Artikel 57 VO (EU) 2019/817

Zuständigkeiten der ETIAS-Zentralstelle

Die ETIAS-Zentralstelle ist zuständig für

a)
die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten gemäß Artikel 29;
b)
die Prüfung der im EES, im VIS, in Eurodac und im SIS gespeicherten Daten auf Mehrfachidentitäten gemäß Artikel 69.

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