Artikel 1 VO (EU) 2019/856

Gegenstand

Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf

a)
die operativen Ziele des mit Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten Innovationsfonds,
b)
die im Rahmen des Innovationsfonds gewährten Formen der Unterstützung,
c)
das Verfahren zur Beantragung von Unterstützung aus dem Innovationsfonds,
d)
das Verfahren und die Kriterien für die Projektauswahl im Rahmen des Innovationsfonds,
e)
die Auszahlung der Unterstützung aus dem Innovationsfonds,
f)
die Verwaltung des Innovationsfonds,
g)
die Berichterstattung, Überwachung, Evaluierung, Kontrolle und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Innovationsfonds.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.