Artikel 16 VO (EU) 2019/788

Weiterbehandlung erfolgreicher Bürgerinitiativen durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament bewertet die Maßnahmen, die die Kommission infolge ihrer Mitteilung gemäß Artikel 15 Absatz 2 ergreift.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.