Artikel 8 VO (EU) 2019/776

Im Einklang mit den Verordnungen (EU) Nr. 1299/2014 und (EU) Nr. 1303/2014 aktualisiert jeder Mitgliedstaat seinen nationalen Umsetzungsplan für die TSI INF und die TSI SRT. Jeder Mitgliedstaat übermittelt den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission den aktualisierten Umsetzungsplan spätestens bis zum 1. Januar 2020.

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