Artikel 16 VO (EU) 2019/779

Aufhebung

Die Verordnung (EU) Nr. 445/2011 wird mit Wirkung vom 16. Juni 2020 aufgehoben.

Die Bescheinigungen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 von einer Zertifizierungsstelle erteilt wurden, werden für ihre ursprüngliche Gültigkeitsdauer als den nach dieser Verordnung erteilten Bescheinigungen gleichwertig anerkannt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.