Artikel 12 VO (EU) 2019/819

Angaben zu Wirtschaftsdienstleistungen

Die in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 genannten Angaben umfassen zumindest Folgendes:

a)
eine Beschreibung der Arten von Wirtschaftsdienstleistungen und anderen unterstützenden Dienstleistungen;
b)
Angaben dazu, ob die Wirtschaftsdienstleistung oder andere unterstützende Dienstleistung von Dritten erbracht wird.

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