Artikel 18 VO (EU) 2019/816

Übermittlung von Informationen an einen Drittstaat, eine internationale Organisation oder eine private Stelle

Weder Eurojust, noch Europol, noch die EUStA noch eine Zentralbehörde darf Informationen aus dem ECRIS-TCN über einen Drittstaatsangehörigen an einen Drittstaat, eine internationale Organisation oder eine private Stelle weitergeben oder diesen zur Verfügung stellen. Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 17 Absatz 3.

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