Artikel 29 VO (EU) 2019/816
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
(1) Der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht, dass die das ECRIS-TCN betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA nach Maßgabe dieser Verordnung erfolgt.
(2) Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA mindestens alle drei Jahre gemäß einschlägigen internationalen Prüfungsnormen überprüft wird. Der Prüfbericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, eu-LISA, den Aufsichtsbehörden übermittelt. eu-LISA erhält Gelegenheit, vor der Annahme des Berichts eine Stellungnahme abzugeben.
(3) eu-LISA erteilt die vom Europäischen Datenschutzbeauftragten erbetenen Auskünfte, gewährt ihm Zugang zu allen Dokumenten und zu ihren Protokollen nach Artikel 31 und ermöglicht ihm jederzeit Zutritt zu allen ihren Gebäuden.
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