Artikel 16 VO (EU) 2019/779
Aufhebung
Die Verordnung (EU) Nr. 445/2011 wird mit Wirkung vom 16. Juni 2020 aufgehoben.
Die Bescheinigungen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 von einer Zertifizierungsstelle erteilt wurden, werden für ihre ursprüngliche Gültigkeitsdauer als den nach dieser Verordnung erteilten Bescheinigungen gleichwertig anerkannt.
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