Artikel 1 VO (EU) 2019/779

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Mit dieser Verordnung wird ein System für die Zertifizierung von für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM-Zertifikat) einschließlich der in Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/798 beschriebenen Instandhaltungsfunktionen festgelegt.

(2) Es gilt für alle Fahrzeuge und sieht die Möglichkeit der Zertifizierung untervergebener Instandhaltungsfunktionen vor.

(3) In dieser Verordnung sind die Anforderungen festgelegt, die die für die Instandhaltung zuständigen Stellen in Bezug auf das Management sicherheitskritischer Bauteile erfüllen müssen.

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