Artikel 32 VO (EU) 2019/816

Datenverwendung zur Erstellung von Berichten und Statistiken

(1) Die dazu ordnungsgemäß ermächtigten Bediensteten von eu-LISA, der zuständigen Behörden und der Kommission dürfen auf die im ECRIS-TCN verarbeiteten Daten ausschließlich zur Erstellung von Berichten und Statistiken zugreifen, ohne dass die Identifizierung einzelner Personen möglich ist.

(2) Für die Zwecke von Absatz 1 speichert eu-LISA die Daten nach Absatz 1 in dem zentralen Speicher für Berichte und Statistiken nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2019/818.

(3) Die von eu-LISA zur Überwachung der Funktionsweise des ECRIS-TCN eingeführten Verfahren gemäß Artikel 36 und die ECRIS-Referenzimplementierung schließen die Möglichkeit ein, regelmäßige Statistiken zu Überwachungszwecken zu erstellen.

eu-LISA übermittelt der Kommission jeden Monat Statistiken, die die Erfassung, die Speicherung und den über das ECRIS-TCN und die ECRIS-Referenzimplementierung erfolgten Austausch von Strafregisterinformationen betreffen, einschließlich Statistiken zu den Datensätzen, die eine Kennzeichnung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c enthalten. eu-LISA gewährleistet, dass eine Identifizierung einzelner Personen auf der Grundlage dieser Statistiken nicht möglich ist. eu-LISA stellt der Kommission auf deren Ersuchen Statistiken zu spezifischen Aspekten der Umsetzung dieser Verordnung zur Verfügung.

(4) Die Mitgliedstaaten stellen eu-LISA die Statistiken zur Verfügung, die diese benötigt, um ihren in diesem Artikel genannten Pflichten nachzukommen. Sie stellen der Kommission Statistiken über die Zahl der verurteilten Drittstaatsangehörigen und über die Zahl der in ihrem Hoheitsgebiet erfolgten Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zur Verfügung.

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