gesamte Fahrt erfordern kann.
Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am ArbeitsplatzIm Rahmen dieser Verordnung bezieht sich dies nur auf die medizinischen und psychologischen Anforderungen hinsichtlich des Betriebs der jeweiligen Elemente des Teilsystems.
HeißläuferRadsatzlager, dessen Temperatur die zulässige Betriebstemperatur überschreitet.
StörungGemäß der Definition in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2016/798.
ZuglängeGesamtlänge aller Fahrzeuge über Puffer einschließlich Lokomotive(n).
SchleifeMit dem durchgehenden Hauptgleis verbundenes Hauptgleis, das zum Vorfahren, Kreuzen und Abstellen genutzt wird.
Nationale AnweisungEine auf nationaler Ebene oder von einem Infrastrukturbetreiber festgelegte Anweisung in Bezug auf bestimmte Situationen eines Klasse-B-Systems oder den Übergang zwischen Klasse-A- und Klasse-B-Systemen.
BetriebsspracheSprache bzw. Sprachen, die von einem Infrastrukturbetreiber für die Vermittlung von betriebs- oder sicherheitsrelevanten Meldungen zwischen dem Personal des Infrastrukturbetreibers und Eisenbahnverkehrsunternehmen verwendet wird/werden und in seinen Netzzugangsbedingungen veröffentlicht ist/sind.
Betriebliche Anweisung (Befehl)Förmliche Informationen, die zwischen dem Fahrdienstleiter und dem Triebfahrzeugführer ausgetauscht werden, um den Eisenbahnbetrieb in bestimmten Situationen sicherzustellen bzw. fortzusetzen. Betriebliche Anweisungen (Befehle) gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Reisende(r)Person (jedoch kein Beschäftigter mit speziellen Aufgaben im Zug), die im Zug fährt bzw. sich vor und nach einer Zugfahrt auf dem Eisenbahngelände aufhält.
LeistungsüberwachungSystematische Beobachtung und Aufzeichnung/Dokumentation der Leistung des Zugbetriebs und der Infrastruktur mit dem Ziel, die Leistung beider zu verbessern.
QualifikationPhysische und psychologische Eignung für die Aufgaben in Verbindung mit den erforderlichen Kenntnissen.
EchtzeitMöglichkeit, Informationen zu bestimmten Ereignissen bei einer Zugfahrt (Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt in einem Bahnhof) zu dem Zeitpunkt zu verarbeiten/auszutauschen, zu dem sie eintreten.
MeldepunktIm Fahrplan angegebener Punkt, an dem ein Bericht über die Ankunft, Durchfahrt oder Abfahrt der Züge verlangt wird.
StreckenabschnittSpezieller Abschnitt bzw. spezielle Abschnitte einer Strecke.
Sicherheitsrelevante TätigkeitTätigkeit, die sich auf die Eisenbahnsicherheit auswirkt und von Personal durchgeführt wird, das mit dem Vorbereiten, Fahren und Steuern von Zügen beauftragt ist oder anderweitig an Zugfahrten mitwirkt.
Planmäßiger HaltEin aus kommerziellen oder betrieblichen Gründen eingeplanter Halt.
RangierabteilungEin angetriebenes Fahrzeug, das mit Fahrzeugen gekuppelt sein kann und dazu bestimmt ist, unter Rangierbedingungen ohne Zugdaten bewegt zu werden.
NebengleisAlle Gleise innerhalb einer Betriebsstelle, die nicht für Zugverkehrsbewegungen genutzt werden.
FahrdienstleiterPersonal, das für die Einstellung der Fahrstraßen von Zügen/Rangierabteilungen und die Erteilung von Anweisungen an die Triebfahrzeugführer zuständig ist.
PersonalBeschäftigte eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines Infrastrukturbetreibers bzw. deren Unterauftragnehmer, die Aufgaben nach dieser Verordnung erfüllen.
HaltsignalJede Signalstellung, die dem Triebfahrzeugführer eine Vorbeifahrt an diesem Signal verbietet.
FahrplanhaltIm Fahrplan eines Zugs festgelegter Punkt, an dem dieser planmäßig anhält, um bestimmte Tätigkeiten zu ermöglichen, z. B. Ein-, Um- und Aussteigen von Reisenden.
FahrplanDokument oder System mit Einzelangaben zu Fahrten von Zügen auf Fahrplantrassen.
FahrzeitmesspunktIm Fahrplan eines Zugs gekennzeichneter Punkt, an dem eine bestimmte Zeit gemessen wird, z. B. Ankunfts-, Abfahrts- oder Durchfahrtszeit (wenn der Zug an dem Punkt nicht hält).
TriebfahrzeugFahrzeug, das allein fahren und andere Fahrzeuge ziehen kann, die mit ihm gekuppelt sind.
ZugTriebfahrzeug(e) mit oder ohne andere gekuppelte Fahrzeuge und mit spezifischen Zugdaten, die zwischen zwei oder mehr festgelegten Punkten entsprechend einer zugewiesenen Zugtrasse verkehren und durch eine eindeutige Zugnummer gekennzeichnet sind.
ZugbildungZugbildung ist die Reihung der Fahrzeuge in einem Zug. Dies umfasst sowohl die Zusammenstellung der Fahrzeuge innerhalb eines Zuges als auch die spezifischen Fahrzeugmerkmale.
ZugabfertigungMitteilung an den Triebfahrzeugführer, dass alle Bahnhofs- oder Betriebswerktätigkeiten beendet sind und — soweit das verantwortliche Personal betroffen ist — die Zugfahrt genehmigt ist.
ZugpersonalMitglieder des Bordpersonals eines Zuges, die nachweislich qualifiziert sind und von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu eingesetzt werden, spezifische, genau festgelegte sicherheitsrelevante Aufgaben im Zug zu erfüllen, zum Beispiel der Lokführer oder Schaffner.
Zugvorbereitung

