Artikel 2 VO (EU) 2019/833
Gegenstand
(1) Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für die Anwendung der CEM durch die Union im Hinblick auf ihre einheitliche und wirksame Durchführung in der Union festgelegt.
(2) Außerdem werden mit dieser Verordnung bestimmte Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/1627 geändert.
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