Artikel 1 VO (EU) 2019/856
Gegenstand
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf
- a)
- die operativen Ziele des mit Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten Innovationsfonds,
- b)
- die im Rahmen des Innovationsfonds gewährten Formen der Unterstützung,
- c)
- das Verfahren zur Beantragung von Unterstützung aus dem Innovationsfonds,
- d)
- das Verfahren und die Kriterien für die Projektauswahl im Rahmen des Innovationsfonds,
- e)
- die Auszahlung der Unterstützung aus dem Innovationsfonds,
- f)
- die Verwaltung des Innovationsfonds,
- g)
- die Berichterstattung, Überwachung, Evaluierung, Kontrolle und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Innovationsfonds.
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