Verfahren, mit dem ein Zug auf den sicheren Betriebseinsatz vorbereitet wird, sodass die Zugausrüstung einwandfrei funktioniert und die Zugbildung den vorgesehenen Fahrstrecken entspricht. Es umfasst das Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen, das Verbinden oder Trennen von Schläuchen, Datenleitungen und Kabeln und das Anbringen/Einschalten eines Zugschlusssignals.

Die Zugvorbereitung umfasst auch das Einstellen der Bremskonfiguration sowie die Inspektionen, Tests und Prüfungen vor der Abfahrt.

Anmerkung:
Die Bewegungen, welche notwendig sind, um ein Fahrzeug in einen Zugverband zu bringen oder aus diesem zu entnehmen, sind eine Rangierfahrt.
AbkürzungBedeutung
ACWechselstrom (Alternating Current)
ATPAutomatische Zugsicherung
ZZSZugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung
CENEuropäisches Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation)
COTIFÜbereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires)
KVKombinierter Verkehr (Combined Transport)
dBDezibel
DCGleichstrom (Direct Current)
DMISchnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine (Driver Machine Interface)
EGEuropäische Gemeinschaft
EKGElektrokardiogramm
EIRENEEuropäisches integriertes Eisenbahn-Funknetzwerk (European Integrated Railway Radio Enhanced Network)
ENEuropäische Norm
ENEEnergie
EOAEOA (End Of Authority, Ende der Fahrerlaubnis)
ERAEisenbahnagentur der Europäischen Union
ERATVEuropäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen (European Register of Authorised Types of Vehicles)
ERTMSEuropäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System)
ETCSEuropäisches Zugsteuerungssystem
EUEuropäische Union
FRSSpezifikation für funktionale Anforderungen (Functional Requirement Specification)
GSM-RDigitale Mobilfunk-Kommunikation für Eisenbahnen
ILUIntermodale Ladeeinheit (Intermodal Loading Unit)
IBInfrastrukturbetreiber
INFInfrastruktur
VVSVerkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
OSJDOrganisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (Organisation for Cooperation between Railways)
PPV/PPWRussische Abkürzung für „Prawila Polsowanija Wagonami w meschdunarodnom soobschtschenij” = Vorschriften für den Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen im internationalen Verkehr
RINFInfrastrukturregister
RSTFahrzeuge (Rolling Stock)
EVUEisenbahnverkehrsunternehmen
SILSicherheitsintegritätsstufe (Safety Integrity Level)
SMSSicherheitsmanagementsystem
SPADÜberfahrenes Haltsignal (Signal Passed at Danger)
SRSSystem-Anforderungsspezifikation (System Requirements Specification)
TAFTelematikanwendungen im Güterverkehr (Telematic Applications for Freight)
TENTranseuropäisches Netz
TPSZugsicherungssystem (Train Protection System)
TSITechnische Spezifikation für die Interoperabilität
UICInternationaler Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de fer)
TSI „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen” (TSI LOC&PAS)Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
TSI „Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung” (TSI ZZS)Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission vom 27. Mai 2016 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
TSI „Lärm” (TSI NOI)Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm” sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU
TSI „Güterwagen” (TSI WAG)Verordnung (EU) Nr. 321/2013 der Kommission vom 13. März 2013 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Güterwagen” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/861/EG
TSI „Personen mit eingeschränkter Mobilität” (TSI PRM)Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
TSI „Energie” (TSI ENE)Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Energie” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
TSI „Infrastruktur” (TSI INF)Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur” des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln” (TSI SRT)Verordnung (EU) Nr. 1303/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln” im Eisenbahnsystem der Europäischen Union

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13).

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