ANHANG III VO (EU) 2019/788
FORMULAR FÜR DIE UNTERSTÜTZUNGSBEKUNDUNG — Teil A(1)
(für Mitgliedstaaten, in denen die Angabe einer persönlichen Identifikationsnummer/Nummer eines persönlichen Ausweispapiers nicht vorgeschrieben ist)
Alle Felder dieses Formulars müssen ausgefüllt werden.VON DER ORGANISATORENGRUPPE VORAUSZUFÜLLEN:
- 1.
- Die auf diesem Formular angegebenen Unterzeichner sind Staatsangehörige von:
Bitte je Liste nur einen Mitgliedstaat angeben.
- 2.
- Registriernummer der Europäischen Kommission:
- 3.
- Beginn und Ende des Sammlungszeitraums:
- 4.
- Internetadresse der Initiative im Register der Europäischen Kommission:
- 5.
- Bezeichnung der Initiative:
- 6.
- Ziele der Initiative:
- 7.
- Namen und E-Mail-Adressen der registrierten Kontaktpersonen:
[in dem in Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/788 genannten Fall gegebenenfalls zusätzlich: Name und Land des Sitzes der Rechtsperson]:
- 8.
- Internetseite dieser Initiative (sofern vorhanden):
VON DEN UNTERZEICHNERN IN GROSSBUCHSTABEN AUSZUFÜLLEN:
„Hiermit bestätige ich, dass die in diesem Formular gemachten Angaben zutreffend sind und ich diese Initiative bisher noch nicht unterstützt habe.”
VOLLSTÄNDIGE VORNAMEN | FAMILIENNAMEN | WOHNSITZ(2) (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land | GEBURTSDATUM | DATUM | UNTERSCHRIFT(3) |
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) werden Ihre personenbezogenen Daten in diesem Formular nur für die Unterstützung der Initiative verwendet und den zuständigen nationalen Behörden für die Zwecke der Überprüfung und Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht, von der Organisatorengruppe dieser Initiative Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung und die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen.
Ihre Daten werden von der Organisatorengruppe für eine maximale Speicherfrist von einem Monat nach Einreichung der Initiative bei der Europäischen Kommission oder 21 Monate nach Beginn des Erfassungszeitraums gespeichert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Fall von rechtlichen oder verwaltungstechnischen Verfahren können die Daten über diese Fristen hinaus für einen Zeitraum von höchstens einem Monat nach Abschluss der jeweiligen Verfahren gespeichert werden.
Unbeschadet jedes anderweitigen verwaltungstechnischen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben Sie das Recht, jederzeit und insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde zu erheben, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind.
Der Vertreter der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls die von der Gruppe geschaffene juristische Person ist der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und kann anhand der Angaben auf diesem Formular kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden) sind über die in Nummer 4 dieses Formulars angegebene Internetadresse dieser Initiative im Register der Europäischen Kommission abrufbar.
Die Kontaktdaten der nationalen Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten annimmt und bearbeitet, und die Kontaktdaten der nationalen Datenschutzbehörden sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protectionhttp://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protection.
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) werden Ihre personenbezogenen Daten in diesem Formular nur für die Unterstützung der Initiative verwendet und den zuständigen nationalen Behörden für die Zwecke der Überprüfung und Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht, von der Europäischen Kommission und von der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls der von der Gruppe geschaffenen juristischen Person Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung und die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen.
Ihre Daten werden von der Kommission für eine maximale Speicherfrist von einem Monat nach Einreichung der Initiative bei der Kommission oder 21 Monaten nach Beginn des Erfassungszeitraums gespeichert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Fall von rechtlichen oder verwaltungstechnischen Verfahren können die Daten über diese Fristen hinaus für einen Zeitraum von höchstens einem Monat nach Abschluss der jeweiligen Verfahren gespeichert werden.
Unbeschadet jedes anderweitigen verwaltungstechnischen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben Sie das Recht, jederzeit Beschwerde bei dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder bei einer Datenschutzbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu erheben, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind.
Die Europäische Kommission und der Vertreter der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls die von der Gruppe geschaffene juristische Person sind die für die Datenverarbeitung gemeinsam Verantwortlichen im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725 und der Datenschutz-Grundverordnung und können anhand der Angaben in diesem Formular kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Organisatorengruppe (sofern vorhanden) sind über die Internetadresse dieser Initiative im Register der Europäischen Kommission, angegeben in Nummer 4 dieses Formulars, abrufbar.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission, der nationalen Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten annimmt und bearbeitet, des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der nationalen Datenschutzbehörden sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protectionhttp://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protection.
FORMULAR FÜR DIE UNTERSTÜTZUNGSBEKUNDUNG — Teil B(5)
(für Mitgliedstaaten, in denen die Angabe einer persönlichen Identifikationsnummer/Nummer eines persönlichen Ausweispapiers vorgeschrieben ist)
Alle Felder dieses Formulars müssen ausgefüllt werden.VON DER ORGANISATORENGRUPPE VORAUSZUFÜLLEN:
- 1.
- Die auf diesem Formular angegebenen Unterzeichner sind Staatsangehörige von:
Bitte je Liste nur einen Mitgliedstaat angeben.
Zu den persönlichen Identifikationsnummern/Nummern eines persönlichen Ausweispapiers, von denen mindestens eine anzugeben ist — siehe Internetseite der Europäischen Kommission über die Europäische Bürgerinitiative.
- 2.
- Registriernummer der Europäischen Kommission:
- 3.
- Beginn und Ende des Sammlungszeitraums:
- 4.
- Internetadresse der Initiative im Register der Europäischen Kommission:
- 5.
- Bezeichnung der Initiative:
- 6.
