Artikel 7 VO (EU) 2019/807
Überwachung und Überprüfung
Die Kommission überprüft bis zum 30. Juni 2021 alle relevanten Aspekte des Berichts über die Ausdehnung der Rohstoffproduktion, insbesondere die Angaben zur Ausdehnung der Rohstoffproduktion, sowie den Nachweis der Faktoren, die die Kleinerzeugerregelung gemäß Artikel 5 Absatz 1 rechtfertigen, und ändert gegebenenfalls diese Verordnung. Der überarbeitete Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und bildet die Grundlage für die Anwendung der in Artikel 3 festgelegten Kriterien.
Die Kommission überprüft anschließend die im Bericht aufgeführten Daten unter Berücksichtigung der veränderten Umstände und der neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.
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