Artikel 17 VO (EU) 2019/779

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 16. Juni 2020. Davon abweichend gilt Artikel 4 ab dem 16. Juni 2021 und Artikel 15 Absatz 6 ab dem 1. März 2020.

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