- Ziele der Initiative:
- 7.
- Namen und E-Mail-Adressen der registrierten Kontaktpersonen:
[in dem in Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/788 genannten Fall gegebenenfalls zusätzlich: Name und Land des Sitzes der Rechtsperson]:
- 8.
- Internetseite dieser Initiative (sofern vorhanden):
VON DEN UNTERZEICHNERN IN GROSSBUCHSTABEN AUSZUFÜLLEN:
„Hiermit bestätige ich, dass die in diesem Formular gemachten Angaben zutreffend sind und ich diese Initiative bisher noch nicht unterstützt habe.”
VOLLSTÄNDIGE VORNAMEN | FAMILIENNAMEN | PERSÖNLICHE IDENTIFIKATIONSNUMMER/NUMMER DES PERSÖNLICHEN AUSWEISPAPIERS | Art der persönlichen Identifikationsnummer oder des Ausweispapiers | DATUM | UNTERSCHRIFT(6) |
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) werden Ihre personenbezogenen Daten in diesem Formular nur für die Unterstützung der Initiative verwendet und den zuständigen nationalen Behörden für die Zwecke der Überprüfung und Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht, von der Organisatorengruppe dieser Initiative Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung und die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen.
Ihre Daten werden von der Organisatorengruppe für eine maximale Speicherfrist von einem Monat nach Einreichung der Initiative bei der Europäischen Kommission oder 21 Monaten nach Beginn des Erfassungszeitraums gespeichert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Fall von rechtlichen oder verwaltungstechnischen Verfahren können die Daten über diese Fristen hinaus für einen Zeitraum von höchstens einem Monat nach Abschluss der jeweiligen Verfahren gespeichert werden.
Unbeschadet jedes anderweitigen verwaltungstechnischen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben Sie das Recht, jederzeit und insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde zu erheben, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind.
Der Vertreter der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls die von ihnen geschaffene juristische Person ist der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und kann anhand der Angaben auf diesem Formular kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden) sind über die in Nummer 4 dieses Formulars angegebene Internetadresse dieser Initiative im Register der Europäischen Kommission abrufbar.
Die Kontaktdaten der nationalen Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten annimmt und bearbeitet, und die Kontaktdaten der nationalen Datenschutzbehörden sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protectionhttp://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protection.
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) werden Ihre personenbezogenen Daten in diesem Formular nur für die Unterstützung der Initiative verwendet und den zuständigen nationalen Behörden für die Zwecke der Überprüfung und Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht, von der Europäischen Kommission und von der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls der von der Gruppe geschaffenen juristischen Person Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung und die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen.
Ihre Daten werden von der Kommission für eine maximale Speicherfrist von einem Monat nach Einreichung der Initiative bei der Kommission oder 21 Monaten nach Beginn des Erfassungszeitraums gespeichert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Fall von rechtlichen oder verwaltungstechnischen Verfahren können die Daten über diese Fristen hinaus für einen Zeitraum von höchstens einem Monat nach Abschluss der jeweiligen Verfahren gespeichert werden.
Unbeschadet jedes anderweitigen verwaltungstechnischen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben Sie das Recht, jederzeit Beschwerde bei dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder bei einer Datenschutzbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu erheben, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind.
Die Europäische Kommission und der Vertreter der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls die von der Gruppe geschaffene juristische Person sind die für die Datenverarbeitung gemeinsam Verantwortlichen im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725 und der Datenschutz-Grundverordnung und können anhand der Angaben in diesem Formular kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Organisatorengruppe (sofern vorhanden) sind über die Internetadresse dieser Initiative im Register der Europäischen Kommission, angegeben in Nummer 4 dieses Formulars, abrufbar.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission, der nationalen Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten annimmt und bearbeitet, des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der nationalen Datenschutzbehörden sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protectionhttp://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/data-protection.
Fußnote(n):
- (1)
Das Formular ist auf einem Blatt auszudrucken. Die Organisatoren gruppe kann ein zweiseitig bedrucktes Blatt verwenden. Um die in Papierform gesammelten Unterstützungsbekundungen in das zentrale Online-Sammelsystem hochzuladen, ist ein Code erforderlich, der von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird.
- (2)
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb ihres Landes, nur wenn sie ihren derzeitigen ständigen Wohnsitz bei der zuständigen diplomatischen Auslandsvertretung Deutschlands angemeldet haben.
- (3)
Das Formular braucht nicht unterschrieben zu werden, sofern es mithilfe eines zentralen Online-Sammelsystems gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/788 + bzw. einzelner Online-Sammelsysteme gemäß Artikel 11 der genannten Verordnung elektronisch eingereicht wird.
- (4)
Nur eine der beiden vorgeschlagenen Fassungen der Datenschutzerklärungen wird verwendet, je nach der Form, in der die Unterstützungsbekundungen gesammelt wurden.
- (5)
Das Formular ist auf einem Blatt auszudrucken. Die Organisatorengruppe kann ein zweiseitig bedrucktes Blatt verwenden. Um die in Papierform gesammelten Unterstützungsbekundungen in das zentrale Online-Sammelsystem hochzuladen, ist ein Code erforderlich, der von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird.
- (6)
Das Formular braucht nicht unterschrieben zu werden, sofern es mithilfe eines zentralen Online-Sammelsystems gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/788 + bzw. einzelner Online-Sammelsysteme gemäß Artikel 11 der genannten Verordnung elektronisch eingereicht wird.
- (7)
Nur eine der beiden vorgeschlagenen Fassungen der Datenschutzerklärungen wird verwendet, je nach der Form, in der die Unterstützungsbekundungen gesammelt wurden.
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